Kleingeistkiller
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Dass es eben kein Geld bringt. Wie ycassy ganz richtig gesagt hat: Es gibt keine Möglichkeit für Pflegedienste, dies mit den Kassen abzurechnen. Der Arzt kann das (aber reich wird er auch nicht davon).
Wir machen die Deppenarbeit, für die der Arzt die Kohle kassiert. Rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden - aber ich sehe es trotzdem nicht ein. Könnte der Pflegedienst es abrechnen, sähe die Sache für mich anders aus.
Stimmt so nicht! Wenn eine ärztliche Anordnung nicht im HKP-Verzeichnis gelistet ist, gibt es zwar keine Möglichkeit dies über Muster 12 VO HKP abgerechnet werden. Der Arzt muss die Maßnahme auf einem Rezept verordnen. Das Rezept mit Leistungsnachweis und Rechnung der Krankenkasse einreichen. Verordnet werden kann alles, außer Diagnostik! Der Punktwert der Maßnahme reduziert aber das ärztliche Budget und oft lehnt der Arzt es ab ein Rezept (Muster16?) auszustellen. Im Zweifelsfall bei einer vertrauten Sachbearbeiter/in bei der Kasse nachfragen.
Gruß KGK