Hierzu ein Gerichtsurteil vom BAG Erfurt vom 13.02.2002
Aktenzeichen : 5 AZR 470 / 00
Dem Arbeitskonto sind die Stunden gutzuschreiben die dem Arbeitnehmer
gutgeschrieben worden wären wenn Er gearbeitet hätte.
Warum gebt Ihr denn eine geplante Operation an? Das Geht dem Arbeitgeber doch garnichts an.
Schön und gut. Aber wie willst du das durchsetzen ohne eine Kündigung zu riskieren?
Bei uns ist es zum Beispiel auch so, dass du fast immer Minusstunden machst, wenn du krank bist.
Bei und zählt nur als krank wie geplant ist, aaaaber nicht mit den geplanten Stunden (wir arbeiten in 12h Schichten), sondern mit dem Stundendurchschnitt: also Arbeitszeit des letzten Monats (z.Bsp. 180 Stunden) durch Arbeitstage des letzten Monats (im Mai glaube ich waren es 21Tage) wäre dann z.Bsp. ein Schnitt von 8,5h.
Heißt: Wenn ich von Montag bis Sonntag krank geschrieben bin, aber nur von Montag-Mittwoch geplant, bekommen ich auch nur von Montag-Mittwoch die Stunden, aaaber nicht die 36h die ich eigentlich gearbeitet hätte (3x12h), sondern nur 25,5h (3x8,5h), mache also 10 Minusstunden. Noch schlimmer ist es wenn du komplette sieben Tage geplant bist und dann krank wirst, dann hast du am Ende durch diese Rechnung 24h Minus.
Und das ist kein Einzelfall: In fast allen Firmen, in denen ich vorher gearbeitet habe, war dies so.
In der ambulanten Pflege war es sogar noch schlimmer. Da wurden dann einfach aus der Tour die ich gehabt hätte, Patienten und andere Aufgaben in andere Touren verteilt (natürlich mit fadenscheiniger Begründung) und so wurden dann aus den eigentlich 11 Stunden die ich gearbeitet und somit auch als krank bekommen hätte plötzlich 4 Stunden und ich hatte innerhalb einer Woche über 40 Minusstunden.