Bei uns ist das Diensttauschen zwar erlaubt, aber kaummehr möglich seitdem die Stempeluhren eingeführt wurden. Da nun akribisch auf die Einhaltung der Ruhezeiten geachtet werden muß, darf nicht vom Spätdienst auf den Frühdienst gewechselt werden. Selbst wenn man den Dienst macht, der um 12 Uhr beginnt, darf man am nächsten Morgen dann erst um 6:30 Uhr beginnen. Der Nachtdienst endet dann natürlich schon, und so müßte die Nachtwache wegen der Übergabe Mehrarbeit leisten. Da aber nur 1 höchstens 1,5 Schwestern ( meist nur eine examinierte Kraft) im Dienst sind pro Schicht ist ein Tausch nahezu unmöglich geworden. Mir macht das zb. überhaupt nichts aus, denn ich hab in den 30 Berufsjahren einmal den Dienst tauschen müssen ( anläßlich einer Beerdigung). Ansonsten lege ich meine Termine nach dem Dienstplan, der bei uns lange genug im Vorraus geschrieben wird. Die Tauscherei war im Großen und ganzen für mich eher übel, weil es immer dieselben Mitarbeiter waren, die andauernd den Dienst tauschen mußten. Und oftmals war der Grund, daß der Kollege, ganz einfach eine ganze Woche lang denselben Dienst machen wollten, also die Dienstwechsel unbequem fanden. Einige fanden das toll, dann so lange zu tauschen bis sie selbst 7 Frühdienste und dann am Stück Spätdienste hatten und es war denen auch egal, ob der Kollege, dann dafür jeden Tag einen Dienstwechsel hatte.- Das fällt natürlich dann rasch auf, und dieses Hin-und Herschieben der Kollegen, ohne einen anderen Grund oder Termin, der trug nicht zu einem guten Arbeitsklima bei, denn es nervte ganz einfach und man wurde ganz einfach mit der Zeit unwillig, und fühlte sich vera......! Natürlich habe ich einem Kollegen, der etwas vorhatte den Diensttausch nicht verwehrt. Aber bei manchen war das ganz schlicht und einfach eine Zumutung und purer Egoismus.
Die Stempeluhren empfinde ich als sehr positiv. Vorher hatte es den Dienstherren absolut nicht interessiert, ob es Ruhezeiten gibt. Die Gesetzgebung hierzu hat sich keinesfalls geändert. Aber nun werden die Verfehlungen dokumentiert. Sie bedeuten eine Verfehlung gegen das Arbeitszeitgesetz, die mit einer Strafe von bis zu 25000 € geahndet werden kann. Das ist nicht neu und war schon seit Jahrzehnten so. Es hat den Arbeitgeber aber nicht interessiert, bis die Arbeitszeiten mit den Stempeluhren erfaßt wurden und somit eine Verfehlung leicht nachweisbar ist. Liebe Grüße Fearn