hartwig
Stammgast
- Registriert
- 02.04.2006
- Beiträge
- 338
- Beruf
- Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Dozent, Stationäre Pflege
Moin, moin!
Also, wenn ich es richtig verstehe, ist das Hauptargument gegen die Blutabnahme im ambulanten Pflegedienst die Problemati der Abrechnung mit den Krankenkassen, da diese sagen, dies sei eine ärztliche Tätigkeit. Dies ist mir nicht so ganz klar, denn ein nicht unerheblicher Teil der Aufgaben, die Pflegekräfte verrichten ist ärztliche Tätigkeit. Kann das alles nicht mit den Krankenkassen abgerechnent werden???
Selbst, wenn die Abrechnung so direkt nicht möglich ist, so heisst das ja noch lange nicht, dass sich durch die Blutabnahme nicht ein doch ein unternehmerischer Vorteil erzielen lässt. Eventuell kann mit dem Arzt ein Vertrag geschlossen werden, der Art :Wir übernehmen für Dich die ambulanten Blutabnahmen, wenn Du uns im Gegenzug Patienten vermittelst.
Am Ende ist alles eine Frage der Wirtschaftlichkeit.
Gruss Gartwig
Also, wenn ich es richtig verstehe, ist das Hauptargument gegen die Blutabnahme im ambulanten Pflegedienst die Problemati der Abrechnung mit den Krankenkassen, da diese sagen, dies sei eine ärztliche Tätigkeit. Dies ist mir nicht so ganz klar, denn ein nicht unerheblicher Teil der Aufgaben, die Pflegekräfte verrichten ist ärztliche Tätigkeit. Kann das alles nicht mit den Krankenkassen abgerechnent werden???
Selbst, wenn die Abrechnung so direkt nicht möglich ist, so heisst das ja noch lange nicht, dass sich durch die Blutabnahme nicht ein doch ein unternehmerischer Vorteil erzielen lässt. Eventuell kann mit dem Arzt ein Vertrag geschlossen werden, der Art :Wir übernehmen für Dich die ambulanten Blutabnahmen, wenn Du uns im Gegenzug Patienten vermittelst.
Am Ende ist alles eine Frage der Wirtschaftlichkeit.
Gruss Gartwig