So hatten die bei uns auch immer gesagt, daß es gesetzlich verboten sei, und es gab Bschimpfungen für Personal, daß Iv Infusionen angehangen hatte, wie anmaßend diese seinen und ob sie sich einbildeten "Ärzte" zu sein. Diese Aufgabe sei laut Gesetzgeber nicht delegierbar hatte es geheißen. " Zitat der PDL: " Wenn ich sehe, daß einer Blutabnahmen macht oder IV Sachen anhängt, dann ist das ein Kündigungsgrund. Es ist gesetzlich verboten und ich stehe hinter keinem der soetwas macht!" Punkt!
Nun hat der Wind gedreht und wir haben eben andere Spielregeln bekommen.- Nun ist die Aufgabe delegierbar.
Jetzt heißt es: Der Dienstherr kann bestimmen, was meine Aufgaben sind. Und wehren kann man sich dagegen überhaupt nicht.
Alles ZURÜCK was je gesagt wurde auf Null,- überhaupt ist das heute gar nicht mehr wahr, was zu dem Thema gesagt wurde. Das Personal hat eben Wahrnehmungsstörungen. -Heute ist Viggo legen, Blutentnahme und IV Medikamentation gesetzlich angesagt.
Ich hatte mir erlaubt unseren Krankenhausrechtsanwalt, der bei der Pflichtfortbildung einen Vortrag über die gesetzlichen Aspekte hielt darauf anzusprechen, daß ich bei einer SEINER Vorträge am selben Ort 2 Jahre zuvor ganz andere Ausführungen von IHM selbst gehört hätte. Es war ihm sichtlich unangenehm und er räumte ein, daß "die Musik bestimmt, wer die Musik bezahlt."- So ungefähr muß Politik funktionieren.
))) Das freut den Bürger!
Liebe Grüße Fearn