Moin zusammen,
solche MA von KK, wie Eiseule beschreibt, gibt es auch immer wieder.
Zur Zeit sind sie ein breites Thema zum Beispiel hier in S-H beim bpa, dem Zusammenschluß der privaten Anbieter, da besonders die gesetzliche KK ihre Angestellten darauf trimmt, VO abzuweisen - z.T. mit übelster Praxis.
Ganz klar, wie Trisha schreibt, es kommt kein MA der KK zur Überprüfung zum Pat., das geht die gar nichts an.
Fotos und Wunddoku schicke ich auch nicht (mehr) an die KK im verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung an den MDK
, denn das glaube ich denen auch nicht; besser gleich an den MDK schicken.
Im Prinzip hilft nur die Aufklärung der Patienten, dass sie die MA der KK nicht hereinlassen müssen, am besten den HA informieren, dass da jemand schlauer sein will, als er/sie.
Beschwerden über die MA prallen bei der KK ab, das interessiert keinen. Öffentlichkeitsarbeit ist gefragt, dazu braucht man aber konkrete Fälle, in denen Pat. und Angehörige bereit sind, auszusagen. Kompetenzübersschreitungen der KK wären eine nette Schalgzeile, gerade weil jede KK um Mitglieder kämpft. Aber auch dazu braucht man Rechtsanwälte und Hintergrundwissen, dass am Besten in Verbänden gebündelt ist.