Joerg
Poweruser
- Registriert
- 09.03.2006
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- 2.521
- Beruf
- Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Betriebsrat
- Funktion
- stellv. Betriebsratsvorsitzender, Sprecher der ver.di-Vertrauensleute
Ich möchte auch noch mal was fragen, überwiegend @Joerg:
Was genau bedeutet denn Dienstplan ausgehangen. Also ab wann ist er bindend.
Bei uns ist es zB so, dass die Leitung den Dienstplan immer auch noch per Hand schreibt. Mit Bleistift! Der liegt dann irgendwann in einer Schublade.
Im PC ist er dann auch einen Tag später.
Zählt er ab dann, wenn er im Programm geschrieben wurde als fertig?
Offiziell ausgedruckt wird er erst immer am 29. oder so.
Ich kann ihn mir auch vorher schon ausdrucken, weil ich da Zugriff habe, aber das wird ja nicht zählen.
Weist du da mehr?
Wenn er am 29. offiziell ausgedruckt wurd, gilt er, eigentlich, erst ab diesem Tag als genehmingt. Da aber die allgemeine Rechtssprechung (ich lasse mich gern besseres belehren) sagt, dass der DP spätestens 4 Tage vor Ende des Vormonats stehen muss, ist der 29. zu spät.
In der Regel, das kenn ich aus vielen Häusern, ist ein DP am 20. fest zu genehmigen.
Bei uns ist es so das die DP meistens 2 Monate im voraus geschrieben werden und dann auch aushängen. Meine Leitung hat sich dann immer das Recht rausgenommen den Plan zu ändern ohne was zu sagen. Dann kam eine Aussage der PDL (die Dame weiß in der Regel wovon sie spricht und macht nicht mehr Zugeständnisse als sie unbedingt muss), dass das net ginge und Zitat: "ein gedruckter, ausgehängter Dienstplan gilt wie genehmigt".
Ich kann Dir leider nicht genau sagen wo man das findet, ich musste mich ehrlich gesagt damit auch noch net rumschlagen, da sowas bei uns in der Regel gut klappt und wenn die SL mal über die Strenge schlagen wollen, werden sie schnell wieder auf den Pfad der Tugend gebracht, im Zweifel von der PDL.