Dienstplan

Ich möchte auch noch mal was fragen, überwiegend @Joerg:

Was genau bedeutet denn Dienstplan ausgehangen. Also ab wann ist er bindend.

Bei uns ist es zB so, dass die Leitung den Dienstplan immer auch noch per Hand schreibt. Mit Bleistift! Der liegt dann irgendwann in einer Schublade.
Im PC ist er dann auch einen Tag später.
Zählt er ab dann, wenn er im Programm geschrieben wurde als fertig?
Offiziell ausgedruckt wird er erst immer am 29. oder so.
Ich kann ihn mir auch vorher schon ausdrucken, weil ich da Zugriff habe, aber das wird ja nicht zählen.

Weist du da mehr?

Wenn er am 29. offiziell ausgedruckt wurd, gilt er, eigentlich, erst ab diesem Tag als genehmingt. Da aber die allgemeine Rechtssprechung (ich lasse mich gern besseres belehren) sagt, dass der DP spätestens 4 Tage vor Ende des Vormonats stehen muss, ist der 29. zu spät.
In der Regel, das kenn ich aus vielen Häusern, ist ein DP am 20. fest zu genehmigen.

Bei uns ist es so das die DP meistens 2 Monate im voraus geschrieben werden und dann auch aushängen. Meine Leitung hat sich dann immer das Recht rausgenommen den Plan zu ändern ohne was zu sagen. Dann kam eine Aussage der PDL (die Dame weiß in der Regel wovon sie spricht und macht nicht mehr Zugeständnisse als sie unbedingt muss), dass das net ginge und Zitat: "ein gedruckter, ausgehängter Dienstplan gilt wie genehmigt".
Ich kann Dir leider nicht genau sagen wo man das findet, ich musste mich ehrlich gesagt damit auch noch net rumschlagen, da sowas bei uns in der Regel gut klappt und wenn die SL mal über die Strenge schlagen wollen, werden sie schnell wieder auf den Pfad der Tugend gebracht, im Zweifel von der PDL.
 
Man kann das auch so sehen mit der Einspringerei im Frei:

Wir sägen an dem Ast auf dem wir sitzen,-
denn der Arbeitgeber müßte mehr Mitarbeiter einstellen, um zb. einen Springerpool zu errichten.

Exakt so ist es! Wenn das jetzt alle Pflegekräfte begreifen würden, würden wir über solche Threads bald herzhaft lachen.

Lin schrieb:
Ich habe kein Problem damit, wenn mich ein Kollegin/ein Kollege in Ausnahmefällen fragt, ob ich Dienst tauschen kann. Weil z.B. soviel Schnee liegt, dass es unmöglich war, rechtzeitig zum Dienst zu kommen oder weil irgendeine Feier kurzfristig geplant wurde, nachdem der Dienstplan schon stand, usw. Im Gegenzug habe ich auch niemals ein Problem, jemanden zu finden, wenn ich einen Dienst tauschen möchte, weil ich zu einer Feier eingeladen wurde, etc. Beides kommt aber vielleicht im Jahr ein-, zweimal vor, also hält sich wirklich in Grenzen.

Genau so sehe ich das auch. Bei uns wird auch gern mal getauscht. Wenn ich für jemanden einen Dienst übernehme wird gleich geguckt welchen von meinen Diensten die/der jenige übernimmt und gut ist.
Es ist ein Geben und Nehmen, nur dummerweise wollen die AG immer nur nehmen.
 
Wenn er am 29. offiziell ausgedruckt wurd, gilt er, eigentlich, erst ab diesem Tag als genehmingt. Da aber die allgemeine Rechtssprechung (ich lasse mich gern besseres belehren) sagt, dass der DP spätestens 4 Tage vor Ende des Vormonats stehen muss, ist der 29. zu spät.
In der Regel, das kenn ich aus vielen Häusern, ist ein DP am 20. fest zu genehmigen.

Teilzeit- und Befristungsgesetz
§ 12 Abs. 2:
„Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.“


Man beachte das "jeweils". Für die ersten paar Tage im Monat ist der 29. also zu spät.
Das mit dem 20. ist meistens in Betriebsvereinbarungen geregelt.

Maniac, hast nur du Zugriff oder haben alle Zugriff auf den fertigen Dienstplan im PC?
Wenn, wie ichs aus einer Klinik kenne, alle Mitarbeiter leseberechtigt für den Dienstplan im PC sind, ist er ab "Veröffentlichung" des fertigen und genehmigten Dienstplanes bindend.
 
Nur ich...

Danke schonmal so weit!
 
-yvo-:

Aber dazu muß doch im Vertrag eine "Arbeit auf Abruf" festgelegt worden sein, also ich meine mit den vier Tagen vorher??
 
Teilzeit- und Befristungsgesetz
§ 12 Abs. 2:
„Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.“

Den Paragraphen bitte vollständig lesen. Aus der Überschrift und dem Abs.1 geht nämlich klar heraus, dass es sich im Arbeit auf Abruf handelt und net um DP-Gestaltung und seine Genehmigung.
 
Mir ist bekannt dass dort Arbeit auf Abruf steht.
Jedoch gibt es meines Wissens keinen anderen Paragraphen, in irgendeinem Gesetz, der sonst irgendetwas in diese Richtung regelt.
Da aber bei Arbeit auf Abruf schon von mindestens 4 Tagen ausgegangen wird, ist das auch wirklich die Mindestanzahl auf die man sich berufen kann und damit auch besagt, dass das Handling mit dem 29. nicht passt.

Wie gesagt gibt es auch kein Gesetz dass den 20. oder so regelt. Das ist meistens in Betriebsvereinarungen geregelt.
Wenn also auch eine solche nicht vorhanden ist, kann man sich auf nichts anderes als auf die 4 Tage berufen.
Vielleicht gibts aber was neues, dass ich noch nicht kenn?


Es wär auch interessant, ob es eine solche Betriebsvereinbarung vielleicht nicht auch in der Klinik von Maniac gibt?
Irgendwo vergraben?
 
Hallo ihr Lieben,

ich bin immer wieder erstaunt, was so manche Kollegin/Kollege mit sich machen läßt.

Verdi hat da eine kleine Fiebel rausgegeben: Mein Frei gehört mir.
Da steht eigentlich schon alles drinnen.

Dieses Theater habe ich auch am eigenen Leib erfahren, mich aber sehr erfolgreich gewehrt. Ich bin sogar noch einen Schritt weiter gegangen, ich habe meine Privattelefonnummer geändert und konnte somit nicht mehr angerufen werden.
Man drohte sogar mit Abmahnung, worüber ich wirklich meine Leitung nur auslachen konnte.
Um seine Rechte durchsetzen zu können, muß man lediglich seine Rechte kennen und auch die Kraft und Nerven haben alles durch zu stehen.

Miese Dienste , wie Schaukeldienste über mehrere Tage, habe ich mit Krank quittiert. Ende vom Lied, meine Leitung hat klein beigegeben, hat sich letztendlich versetzen lassen und andere Kollegen sind meinem Beispiel gefolgt.

Magenulcus und Schlafstörungen sind jetzt wieder Vergangenheit.
Heute bin ich freiberuflich tätig und fühle mich richtig wohl dabei.

Liebe Grüße
Trinella
 
Telefon-Nr. ändern lassen, damit man nicht mehr zu Hause angerufen werden kann ?
Sorry, das find selbst ich, das "normale Fußvolk", bißchen seltsam !
Ich muß nicht ununterbrochen einsatzbereit am Telefon sitzen, das ist klar, aber völlig "nach mir die Sintflut" geht mit meinem Gewissen nicht.
Sicherlich, muß man drauf achten bis zu welchem Grad man mitgehen kann, aber völligst Scheuklappe... :gruebel:
 
Was spricht dagegen? Ich bin ja nicht verpflichtet meine Telefonnummer dem AG zu geben! Das ist meine Sache. Wenn ich z.B. wegen Rufbereitschaft erreichbar sein muss, ist es Sach des AG's mir ein Handy zu stellen.
Also besteht kein Grund, wieso ich meine Telefonnummer angeben muss.
 
Was spricht dagegen? Ich bin ja nicht verpflichtet meine Telefonnummer dem AG zu geben! Das ist meine Sache. Wenn ich z.B. wegen Rufbereitschaft erreichbar sein muss, ist es Sach des AG's mir ein Handy zu stellen.
Also besteht kein Grund, wieso ich meine Telefonnummer angeben muss.

Das wohl nicht..............aber mir käme es nie in den Sinn, meine PRIVATE Telnr. wegen meines AG zu ändern :knockin: oder ( wie jetzt auch bei uns geschehen ) mein PRIVATES Handy abzuschaffen :knockin:, das sind meine privaten Dinge und ICH entscheide, WANN ich ans Telefon gehe, NICHT dran zu gehen ist gar nicht soooo schwer :mrgreen:
 
Das wohl nicht..............aber mir käme es nie in den Sinn, meine PRIVATE Telnr. wegen meines AG zu ändern :knockin: oder ( wie jetzt auch bei uns geschehen ) mein PRIVATES Handy abzuschaffen :knockin:, das sind meine privaten Dinge und ICH entscheide, WANN ich ans Telefon gehe, NICHT dran zu gehen ist gar nicht soooo schwer :mrgreen:

Das ist wohl wahr!
 

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