Eine Frage: Pflegestandard plus Arbeitsanweisung?

Hier ein paar Begrifflichkeiten:

Standard = eine vergleichsweise einheitliche oder vereinheitlichte, weithin anerkannte oder auch meist angewandte Art und Weise
etwas durchzuführen. Es wird ein öffentlich zugängliches Dokument entwickelt, dass unter Beteiligung aller interessierten
Parteien entwickelt und deren Zustimmung findet.
Bei uns im OP z: B: Vorbereitungsstandard zur OP --> Hüft-TEP zementfrei (Siebe, Einmalartikel, Nahtmaterial)

Nicht zu verwechseln mit dem Begriff Norm = eine allseits rechtlich anerkannte und durch Normungsverfahren beschlossene,
allgemeingültige sowie veröffentliche Regel zur Lösung eines Sachverhaltes.
Ziel --> eine bestimmte Verhaltensweise in einer bestimmten Situation hervorzurufen.

Arbeitsanweisung = betrifft das Vorgehen an einzelnen Arbeitsplätzen oder bei einzelnen Tätigkeiten.
Bei uns im OP z. B: AA zum Vorgehen beim Anlegen einer Blutleere

Verfahrensanweisung
= Tätigkeiten, die mehrere Arbeitsplätze, Mitarbeiter oder Bereiche miteinbindet.
Bei uns im OP z. B.: Vorgehen bei fehlerhaften Produkten

Dienstanweisung
= verbindlicher Arbeitsauftrag an einzelne Personen oder Personengruppen. Eine Dienstanweisung leitet
sich aus dem Direktionsrecht ab. Eine Nichterfüllung gilt als Arbeitsverweigerung.
Bei uns im OP z. B. für die Raucherpause muss sich ausgestempelt werden.

Zusammengefasst:
Bei uns im OP beschreibt der Standard, das was ich für eine OP benötige und jeder CA muss diese freigeben.
Die Arbeitsanweisung beschreibt das Vorgehen einer Tätigkeit.
Die Verfahrensanweisung beschreibt Vorgehensweisen bei bestimmten Verfahren.
Einer Dienstanweisung muss jeder Folge leisten und ist bindend.

LG opjutti
 
Für Freiberufler ist ein lokaler Standard und eine Dienstanweisung immernoch nicht bindend.
 
Es muss Drehbücher geben- dass will ich gar nicht anzweifeln. Das Beispiel für den OP zeigt es ja.

Wo aber kein Drehbuch hingehört: die individuell an den Pflegebedürftigen anzupassende Maßnahme. Dies ist so komplex, dass es unmöglich ist, ein Drehbuch zu schreiben. Hier kommt es auf die fachlichen Kompetenzen an. Leider ist das in der Standardisierungswut der letzten Jahre völlig untergegangen. Da hat man versucht die Defizite per Arbeitsanweisung auszugleichen.

Elisabeth
 
Stimmt, für Freiberufler ist so was nicht bindend.
 
Stimmt, für Freiberufler ist so was nicht bindend.

:)

Allerdings sehen das so manche Leitungspersönlichkeiten meiner Auftraggeber vollkommen anders. Da fehlt oft die Transparenz solcher wichtigen Informationen seitens der PDL`s.

Genau dieses Thema macht dann oft die Problematik der Strafen und Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträger aus, weil der Auftraggeber bei der Betriebsprüfung darauf besteht, dass ein Freiberufler gefälligst so zu arbeiten hat, wie jeder Andere auch.
 

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