BAG-Urteil zum Urlaubsanspruch

Elisabeth Dinse

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Bahnbrechend oder verrückt?
Urlaubs-Urteil im öffentlichen Dienst könnte weitreichende Folgen haben
von Mathis Feldhoff

In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht jüngeren Mitarbeitern im öffentlichen Dienst den gleichen Urlaubsanspruch zugebilligt wie älteren. Der Richterspruch könnte weitreichende Folgen haben
...
ZDFheute | Nachrichten - Bahnbrechend oder verrückt?

Elisabeth
 
ich finde das großartig.
wir arbeiten genauso viel, zum teil mehr, als die "älteren".
warum sollen wir also nicht genauso viel urlaubsanspruch im jahr haben?
 
Weil die Sache wahrscheinlich anders herum läuft und die älteren AN weniger Urlaub bekommen werden anstatt die jüngeren mehr. So rum kann man's nämlich auch angleichen.
 
jo, da magst du wohl recht haben. aber das glaube ich nicht, dann gibt es glaube ich einen RIESEN streik! und streiks haben wir ja wohl im moment genug, oder nicht?!
ich finde dies auf jedenfall gerecht, wenn die jüngeren AN genauso viel UT bekommen.
 
Einen Riesenstreik im öffentlichen Dienst? Gegen eine Änderung der Tarifverträge aufgrund einer Verfassungswidrigkeit? Wovon träumst Du denn nachts? :D

Warten wir's ab.
 
Andere Möglichkeit:

Vielleicht werden die Urlaubstage auch anhand der Betriebszugehörigkeit oder der Dienstjahre des AN festgelegt. Dann sind die Jungen wieder im Nachteil, weil, dieses Vorgehen fällt nicht unter das Gleichstellungsgesetz.

opjutti
 
Da müssen wir wahrscheinlich jetzt alle erstmal abwarten wie dies weiter verläuft
 
Wäre auch schlimm, sonst wären Aufstiegsstufen ebenfalls illegal und wir müssten zeitlebens wie Frischexaminierte bezahlt werden.
 
Mal abwarten wie der Volltext aussieht, wie schnell es umgesetzt wird, welche Auswirkungen es auf die laufenden Verhandlungen gibt. Ob die AG vor`s Verfassungsgericht gehen.
Hier erstmal die Pressemitteilung des BAG

Bundesarbeitsgericht
 
Weil die Sache wahrscheinlich anders herum läuft und die älteren AN weniger Urlaub bekommen werden anstatt die jüngeren mehr. So rum kann man's nämlich auch angleichen.

Die 30 Tage sind tariflich festgelegt, die können nicht einfach nach unten korrigiert werden. Dazu müssten die AG entweden laufende Tarifverträge kündigen, oder in den aktuellen Tarifverhandlungen von Bund und Kommunen das Ganze mit einbringen. Dies wiederum würde zu einem Scheitern der letzten Verhandlungrunde am 28.-29.03. führen und damit wohl unweigerlich in einen Erzwingungsstreik. Denn die AG haben ja bereits zwischen den Zeilen durchblicken lassen, dass sie nicht in die Schlichtung gehen wollen. ver.di hat diese Position durch Frank Bsirske ja schon offen vertreten.
 
... und streiks haben wir ja wohl im moment genug, oder nicht?!
....

Scheinbar nicht! Wenn ich mir das Scheinangebot der AG anschaue, haben die von den Streiks scheinbar noch net genug.
 
Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, dann verstößt diese Staffelung nach Alter gegen das Gleichbehandlungsgesetz von 2006. Der TVöD datiert auf 2005, letzte Änderung erfolgte 2010.

Bedeutet das, dass ein Tarifvertrag sich über geltendes Gesetz hinwegsetzen kann? Wenn net, dann ist der Tarifvertrag doch damit hinfällig. Fragt sich nur, wer ihn aufkündigt bzw. wer von Gesetzes wegen dazu gezwungen wird.

Bin ja mal gespannt, wann das Ding mit dem Mehrarbeitsstunden vs. Überstunden fällt.

Elisabeth
 
Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, dann verstößt diese Staffelung nach Alter gegen das Gleichbehandlungsgesetz von 2006. Der TVöD datiert auf 2005, letzte Änderung erfolgte 2010.

Bedeutet das, dass ein Tarifvertrag sich über geltendes Gesetz hinwegsetzen kann? Wenn net, dann ist der Tarifvertrag doch damit hinfällig.

Nicht der ganze Tarifvertrag, nur diese Passage. Oder?

In der augenblicklichen Tarifverhandlung kommt das Thema sicher nicht mehr zur Sprache, von daher heißt es jetzt abwarten.
 
Nicht der ganze Tarifvertrag, nur diese Passage. Oder?
Ja, nur die Passage.


In der augenblicklichen Tarifverhandlung kommt das Thema sicher nicht mehr zur Sprache, von daher heißt es jetzt abwarten.
Ich denke schon, daß die Vertragspartner bei der Gelegenheit unwirksame Passagen aus dem Tarifvertrag entfernen werden.

Spannend ist die Frage, ob ein Rechtsanspruch für Urlaub aus 2011 besteht, wenn z.B. Mitarbeiter 2011 ihren Urlaub nicht nehmen konnten.
 
Ich denke schon, daß die Vertragspartner bei der Gelegenheit unwirksame Passagen aus dem Tarifvertrag entfernen werden.
...und sie haben es getan - und gegen eine andere ersetzt, die ebenso eine Altersstaffelung vorsieht...
3. Urlaubsdauer
a) § 26 TVöD wird wie folgt geändert:
(1) Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„2Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr
3
29 Arbeitstage und nach dem vollendeten 55. Lebensjahr 30 Arbeitstage.“
(2) Es wird folgende Niederschriftserklärung zu § 26 Abs. 1 vereinbart:
„Niederschriftserklärung zu § 26 Abs. 1:
Die Tarifvertragsparteien sind bei der Neuregelung übereinstimmend davon ausgegangen, dass für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ein entsprechend höherer Erholungsbedarf besteht. Deshalb ist für diese Beschäftigten ein zusätzlicher Urlaubstag ge-rechtfertigt.“
Quelle: http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2012/120331_tarifabschluss.pdf
"...sind davon ausgegangen, dass..." Wenn das mal keine stichhaltige Begründung ist!
Ich gehe aber davon aus, daß ich mit 40 schon mehr Urlaub gebraucht habe als mit 24! Und

Für Azubis gilt das übrigens nicht so (wäre auch zu einfach)

„§ 9
Urlaub
(1) 1Auszubildende erhalten Erholungsurlaub unter Fortzahlung ihres Ausbildungsentgelts (§ 8) in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch bei Verteilung der wöchentli-chen Ausbildungszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche 27 Ausbildungstage beträgt. 2Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erhalten Auszubildende im Schichtdienst pauschal einen Tag Zu-satzurlaub.
Quelle: ebenda

Es erschließt sich mir hier nicht ganz, warum man Zusatzurlaub für Schichtdienst erst im zweiten und dritten Lehrjahr gewährt. Da Urlaub eigentlich kalenderjährlich gewährt wird, frage ich mich nur, wann der dann gewährt wird, wenn ein Azubi z.B. im Oktober 2012 ins 2. Lehrjahr kommt.
Berechnet man den einen Tag anteilig auf die 3 verbleibenden Monate des Kalenderjahres, erhielte er hier nichts. Oder wird der pauschale Tag in dem Jahr des Eintritts in das 2. Lehrjahr gewährt... Dann stünde der Zusatzurlaubstag allerdings schon zum 1.1.12 zur Verfügung; dürfte nach der Regelung aber nicht genommen werden, da ausdrücklich "ab 2. Lehrjahr" festgelegt wurde... (vielleicht denke ich auch nur zu kompliziert?)
 
Gibt's den Zusatzurlaub nicht nur, wenn man auch Nachtdienste macht? Der ist erst in der zweiten Hälfte der Ausbildung gesetzlich gestattet.
 
Warum verdi so an der Urlaubsstaffelung nach Alter festhält, erschließt sich mir nicht. Schau ich in Richtung Baugewerbe, dann finde ich da auch keine Staffelung nach Alter im BRTV. Und man darf wohl davon ausgehen, dass auch in dieser Branche im Alter von 55+ das Arbeiten net unbedingt leichter fällt.

Warum beteht verdi auf so eine Regelung? Weil sie befürchtet, sonst noch mehr ältere Mitglieder zu verlieren? Anders lässt sich die Diskriminierung der Jungen net erklären. Aber wenn die es gut finden- na dann. Uns alten solls recht sein.

Elisabeth
 
Elisabeth, wer erzählt denn, dass ver.di auf die Staffelung besteht und nicht die Arbeitgeber? Die sind übrigends die, die die Urlaubsregelung in die Verhandlungen geworfen haben und nicht ver.di. Aber es ist ja leicher einfach mal, ohne die Hintergründe zu kennen, auf ver.di einzuprügeln, gelle.
 
Wieso ist das jetzt die "Schuld" der Arbeitgeber? Da gab's doch gerade ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Die Regelung war verfassungswidrig, die hätte so oder so geändert werden müssen.
 

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