Blutabnehmen "in", waschen "out"?

wenn es dir so schwer fällt, kannst du meine beiträge ja überspsringen ;-)


Ok, lass es einfach, wenn du es nicht kannst. Hättest du aber auch sagen einfach sagen können ;-)
(da soll noch mal ein Deutscher behaupten, die Österreicher können nicht deutsch :schraube:)

Solange du dich mit deiner Station absprichst, wie weit solche Gefallen gehen dürfen und wo ihr die Grenzen zieht, ist es auch in Ordnung.
Aber es kann einer schlecht "nein" sagen, wenn der andere 5 min vorher "ja" gesagt hat.

Gruß,
Lin
 
Das war bei uns zu keiner Zeit ein Thema.
Zunächst hieß es . Blutentnahmen macht der Arzt. Dienstanweisung: Keine Schwester macht Blutentnahmen oder IV Infusionen und Injektionen.
Die Ursache war hier keinesfalls, daß Schwestern das nicht können, ( es war Inhalt der Ausbildung zu meiner Zeit),aber die Ärzte " schnappten" sich diese Aufgabe, als es um den Stellenplan ging. Wer sich die Planstellen dafür einverleibt, und das Personal dafür bekommt, der soll diese Aufgaben dann bitte auch übernehmen und nicht auf das Personal abwälzen, das die Stellen dafür abgezogen bekam.
Dann gab es eine große Kehrtwende. Eine neue Dienstanweisung derselben Institution kam, die behauptet hatte: Pflegepersonal dürfte unter Androhung von rechtlichen Konsequenzen keinerlei Blutentnahmen und IV Injektionen vornehmen. Jeder vom examierniertem Pflegepersonal mußte an einer 2 tägigen Pflichtveranstaltung teilnehmen. Seitdem werden Gesetze zitiert, wenn sich eine Schwester weigert Blutentnahmen, Viggos legen oder Iv. Injektionen zu machen. So ist die Gesetzeslage in Deutschland. Zunächst hieß es diese Aufgabe sei nicht delegierbar, dann überlegt sich derselbe das Thema und plötzlich gibt es ein Gesetz, daß diese Aufgabe auf das Pflegepersonal umlegt. KEINE Frage gehört das Waschen und die Pflege der Patienten ebenfalls dazu, und das Thema was nun " Feiner" ist oder eine " unschöne Arbeit" ist gänzlich vom Tisch, weil man ganz einfach beides zu machen und zu schaffen hat. Mehr Personal gab es für diese Aufgabe für die Pflege nicht, aber es gab mehr Personal für die Ärzte.
So ist das Leben, vor allem in der Krankenpflege. ,-)) Liebe Grüße Fearn
 
Ok, lass es einfach, wenn du es nicht kannst. Hättest du aber auch sagen einfach sagen können ;-)
(da soll noch mal ein Deutscher behaupten, die Österreicher können nicht deutsch :schraube:)
ok... du hast mich ertappt.... ich kan es einfach nicht :-( weist du, in deutschlant müßen wir die rechdscheibung nichd beherschen, um abitur zu erlahngen... vonn daher hab ich es nie gelernt:schraube:

Aber bei dem zweiten Teil deines Beitrages muss ich dir schon Recht geben. Das klappt natürlich nur, wenn das Team "geschlossen vorgeht".... Aber das sollte ja genrell im Alltag gelten.

@Fearn: Bei dir im Krhs dürfen "normale" Schwestern/Pleger i.v.-Inj. verabreichen und Viggos legen? Ich dachte immer, dass das gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sowas nur von PP mit Its/Anästh-Fachweiterbildung gemacht werden darf. Zumindest hatte uns das eine Dozentin gesagt.Und so wird es auch bei uns gehandhabt (und nein, ich habe sie nicht falsch verstanden^^ Sie sagte ausdrücklich gesetzlich...)

LG

(Und.... Besser?^^)
 
Hallo Max,

es gibt kein Gesetz, das dies erlaubt oder verbietet.

Da wurde deine Dozentin wohl falsch informiert.

Schönes Wochenende
Narde
 
Hallo Narde,

aber es müsste doch eine einheitliche Regel dafür geben, oder? Weil es kann ja eigentlich nicht sein, bzw wär es ja blöd, wenn die einen Schüler andere Kompetenzen erwerben, als die Anderen.
 
Dazu musst du wissen, dass es keine Vorbehaltsaufgaben für GuKP gibt.
Jedes Haus, Schule kann es für sich regeln.
 
Ok... Mal wieder was gelernt... :-)
Werd aber auch nochmal im nächsten Block meine Dozentin fragen, wie sie es genau meinte. Weil erstmal glaubt man natürlich was einem, von einer Dozentin mit geschätzen 70 Jahren Berufserfahrung, erzählt wird :D

LG und schönen Abend noch
 
So hatten die bei uns auch immer gesagt, daß es gesetzlich verboten sei, und es gab Bschimpfungen für Personal, daß Iv Infusionen angehangen hatte, wie anmaßend diese seinen und ob sie sich einbildeten "Ärzte" zu sein. Diese Aufgabe sei laut Gesetzgeber nicht delegierbar hatte es geheißen. " Zitat der PDL: " Wenn ich sehe, daß einer Blutabnahmen macht oder IV Sachen anhängt, dann ist das ein Kündigungsgrund. Es ist gesetzlich verboten und ich stehe hinter keinem der soetwas macht!" Punkt!
Nun hat der Wind gedreht und wir haben eben andere Spielregeln bekommen.- Nun ist die Aufgabe delegierbar.
Jetzt heißt es: Der Dienstherr kann bestimmen, was meine Aufgaben sind. Und wehren kann man sich dagegen überhaupt nicht.
Alles ZURÜCK was je gesagt wurde auf Null,- überhaupt ist das heute gar nicht mehr wahr, was zu dem Thema gesagt wurde. Das Personal hat eben Wahrnehmungsstörungen. -Heute ist Viggo legen, Blutentnahme und IV Medikamentation gesetzlich angesagt.
Ich hatte mir erlaubt unseren Krankenhausrechtsanwalt, der bei der Pflichtfortbildung einen Vortrag über die gesetzlichen Aspekte hielt darauf anzusprechen, daß ich bei einer SEINER Vorträge am selben Ort 2 Jahre zuvor ganz andere Ausführungen von IHM selbst gehört hätte. Es war ihm sichtlich unangenehm und er räumte ein, daß "die Musik bestimmt, wer die Musik bezahlt."- So ungefähr muß Politik funktionieren. ;-)))) Das freut den Bürger!
Liebe Grüße Fearn
 
Blutentnahme und i.v. Infusionen anlegen war bei uns noch nie Thema gewesen. Das war immer Aufgabe der Schwestern - auch als ich noch auf Station gearbeitet habe. Das haben wir auch in der Ausbildung gelernt.

Für die Notaufnahme haben wir eine extra Bescheinigung vom Oberarzt bekommen, daß wir das Legen von Flexülen beherrschen. Das gehört einfach zu unseren Aufgaben mitdazu.

Wir spritzen auch manche i.v. Medikamente auf Anordnung des Arztes, zum Beispiel MCP. Allerdings würde bei uns keine Pflegekraft Urapidil oder Beloc i.v. spritzen, auch nicht auf ärztliche Anordnung!

Wir haben im Spät- und Nachtdienst jeweils einen Internisten und einen Chirurgen für Notaufnahme und alle Stationen. Deshalb spritzen wir auch im Rahmen der Notkompetenz bei einem Patienten, der mit typischen Symptomen des Myocardinfarktes kommt, auch Heparin und Aspisol auf telefonische Anordnung.
 
Hallo Ronja,

eine Notkompetenz im Krankenhaus wirst du vor keinem Richter durchbekommen.
Auf telefonische Anweisung ist etwas anderes.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hi ho!

Alo von I.v.-INFUSIONEN hab ich gar nicht gsprochen... das dürfen selsbt wir schüler (also nicht alle und auch nur nach Absprache mit unserem zuständigen PA bzw. mit der Shwester, die gestellt hat...Schließlich trägt sie ja auch die Verantwortung für mich)
Es ging da alleine um i.v. INJEKTIONEN... Und da natürlich auch nicht alles (also Kalium würde nie vom PP gespritzt werdenl... Ich weiß, dass es nicht das beste Bsp ist... aber mir fällt um die Uhrzeit nichts anderes ein^^)


LG
 
Kalium wird auch vom Arzt nicht unverdünnt gespritzt werden, es sei denn, er legt Wert darauf, wegen fahrlässiger Tötung oder Schlimmerem vor dem Richter zu landen.
 
Es ging auch nicht darum, wie der Arzt es spritzen würde... Lediglich darum, dass nur er es spritzt...
 
Es ging auch nicht darum, wie der Arzt es spritzen würde... Lediglich darum, dass nur er es spritzt...
Was sie sgen wollte, war: Kalium wird GARNICHT gespritzt. Nur (verdünnt) als Infusion oder auch pur über Perfusor.
Aber halt nicht gespritzt...
 
Ja?
Weil als ich mit einer sehr starken Hypokaliämie ins Krhs und auf die Its kam, da hat der Doc mir u.a., lt. seiner Aussage zumindest, Kalium i.v. gespritzt.... Das hat er aber auch ganz ganz ganz lngsam getan... ALso ne 5ml Spritze über Minuten hinweg.... Naja...Wie dem auch sei... Ich hab es ja überlebt :D

Aber die eigentliche Frage war ja, ob PP überhaupt i.v-Injektionen OHNE Fachweiterbildung spritzen dürfen. Weil Manche sagen ja, und die Andren sagen nein...

lg
 
Ja, und in der Veterinärmedizin schläfert man so die Tiere ein....

nach vorausgegangener tiefer Narkose....

Erzähl bitte nicht mehr solche Schauermärchen!!:angryfire:

Also kehren wir wieder zum eigentlichen Thema zurück. Ab sofort.
 
Warum sollte ich sowas denn erfinden? Ich sagte ja auch "lt. seiner Aussage" ...Vllt war es auch nur was zur Beruhigung... Keine Ahnung...
Naja... Wie dem auch sei.... Thema trotzdem verfehlt^^
 

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