Wir haben doch auch eine Durchführungsverantwortung...greift diese denn nur für gelerntes Personal?
Wenn ich also an die Durchführungsverantwortung denke, dann sollte/muß ich als ungelernte Kraft, eine solche Aufgabe ablehnen.
Wenn wir uns auf dieses Organigramm berufen können.....es ist nicht alles auf uns übertragbar, deligierbar.
Wenn also ein Arzt glaubt, ich könnte das, kann ich ( und da muß sicher abgewogen werden), nein sagen.
So kann/sollte in der Regel ja auch verhindert werden, daß etwas passiert, was nicht passieren darf.
Sicher um etwas ablehenen zu dürfen, muß ich bescheid wissen, wann ich das machen kann oder sogar muß.
Von einer ungelernten Kraft, kann man höchstwahrscheinlich nicht erwarten, daß sie sich mit der rechtlichen Lage auskennt...aber dann darf sie eben auch nicht spritzen.
Auf gut Glück, kann ich nicht einfach losziehen und reinhauen.
Das mit der Altenpflege ist ein gutes Beispiel...hier ist nicht immer ein Arzt zugegen, der sich über die Fähigkeiten der Pflegekräfte ein Bild macht.
Das geschieht ja auch nicht im KH.