Darf ein Ungelernter s.c. spritzen?

Elisabeth

PS: weil es so schön passt: Mehr Verantwortung für die MFA? - Der GBA zögert . Während wir darum streiten,was wer machen sollte im Pflegebereich denken anderswo schon wieder Berufsfremde: was kann ich wo billiger haben. MFA ist billiger als GuK. Und was glaubt ihr, wie lange es dauert, bis GuK bei den zur Debatte stehenden Aufgaben durch MFA ersetzt wird?

Eine Medizinische Fachangestellte würde ich auch nicht als ungelernt bezeichnen.
 
Ich bleibe dabei....mal abgeshen davon, wird ein Arzt einer ungelernten Kraft nichts deligieren...hoffentlich.

Leider sind die Pflegetätigkeiten nicht geschützt.
Nur unsere Berufsbezeichnung....deswegen kann ja jeder alles...oder?
 
@Elisabeth:
wo findest du das - z.B. hier - Gabler u.a.

Definition: Delegation | Wirtschaftslexikon Gabler

Der Arzt kann personenbezogen anweisen. Wen er beauftragt liegt in seinem Ermessensspielraum...
jetzt versteigst du dich aber völlig.
Es wird nicht Richtiger auch wenn du das noch so oft drehst und wendest.

Nein - ein Arzt hatte und hat kein Recht auf einzelne Personen zuzugreifen und best. Personen Tätigkeiten aufzutragen (Pflege).
Ein Arzt ist nie (wenige Ausnahmen in Privatkliniken) der GuK Dispziplinarvorgesetzter.
Sonst bräuchte ich ja werder SL noch PDL.
Der Arzt verordnet, beauftragt die Tätigkeit.
Als Fachvorgesetzter.
Wer diese Ausführt, bestimmt die SL und nicht der Arzt - noch nie!
Und bitte fang jetzt nicht wieder darüber ne große Diskussion an - bitte.
Das ergibt sich ganz einfach u.a. aus dem Organigramm.
 
hi,

Also ich finde das nicht in Ordnung!! Und das soll erlaubt sein ?? Hm also bei uns ist es nicht so. :dudu:
 
Wir haben doch auch eine Durchführungsverantwortung...greift diese denn nur für gelerntes Personal?

Wenn ich also an die Durchführungsverantwortung denke, dann sollte/muß ich als ungelernte Kraft, eine solche Aufgabe ablehnen.

Wenn wir uns auf dieses Organigramm berufen können.....es ist nicht alles auf uns übertragbar, deligierbar.

Wenn also ein Arzt glaubt, ich könnte das, kann ich ( und da muß sicher abgewogen werden), nein sagen.

So kann/sollte in der Regel ja auch verhindert werden, daß etwas passiert, was nicht passieren darf.

Sicher um etwas ablehenen zu dürfen, muß ich bescheid wissen, wann ich das machen kann oder sogar muß.

Von einer ungelernten Kraft, kann man höchstwahrscheinlich nicht erwarten, daß sie sich mit der rechtlichen Lage auskennt...aber dann darf sie eben auch nicht spritzen.

Auf gut Glück, kann ich nicht einfach losziehen und reinhauen.

Das mit der Altenpflege ist ein gutes Beispiel...hier ist nicht immer ein Arzt zugegen, der sich über die Fähigkeiten der Pflegekräfte ein Bild macht.
Das geschieht ja auch nicht im KH.
 
Hallo Leute,
wie kann sich eine PDL oder SL bei der Ausführung von Behandlungspflege von nicht ausgebildeten Pflegehilfskräften absichern? ( Dies stellt keine abwertende Wertung gegenüber der Personengruppe an sich dar, sondern dient einzig als Qualifikationsfrage.)
Personen, die in der Pflege tätig sind, aber aus familiären oder anderen Gründen eine Ausbildung ( ob 3- oder 1- Jährig) nicht absolvieren können, haben die Chance an mehrwöchigen berufsbegleitenden Weiterbildungen teilzunehmen um zum Beispiel den " Spritzenschein" zu erwerben. Dies würde den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sichert die SL bei der Delegation ab. Und wenn endlich jede(r) Pflegende sich verpflichten würde, regelmäßig Fort- und Weiterbildungen zu besuchen, hätten wir dieses Problem nicht.
Gibt es eine Unterscheidung der Arbeitsfelder der Behandlungspflege, so zum Beispiel "einfache Behandlungspflege"?
LG
SK
 
Personen, die in der Pflege tätig sind, aber aus familiären oder anderen Gründen eine Ausbildung ( ob 3- oder 1- Jährig) nicht absolvieren können, haben die Chance an mehrwöchigen berufsbegleitenden Weiterbildungen teilzunehmen um zum Beispiel den " Spritzenschein" zu erwerben. Dies würde den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sichert die SL bei der Delegation ab.
Wenn du von gesetzlichen Anforderungen sprichst, könntest du diese, den Spritzenschein erwähnenden, Gesetzestexte kurz verlinken?
Würde vielen helfen...
 
Hallo Maniac,
entschuldigt aber ich war einige Tage vom Netz weg. Die Fortbildung für Pflegehilfskräfte ist Ländersache, sprich in Hessen gibt es andere Heim- bzw. ambulante Versorgunggesetze als in NRW. Also hier vorher bitte prüfen, ob dies auch für das eigene Unternehmen anwendbar ist. Meine Kollegen waren beim Malteser Dienst in Marburg. Dort gibt es entsprechende Angebote. Eins davon nennt sich Behandlungspflege I. Hoffe ich kann Euch damit weiterhelfen.
cu SK
 
Ich frage mich allen ernstes, warum die Frage zu einer solch großen Diskussion führt! Die Frage ist einfach beantwort! Nein, ein Ungelernter darf es nicht.
Ob das nun sinnvoll oder nicht ist, ist in in diesem Fall völlig wurscht, denn es gibt Gesetze.

Bei s.c. Injektionen passiert oft nix- aber wehe, es geht schief.

Wie die Praxisanleiter einzelner Kliniken damit umgehen, ist in aller Regel durchaus unterschiedlich. Doch ich rate jedem "Ungelernten" davon ab, ne Spritze irgendwo "reinzupiecksen".
Abgesehen davon ist es nach dem neuen Pflegegesetzt auch Auszubildenden nach dem 1. Ausbildungsjahr erlaubst, da s.c. spritzen dort erlernt wird. (Allerdings nur unter "Aufsicht"): Das dann kein "Anstands-Wau-Wau" daneben steht ist doch, unter alles "Pastoren-Kindern" auch klar, oder? ;-) :cheerlead:
 

Ähnliche Themen