Die Härtefallregegeln gelten sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich. Ihr solltet eine gute Begründung für den Härtefall haben und dies auch gut dokumentiert haben.
Der Gutachter wird mit euch sprechen wollen, sich den betreff. Menschen anschauen wollen, ggfs. auch mit den Angehörigen sprechen. Und wahrscheinlich wird er die Doku sehr genau anschauen.
Härtefälle werden ganz selten genehmigt, meiner Erfahrung nach. Wann wurde der Antrag gestellt? im letzten Jahr. Wenn der Antrag erst 2017 gestellt wurde, dann gibt es keinen Härtefall mehr, mehr wie Pflegegrad 5 wird es nicht geben. So wie ich das neue Gesetz verstanden habe werden alle Menschen die bisher Pflegestufe 3 und die eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenzkranke) hatten automatisch in Pflegegrad 5 übergeleitet.