Ehrenamtliche Tätigkeiten werden verboten?

Während der Ausbildung sind all die Nebentätigkeiten genehmigt worden? Bin grade etwas Irritert.
Im Prinzip ist diese Verbotsregelung zu Deinem Schutz gedacht, nicht um Dich zu bestrafen.
Was Dir jedoch frei steht ist - einen Arbeitsvertrag zu wählen mit deutlich weniger Stunden.
Drösel doch mal auf, was vieviel - pro Woche, pro Monat...damit man mal eine Vorstellung davon bekommt, welche Dimensionen das annimmt.
Gerne auch wie Du Dir das selbst vorgestellt hast, in einer Vollzeitanstellung/ wie Du das bis jetzt gehandhabt hast.
 
Es ist völlig egal wie Lillii sich das vorgestellt hat, eine solche generelle Verbotsreglung ist rechtlich nicht haltbar. Ausnahmen wurden ja bereits genannt.
Wo kommen wir denn hin wenn der Arbeitgeber neuerdings einfach so Hobbys untersagen darf?
 
Also neu ist das überhaupts nicht, generell sind (so ist es bei uns) Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig und können, wenn sie mit dem Arbeitszeitgesetz kollidieren - auch abgelehnt werden. Ein sonstiger Konflikt kann ebenfalls zur Ablehnung führen. Eine tariflich festgelegte, maximale Wochenarbeitszeit (im Durchschnitt) gilt es einzuhalten, inklusive Nebentätigkeit(-en).
Selbstverständlich steht es mir frei in meiner Freizeit stundenlang zu lesen, malen, schwimmen, joggen, radfahren, reiten usw. - sprich Hobbies auszuüben.
Ein Ehrenamt - so stell ich mir vor - erfordert eine gewisse Mindeststundenzahl an Einsatz und ist nicht nur Spaß sondern auch Arbeit.
Die durchaus berechtigte Sorge des potentiellen AG - Lilli hat genau das beschrieben, eine Kollision mit den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Auch wenn das verneint wird - wer weiß welche mögliche Fehler unterlaufen könnten. Könnten, nicht müssen.
Sollte was passieren, aus Nachlässigkeit, Übermüdung, Konzentrationsschwäche - was dann? Wird's dann ungemütlich, oder? Wer zahlt im Schadensfall - wenn klar wird - vermeidbar, eigenes Verschulden ----aktuell sind das Gedankenspielereien, die hoffentlich niemals real werden.
Warum so aggressiv, wennst näheres selbst auch nicht weißt, versteh ich nicht.
 
Also
Erstens bin ich nicht aggressiv und bin mir dessen, was ich schreibe relativ sicher.

Zweitens geht es hier -zumindest habe ich Lilly so verstanden- um ein generelles Verbot einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Und Dies ist nicht ohne weiteres durchsetzbar.
Dabei ist das Vorhandensein einer abstrakten Gefahr erstmal irrelevant. Der Arbeitgeber muss im Zweifelsfall nachweisen, dass durch die Nebentätigkeit eine Gefährdung seiner Interessen entsteht.
Die theoretische Gefahr, dass ich mir beim Joggen ein Bein breche, reicht nicht aus um mir das Joggen generell zu untersagen. Das lässt sich so erstmal auch auf ehrenamtliche oder nebenamtliche Tätigkeiten übertragen.

"Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig" ist nicht gleichbedeutend mit "Der AG darf Nebentätigkeiten nach Gutdünken verbieten oder erlauben".

Solange sich Lillii nun also an die gesetzlichen oder tarifvertraglichen Ruhe-/Arbeitszeiten hält, nicht ständig übermüdet zum Dienst erscheint, ihrem AG keine Konkurrenz macht und seinem Ansehen in der Öffentlichkeit nicht durch ihr Hobby schadet, so lange behaupte ich weiterhin: Der AG darf ihr nicht ohne Weiteres ihr Hobby untersagen.
 
Ich kann mir nicht vorstellen das ein generelles Verbot ein Ehrenamt auszuführen rechtens ist.

Damit wäre jeder der Mitarbeiter außer Stande eine Betreuung in seiner Familie zu übernehmen,
Eine Betreuung auch innerhalb der Familie ist ebenfalls ein Ehrenamt.

Dh. diese Mitarbeiter müßten Ihre Mütter,Väter, Ehegatten an amtliche Betreuer übergeben?

Soetwas kann nur Quatsch mit Soße sein.

Lg Fearn
 
In welchem zeitlichen Umfang sind die Tätigkeiten geplant?
Ehrenamt und Arbeitszeitgesetz dürfen nicht kollidieren, das ist richtig.
Ein generelles Verbot des Ehrenamtes ist nicht möglich, allerdings muss der AG nicht einer Freistellung des Katastrophenschutzes zustimmen bzw. einer Freistellung für SEG Einsätze oder Feuerwehreinsätze während der Dienstzeit.
Dabei kann es zu einem Interessenskonflikt kommen, da die Verletzten nach der Bergung/Rettung auch weiter behandelt werden müssen und dies geschieht in der Regel in einem Krankenhaus.

Willst du während des Dienstes mit dem Feuerwehrpiepser sein und wenn er alarmiert die Station verlassen? Da sagt der AG sicher nein, weil seine Interessen im Vordergrund stehen.
Willst du an einem freien WE den Feuerwehrpiepser bedienen oder eine Schicht im Rettungsdienst verbringen, hat in der Regel kein AG etwas dagegen. Auch gegen den Kameradschafts- oder Ausbildungsabend hat der AG in der Regel keine Einwände, wenn dieser nicht mit dem Dienstplan kollidiert. Dir aber z.B. jeden Donnerstag einen Frühdienst dafür garantieren, da wird er wieder nicht unbedingt mitspielen.
 
Na ja- da heutzutage eine Rundumbereitschaft von den MA erwartet wird, könnte es schwierig werden mit dem Pieper im Frei. *duckundweg*

Elisabeth
 
Da du von einer Uniklinik sprichst, vermute ich, dass der Träger ein Bundesland ist. Frag doch mal da an, wie diese sich die Zukunft ohne freiwillige Feuerwehren vorstellen. Diese sind ja nicht mehr möglich, da die beruflichen Ruhezeiten im Einsatzfalle vielleicht nicht eingehalten werden.
So schlimm ist es ja zum Glück noch nicht. Siehe hier: http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/Da...n/FE_Ruhezeiten_der_FF_nach_Einsaetzen_V3.pdf
Ein Ehrenamt übe ich in meiner Freizeit aus. Ob du die Nacht vor deinem Spätdienst auf nem RTW verbringst, in deinem Bett oder dich hemmungslos in einer Discothek ist deine Sache. Du musst einzig und allein bei Dienstbeginn uneingeschränkt arbeitsfähig sein.

Edit:
http://www.rettungsdienst.de/nachrichten/arbeitszeit-auch-ehrenamt-ist-arbeit-28632
Die Diskussion war ja auch ganz spannend, ist ja aber gekippt worden ;)
http://www.mainpost.de/ueberregiona...-klar-Ehrenamt-nicht-bedroht;art16698,6749602
 
Habe mich gerade noch mit unserem Betriebsrat unterhalten, da hier Begriffe wie
Nebentätigkeit, Genehmigung, Arbeitszeitgesetz auftauchen.

Das Ehrenamt ist keine Nebentätigkeit und deshalb auch nicht Genehmigungspflichtig.
Ehrenamt ist Freizeitbeschäftigung und unterliegt damit auch nicht dem Arbeiszeitgesetz.
Beim Ehrenamt wird keine konkrete Arbeitsleistung mit keiner festen Zeiteinteilung abgefordert.
Aufwandsentschädigung die man evtl. erhält ist keine Bezahlung und damit auch nicht Steuerpflichtig.

Es versteht sich von selbst, dass man seine Freizeitgestaltung so plant, dass es die geforderte, bezahlte Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt.

Je nachdem welches Ehrenamt ich ausübe, kann sogar eine Freistellung nach Ländergesetzgebung z.B. Katastrofenschutz, Feuerwehr dem AG auferlegt sein.
Der AG müsste mich sogar "theoretisch" während der Arbeitszeit zum Einsatz freistellen unter bestimmten Voraussetzungen.

Ne volle Schicht KTW oder RTW da wird der AG evtl. mitreden, aber an einem freien Tag mal fahren, natürlich nicht an jedem, die Erholungszeit muss natürlich gewährleistet sein.

Ich habe meinem AG meine ehrenamtliche Tätigkeit nie gemeldet, wäre gar nicht auf die Idee gekommen.

Eine ehrenamtliche kann der AG nicht verbieten, wenn sie nicht den Character einer Nebentätigkeit hat.
Als dritter im RTW mitfahren ab und zu ist sicher keine Nebentätigkeit.

Auch mal Bereitschaft zu machen bei der Feuerwehr oder zur Übung zu gehen kann nicht verboten werden.

Wer viel Fragt bekommt viel Antwort, der AG muss nicht alles Wissen und wenn ers dann erfährt

och tut mir leid das habe ich nicht gewusst Entschuldigung meist ist es dann gut.
 
Gut geschrieben renje!
Ich bin hier auch verwundert wie oft hier die ehenamtliche Tätigkeit mit dem Arbeitszeitgesetz in Kollision gebracht wird.
Demnach dürfte niemand von uns auch nur irgendwas in seiner Freizeit unternehmen, was in Vereinen stattfindet. Das ist in der Regel Ehrenamt, z.B. Vorstandmitglied in einem Sportvereinen, bei der Gewerkschaft, in politischen Parteien, Mitglied in der Hospizhilfe, Schöffe bei Gericht, etc. pp.. Das sind alles ehrenamtliche Tätigkeiten. Wenn der AG das verbieten könnte, na dann gute Nacht.

Wie renje schon richtig sagte, unter bestimmten Umständen muss der AG einen sogar freistellen. z.B. wenn ich als Vorstandsmitglied einer Gewerkschaft zu einem Treffen, Arbeitskreis oder anderen eingeladen bin. Der TVöD (in anderen TV kenne ich mich da nicht aus) gibt einem dafür 4 Tage im Jahr, an denen mich mein AG freistellen muss!
Oder Schöffe vor Gericht. Wenn ich als Schöffe eingesetzt bin und zu Gerichtsterminen erscheinen muss, bin ich freizustellen, ob es dem AG passt oder nicht.
Seine Interessen gehen da eben nicht vor!
Außerdem kann er mir nicht verbieten, dass ich mich als Schöffe bewerbe, oder dass ich ein ehrenamtlich im Vorstand einer Gewerkschaft arbeitet.
Auch für die Arbeit in politischen Parteien gibt es vereinzelt Freistellungpflichten für den AG. Da kenne ich mich aber im Detail nicht aus.
 
Also neu ist das überhaupts nicht, generell sind (so ist es bei uns) Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig 1) und können, wenn sie mit dem Arbeitszeitgesetz kollidieren - auch abgelehnt werden. Ein sonstiger Konflikt kann ebenfalls zur Ablehnung führen. Eine tariflich festgelegte, maximale Wochenarbeitszeit (im Durchschnitt) gilt es einzuhalten, inklusive Nebentätigkeit(-en) 2.).
Selbstverständlich steht es mir frei in meiner Freizeit stundenlang zu lesen, malen, schwimmen, joggen, radfahren, reiten usw. - sprich Hobbies auszuüben. 3)
Ein Ehrenamt - so stell ich mir vor - erfordert eine gewisse Mindeststundenzahl an Einsatz und ist nicht nur Spaß sondern auch Arbeit. 4.)
Die durchaus berechtigte Sorge des potentiellen AG - Lilli hat genau das beschrieben, eine Kollision mit den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten.

1.) Ein unentgeldliches Hobby ist eine Nebentätigkeit?
2.) Ein Hobby gilt als Arbeitszeit?
3.) Vorsicht! Pferd muss man vorher putzen vor dem ausreiten - das ist doch arbeit?
Darf ich dann auch gewisse Stunden vor Arbeitsbeginn auch nicht mehr am PC sitzen, ist ja auch Hobby?
4.) Wenn es mir keinen Spaß machen würde, würde ichs nicht tun! und nein - fordert es eigentlich nicht.


Während der Ausbildung sind all die Nebentätigkeiten genehmigt worden? Bin grade etwas Irritert.
Im Prinzip ist diese Verbotsregelung zu Deinem Schutz gedacht, nicht um Dich zu bestrafen.
Was Dir jedoch frei steht ist - einen Arbeitsvertrag zu wählen mit deutlich weniger Stunden.
Drösel doch mal auf, was vieviel - pro Woche, pro Monat...damit man mal eine Vorstellung davon bekommt, welche Dimensionen das annimmt.
Gerne auch wie Du Dir das selbst vorgestellt hast, in einer Vollzeitanstellung/ wie Du das bis jetzt gehandhabt hast.

Ja ist es. Ich bin sogar sehr unterstützt worde. Mir wurde angeboten von der Schule bei Einsatz gehen zu dürfen, und ich musste es leider auch einmal gebrauchen - und bin wegen Einsatz 1 h zu spät in die Schule gekommen -- fanden aber alle Klasse. Arbeitsausfallgelddinges bezahlt bei Antrag natülrich die Gemeinde. Und ich möchte auch betonen dass ich nur auf den zeitlich knappen Einsatz gegangen bin, weil ich wusste dass die Schule hinter mir steht!
Eben, hier geht es nicht um eine Nebentätigkeit - sondern um ein Hobby.
Warum? Ich hab jetz tmiene Vollzeitausbildung gemacht, in der man bekanntlich auch noch lernen muss und hatte damit keine Probleme, die Woche bsteht ja nicht nur aus 40 Stunden.
Schwierig zu sagne. An Arbeits- und Schulungsabenden ist es nicht sehr viel. Je nach Einsatzzahl ist es meist 1 Einsatz pro Tag den wir haben. Aber ich kann ja auch nicht immer. D.h. ich fahre in der Woche ca 3 Einsätze (HVO gemeint. Die dauern je nachdem 15-60 min)
Bei den Maltesern auch seh runterschiedlich. Sanitätsdienste je nach Bedarf, und Einsätze sind da eher selten. Heute war mal einer, der hat dann auch 4 h gedaurt, aber da bin ich ja dann auch nur hin, weil ich Urlaub habe. Kurzfassung: Schwer zu sagen. Aber überhaupt kein Problem zeitlich

Ich möchte das ganze natürlich NUR in MEINER Freizeit ausführen. Alles andere wäre eh nich tmöglich weil mein Arbeitsplatz nichtmal an meinem Wohnort ist

Ich möchte euch keines Falls persönlich oder so angreifen, ich möchts einfach nur verstehen wie man mir mein liebstes verbieten kann. :( und bin über jede Antwort dankbar. Und ja ich weiß, den ersten Teil hab ich überspitzt dargestellt.. aber so ist es doch :(
 
Ich find das schon sehr eindrucksvoll, wie Du das managst, auch in den letzten 3 Jahren. Schön, dass es in der Ausbildung den Rückhalt gab - meine Erwartungshaltung lag - woanders.
Mir vorstellen, wie's problemlos läuft - find ich trotzdem schwierig. Vlt. liegt's auch am Alter. Nicht wenige Dienste sind so anstrengend, dass entweder davor oder danach - rein gar nix läuft außer relaxen, dem normalen Kram, der absolut nötig ist. Ein freier Tag, ganz schnell rum, mit anderen Aufgaben. So geht es auch anderen Kollegen. Gerade diejenigen die 100% arbeiten. Deine eigene Belastbarkeit wird Dir Deine Grenzen zeigen. Regelmäßige Nachtdienste - schränken auch ein. Die kommen ja erst jetzt auf Dich zu. Dein potentieller AG schien bei der Auflistung da wohl ähnlicher Ansicht gewesen zu sein? Für Dich ist das sehr emotional besetzt, da ich da nicht drin bin, hab ich halt eine andere Sicht.
Wenn ich's jetzt richtig verstanden habe, alles zusammen, dann bist alle paar Tage mehrere Stunden unterwegs für eine der möglichen Tätigkeiten?
für HvO - Helfer vor Ort im www gefunden ? Lt Angabe dort, HvO Dietfurt - Einsatzzeit tgl. 18:00-06:00, Sonn- und Feiertage 24h.
Mit den Aufzählungen Hobby und deren Wertung als Arbeit - kann ich trotzdem nix mit anfangen. Der Vergleich mit den Ehrenämtern - hinkt m.E. schon.
 
für HvO - Helfer vor Ort im www gefunden ? Lt Angabe dort, HvO Dietfurt - Einsatzzeit tgl. 18:00-06:00, Sonn- und Feiertage 24h.
Mit den Aufzählungen Hobby und deren Wertung als Arbeit - kann ich trotzdem nix mit anfangen. Der Vergleich mit den Ehrenämtern - hinkt m.E. schon.

Nein. HVO gibts immer. und du fährst die Einsätze wenn DU Zeit hast. Wie bei einem ganz normalen Feuerwehreinsatz eben auch. Und wenn ich heute Nacht nicht aufstehen will, tu ich das auch nicht.
Ich hab da kein Problem damit - und ich machs ja auch nur wenn ich mich dazu fühl. Von daher ??
Warum denn? Das ist doch genauso ein Hobby wie andere auch??? Sonst würde ich es doch nicht machen?
 
Per se ist eine ehrenamtliche Tätigkeit erstmqal eine Nebentätigkeit und somit kennzeichungs- oder genehmigungspflichtig.
Das geht aus dem tarif und oder Gesetz hervor.

Alles weitere muss also im Einzelfall geprüft werden.

Vielleicht stellst du @Threadersteller also erstmal ganz normal deinen Antrag und wenn der abgelehnt wird, kann und muss weiter diskutiert werden...
 

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