Bin ich schon durchgefallen?

sheaeley

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Krankenpflegeschüler
Hallo Leute! Ich bin neu hier und ich bin zur Zeit an meinem GuK-Examen dran...
Schriftliche Prüfungen haben wir schon hinter uns die praktischen zum größten Teil auch und bald folgt auch schon die mündliche ....
Momentan mache ich mir richtig viele Gedanken wegen meiner praktischen Prüfung die ich vor 3 Tagen hatte... den Tag vorher hat man ja immer den Prüfungsvorbereitungstag und da müssen wir ja auch eine Pflegeplanung zu unserem Hauptpatienten schreiben und damit hatte ich grooooße Probleme, zum einen bin ich mit meiner Pflegeplanung absolut nicht fertig geworden und konnte nur einen kleinen Teil "offiziell" abgeben... habe jedoch am Prüfungstag meine vorgeschriebene, restliche Pflegeplanung auch noch abgegeben nur halt nicht auf den offiziellen Prüfungsvordrucken .... das ist schonmal das Problem Nummer eins! Das zweite Problem ist, dass ich meine Pflegeplanung genau 6 Minuten zu spät in der Schule abgegeben habe und laut Krankenpflegegesetz heißt es :
§ 10 Versäumnisfolgen
(1) Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin, gibt er eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder unterbricht er die Prüfung, so gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt; § 8 Abs. 3 gilt entsprechend. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung oder der betreffende Teil der Prüfung als nicht unternommen.

also theoretisch heißt das ja, dass ich die praktische Prüfung nicht bestanden habe oder ???
Als ich nicht pünktlich war haben mich meine Lehrer auch angerufen, wo ich denn bleibe und dass ich schon über der Zeit bin .... die waren richtig richtig sauer ... was ich auch verstehen kann ... was haltet ihr davon ? Meint ihr auch, dass ich dann nicht bestanden habe ?
 
bei mir wärst du durchgefallen. gleiche chancen für alle und keine extrawürste..
 
Ich glaube auch, dass du dich darauf einstellen musst. Denn es muss pünktlich abgegeben werden. Ansonsten öffnet das Tür und Tor für andere, die auch gerne 6 Minuten oder mehr Zeit gebraucht hätten.
 
Möglich wäre es - jedoch ist bei meinem Examen eine Kollegin auch verspätet zur mündlichen Prüfung erschienen (weil sie im Stau steckte). Das wurde auf einem Protokoll vermerkt, aber sie hat die Prüfung dann noch abgelegt und auch bestanden.

Abzugspunkte für die nicht vollständige Pflegeplanung gibt es natürlich. Es ist fraglich, ob der am zweiten Prüfungstag abgebene Teil überhaupt gewertet werden darf. Denn letztes Endes hast Du durch diese Nacharbeit sehr viel mehr Prüfungszeit für Dich in Anspruch genommen als die veranschlagten sechs Stunden, die die Prüfung insgesamt dauern darf. Es wäre Deinen Mitschülern gegenüber unfair.

Jetzt kannst Du es eh nicht mehr ändern. Versuch den Kopf freizukriegen und Dich auf die mündliche Prüfung zu konzentrieren.
 

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