Blutkonserven verabreichen

Ja sicher ich wollte damit nur sagen, das ich damit besser zurechtkomme als mit dem System in Deutschland....
 
Nabend, wieseo wollen immer alle KP ärztliche Aufagben übernehmen? Manuell kann ich das , ich habe auch viel Fachwissen, aber es ist nicht mein Kompetentzbereich, also mache ich das auch nicht! Sollte es zum Gau kommen, wird keiner meinen Rücken stärken, jeder zieht seinen Kopf aus der schlinge! Ich tue das nicht. Ich werde als Krankenschwester bezahlt und mache meine Arbeit als krankenschwester, und damit ist meine Dienstzeit mehr als genug ausgefüllt!
LG
 
Nabend, wieseo wollen immer alle KP ärztliche Aufagben übernehmen?
Wikipedia: "Prestige"
Der Artikel beschreibt den Gedanken der dahinter steckt ziemlich gut. Ich behaupte mal jeder durchschnittlich ehrgeizige Mensch will seinen Status und senen Ruf verbessern. In der Regel durch mehr Kompetenz in seinem Fachgebiet. In der Pflege findet das allerdings "fächerübergreifend" statt. Waurm das die Tätigkeiten eines Arztes betrifft, darüber kann man viel spekulieren. Einiges davon wird sich sicher recht unschön anhören.
 
Sollte es zum Gau kommen, wird keiner meinen Rücken stärken, jeder zieht seinen Kopf aus der schlinge!


und genau so gehts uns ja allen.... im fall der fälle haben wirs gemacht was nicht unser aufgabenbereich is,und wir müssen das verantworten was wir tun!
 
huhu ich hab mal ne frage dazu

:-?

Nie Gehört.
Vermute du meinst den Transfusionszwischenfall: Unverträglichkeitsraktion gegen mittransfundierte weiße Blutkörperchen. Seltene, aber ernste Komplikationen sind Hämolyse und bakteriell bedingte Reaktionen durch kontaminierte Transfusionen bis hin zum Schock mit Verbrauchskoagulopathie.

nun mal eine frage...ich lerne gerade für meine mündliche examensprüfung nächste woche...
meine pat. hatte 2 Eks bekommen auf grund von HB abfall durch makrohaematurie und Femur-OP.
Transfusionen verliefen gut, keine probleme...aber
was wäe wenn es jetzt tatsächlich zu einer verwechslung der blutgruppen gekommen wäre?

es setzt die haemostase ein --> gerinnungsabläufe finden statt und es kommt zur verbrauchskoagulopathie! hmn als therapie ist ja nun angezeigt eine heparinisierung um die verbrauchskoagulopathie aufzuhalten, doch frage ich mich ist das denn möglich??? denn die haemostase setzt ja kurz nach der transfusion schon ein...das wäre ja kontraproduktiv da man so die blutung noch fördern würde durch hemmung der gerinnung!

andererseits durch die gabe von Erythrozytenkonzentrate , gerinnungsfaktoren oder thrombozytenkonzentrate die verbrauchskoagulopathie ja nur verlängert

befindet man sich da schon auf einem sinkenden schiff, oder kann man da noch irgendetwas machen? oder habe ich was falsch verstanden?

schöne grüße marco
 
moin, moin!

Hier ein kleiner Einblick, wie das ganze in Frankeich gehandhabt wird: Das Verabreichen von Blutprodukten ist immer Aufgabe des Pflegepersonals einschliesslich des Bedside - Test. Meiner Erfahrung nach wird anschliessend auch tatsächlich die entsprechende Zeit am Bett des Patienten gewartet, um das Ganz zu überwachen, insoweit sicher ein Gewinn an Qualität für den Patienten! Abgesehen davon, dass die rechtliche Lage in Deutschland eine andere ist, sind meine Kollegen hier auch theoretische auf diesem Gebiet wesentlich besser und tiefgehender ausgebildet. Sollte sich also die Praxis in Deutschland ändern, so ist es meiner Meinung nach zwingend notwendig auch die theoretische Ausbildung in diesem Punkt zu vertiefen.


Gruss Hartwig
 
:knockin:@monaluna und @carina sagen genau das aus, was ich auch denke.
Man kann nur so arbeiten,wie man Prioritäten setzen muß.UND ich habe nicht die entsprechende Fortbildung um Blutprodukte anzuhängen.

Gerne würde auch ich den Patient fortlaufend überwachen-mir den Stuhl nehmen und mich während die Blutkonserve läuft unterhalten....hat was von der "Sachsenklinik": die Realität ist aber, das ich im Spätdienst 9-10 Patienten überwache,von denen (z.B.)
-zwei Hochdosis Chemotherapie bekommen
-einer gerade zum röntgen muß
-mindestens einer sich unter Chemo übergibt
-einer gelagert wird und Stuhlinkontinent ist
-und zwei-drei Blutkonserven,wie immer gerade Nachmittags laufen...

Mich interessiert nicht wie es in der Schweiz,Frankreich oder sonst wo ist,ich kenne die Gegebenheiten und die Personalschlüssel nicht.

Gerne würde ich auch Konserven anhängen-warum denn nicht?
Solange ich es vom Gesetz her schon nicht darf werd ich einen Teufel tun.
Mir stößt hier immerwider dieses "In....ist es aber so und so"als wenn wir in Deutschland alle nur Kaffee trinken,oder keine Ausbildung hätten

Das mußte mal raus.:angry:
 
Also, 2 Tatsachen stehen fest:
1. Keine Pflegekraft ist verpflichtet, ärztliche Tätigkeiten zu übernehmen.
2. Wer aber solche Tätigkeiten übernimmt, der haftet auch voll dafür!

Bluttransfusionen gehören meines Wissens nicht zu den deligierbaren ärztlichen Tätigkeiten. Interessantes dazu auch unter folgendem Link:
http://www.deutscher-krankenhaustag.de/de/vortraege/pdf/Ref_.pdf

Ich denke, es ist in verschiedenen Ländern auch unterschiedlich. Das kommt sehr auf das Berufsbild an.
Ich für mich meine, unser Beruf ist so reichhaltig und schön, und wir haben für unsere Seite eine weitreichende eigene Kompetenz, dass man nicht unbedingt, gerade in Zeiten knappen Personals, möglichst viele ärztliche Tätigkeiten übernehmen muß. Wir sind Experten auf unserem Bereich. Ich denke nur an Kinästhetik, Basale Stimulation, Bobaththerpie, aktivierende Pflege usw. usf. Schon für diese Dinge reicht doch die Zeit kaum, haben wir da noch Ressourcen frei, den Ärzten möglichst viel Arbeit abzunehmen? Ich übernehme auch ärztliche Tätigkeiten in einem bestimmten Maß. Aber bed-side-tests und Durchführung von Transfusionen gehören sicher nicht dazu.
 
sehr seltsam ist das schon...
in england ist das reine pflegesache und mittlerweile geht es ueber ein computer code system, damit hundert pro alles gecheckt ist bevor die konserve verabreicht wird.
 
sehr seltsam ist das schon...
in england ist das reine pflegesache und mittlerweile geht es ueber ein computer code system, damit hundert pro alles gecheckt ist bevor die konserve verabreicht wird.


Wie jetzt NUR der Computer checkt? Was ist wenn der Computer eine Fehlerquelle hat und die falsche verabreicht wird? Wer haftet?:gruebel:
 
um elektronische fehlerquellen auszuschliessen wird weiterhin doppelt gecheckt. das heisst von zwei krankenschwestern wird das wristband des patienten und dann die konserve selber mit seinen zettlen vorgelesen und verglichen.
um die konserve aus der blutbank zu bekommen wird ueber ein computer system jene ausgeloggt und mit den patienten daten elektronisch gescheckt. bevor dem anghaengen der konserve wird wieder mit dem computer bar code system alles gescannt. dh, pat wristband, mein namensschild,, dort ist auch ein code drauf, die zettel und die konserve selber.
haften tut natuerlich immer der, der die konserve anhaengt,,
:mrgreen:
 
Ich wärm das hier gerade mal auf.
Ich lerne gerade für die nächste Klausur.

Soweit ich das im Unterricht richtig mitbekommen habe, ist das anhängen der Blutkonserve oder anderen Blutprodukten ausschließlich Angelegenheit des Arztes ist, die nicht delegiert werden kann.

Nun steh ich da und würde gerne wissen aus welche rechtlichen Grundlage sich das ergibt. Ich hab also ein bisschen rum gegooglet und bin nun komplett verwirrt.
Ich finde keinen Gesetzestext oder andere Richtlinie die eine Delegation ausdrücklich untersagt. Ich finde immer nur "Transfusionsverantwortlich muß ein Arzt sein". Nunja Verantwortung haben, kann ja auch delegieren sein. Bedeutet dieser Satz er muß das auch in die eigenen Hände nehmen? Und was genau ist im Prozess Transfusion delegierbar und was nicht? Wenn ich diesen Satz knallhart nehme könnte ich ja auch sagen der ganze Prozess ist Arzttätigkeit und er muß selber ins Labor dackeln, die Konserve holen, überprüfen, vorbereiten und anhängen.

Bitte sagt mir, aus was sich genau nun diese Untersagung, welcher Delegation ergibt und wo das steht.

Für mich haben sich auch andere Fragen ergeben.
Ich muß zugeben aktuell bin ich mit dem Thema Blut etwas überfordert.
Und erst recht mit Transfusionen.

Wenn ich meine Recherchen verstanden habe, gibt es die Untersagung so eigentlich nicht und es kommt in KH's vor das auch Pflegepersonal Konserven/ Blutprodukte anhängen. Das ergibt sich dann aus der Delegation des Arztes und der Übernahme des Pflegers, der dann auch die Durchführungsverantwortung hat. Frei nach dem Motto: "ich hab Ja gesagt und mir die Aufgabe auf die Nase drücken lassen, dann halt ich auch den Kopf hin wenn ich Mist mache"

Mit meinem rum gegoogle komm ich auf 2 gegensätzliche Aussagen.
- Es darf komplett delegiert werden. Der Pfleger muß es aber nicht annehmen
- Es darf auf keinen Fall delegiert werden. Da kann ich aber nicht genau abgrenzen was

(PS: bei uns im Haus ist das anhängen Arzttätigkeit und da bin ich aktuell froh drum, ich hab da grad einfach gar keine Ahnung von)
 
eine transfusion darf nicht delegiert werden und ist eine ärztliche tätigkeit die eine Approbation als arzt vorraussetzt

les mal im transfusionsgesetz nach, da sollte das auch so drinstehen..

ausnahme bei uns ist ne massentransfusion, aber auch hier checkt der doc die ek's und wir hängen sie dann ran. transfusion ist immer ein heißes eisen, da verdammt viel schief gehen kann..
 
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ich meine von der bundesärztekammer gibts auch nen guten leitfaden, wenn dich das thema interessiert. hab ich vor längerer zeit mal gelesen. link müsste ich jetzt aber auch suchen.
 
Du würdest mir sehr helfen wenn du mir die Links einstellst.

Ich hab das Transfusionsgesetz schon durchforstet und seh den Wald vor Bäumen nicht mehr. :(
Und ich halt mich nun schon den verdammten halben Tag daran auf und verliere Zeit. :(

Ja grundsätzlich interessiert mich das Thema. Denn ich habe nun auch gelesen das unter Veraussetzung X das PP eben doch übernehmen kann. bzw. delegierbar ist.

Und sollte mich mal im Laufe meine Berufslaufbahn das Thema nochmal schneiden will ich auch wissen was ich darf, was nicht und vor allem auch was ich ggf. Ablehnen kann, mit welcher Begründung ohne das ich mich zu Tode blamiere.

Sollte ich meinem jetzigen Haus bleiben (was ich bezweifle ;) ) ist das für mich Safe. Da gibt es einen Standart für die peripheren Stationen. Aber ich glaube nicht das ich da bleibe und in einem anderen Haus kann es ja anders aussehen ...
 
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Soweit ich das im Unterricht richtig mitbekommen habe, ist das anhängen der Blutkonserve oder anderen Blutprodukten ausschließlich Angelegenheit des Arztes ist, die nicht delegiert werden kann.
Richtig.
Wenn ich diesen Satz knallhart nehme könnte ich ja auch sagen der ganze Prozess ist Arzttätigkeit und er muß selber ins Labor dackeln, die Konserve holen, überprüfen, vorbereiten und anhängen.
Überprüfen (Bedside-Test!) und anhängen ja, Konserve holen nicht. Für den Weg ins Labor ist keine besondere Ausbildung vonnöten.
Wenn ich meine Recherchen verstanden habe, gibt es die Untersagung so eigentlich nicht und es kommt in KH's vor das auch Pflegepersonal Konserven/ Blutprodukte anhängen. Das ergibt sich dann aus der Delegation des Arztes und der Übernahme des Pflegers, der dann auch die Durchführungsverantwortung hat. Frei nach dem Motto: "ich hab Ja gesagt und mir die Aufgabe auf die Nase drücken lassen, dann halt ich auch den Kopf hin wenn ich Mist mache"
Sollte in Deutschland laut Transfusionsgesetz und Richtlinien der BÄK nicht vorkommen. Im Ausland ist das teilweise wohl Aufgabe des Pflegepersonals, nur haben sie dort eben auch entsprechende gesetzliche Grundlagen.

Die Durchführungsverantwortung hab ich für alle von mir erbrachten Maßnahmen, seien es nun pflegerische oder ärztliche, aber delegierbare Tätigkeiten.
 
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Da fällt mir eine netter Spruch zur "Delegationsfähigkeit" von ärztlichen Leistungen ein.

Wenn Sie sich im Unklaren sind, ob eine Massnahme in Ihrem Haus delegationsfähig ist oder nicht, hier eine einfache Formel:
Profit aus der Tätigkeit [P] x Prestige der Tätigkeit [Pr] x Stellenschlüssel Ärzteschaft in % [StÄrz] + Bundesärztekammerkonstante [BuÄhKont] - Trägerindex [TrägI] - Tages/Nachtzeitvariable [TaNagVa] - [Personenspezifischer Unlustfaktor x Personenspezifischer Unlustfaktor] = neg (Delegationsfähigkeit).
 
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