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- 25.02.2018
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Hallo Leute! Ich bin neu hier und ich bin zur Zeit an meinem GuK-Examen dran...
Schriftliche Prüfungen haben wir schon hinter uns die praktischen zum größten Teil auch und bald folgt auch schon die mündliche ....
Momentan mache ich mir richtig viele Gedanken wegen meiner praktischen Prüfung die ich vor 3 Tagen hatte... den Tag vorher hat man ja immer den Prüfungsvorbereitungstag und da müssen wir ja auch eine Pflegeplanung zu unserem Hauptpatienten schreiben und damit hatte ich grooooße Probleme, zum einen bin ich mit meiner Pflegeplanung absolut nicht fertig geworden und konnte nur einen kleinen Teil "offiziell" abgeben... habe jedoch am Prüfungstag meine vorgeschriebene, restliche Pflegeplanung auch noch abgegeben nur halt nicht auf den offiziellen Prüfungsvordrucken .... das ist schonmal das Problem Nummer eins! Das zweite Problem ist, dass ich meine Pflegeplanung genau 6 Minuten zu spät in der Schule abgegeben habe und laut Krankenpflegegesetz heißt es :
§ 10 Versäumnisfolgen
(1) Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin, gibt er eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder unterbricht er die Prüfung, so gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt; § 8 Abs. 3 gilt entsprechend. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung oder der betreffende Teil der Prüfung als nicht unternommen.
also theoretisch heißt das ja, dass ich die praktische Prüfung nicht bestanden habe oder ???
Als ich nicht pünktlich war haben mich meine Lehrer auch angerufen, wo ich denn bleibe und dass ich schon über der Zeit bin .... die waren richtig richtig sauer ... was ich auch verstehen kann ... was haltet ihr davon ? Meint ihr auch, dass ich dann nicht bestanden habe ?
Schriftliche Prüfungen haben wir schon hinter uns die praktischen zum größten Teil auch und bald folgt auch schon die mündliche ....
Momentan mache ich mir richtig viele Gedanken wegen meiner praktischen Prüfung die ich vor 3 Tagen hatte... den Tag vorher hat man ja immer den Prüfungsvorbereitungstag und da müssen wir ja auch eine Pflegeplanung zu unserem Hauptpatienten schreiben und damit hatte ich grooooße Probleme, zum einen bin ich mit meiner Pflegeplanung absolut nicht fertig geworden und konnte nur einen kleinen Teil "offiziell" abgeben... habe jedoch am Prüfungstag meine vorgeschriebene, restliche Pflegeplanung auch noch abgegeben nur halt nicht auf den offiziellen Prüfungsvordrucken .... das ist schonmal das Problem Nummer eins! Das zweite Problem ist, dass ich meine Pflegeplanung genau 6 Minuten zu spät in der Schule abgegeben habe und laut Krankenpflegegesetz heißt es :
§ 10 Versäumnisfolgen
(1) Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin, gibt er eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder unterbricht er die Prüfung, so gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt; § 8 Abs. 3 gilt entsprechend. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung oder der betreffende Teil der Prüfung als nicht unternommen.
also theoretisch heißt das ja, dass ich die praktische Prüfung nicht bestanden habe oder ???
Als ich nicht pünktlich war haben mich meine Lehrer auch angerufen, wo ich denn bleibe und dass ich schon über der Zeit bin .... die waren richtig richtig sauer ... was ich auch verstehen kann ... was haltet ihr davon ? Meint ihr auch, dass ich dann nicht bestanden habe ?