BAG-Urteil zum Urlaubsanspruch

Gibt's den Zusatzurlaub nicht nur, wenn man auch Nachtdienste macht?
Hier wird allerdings von einen pauschalen Zusatzurlaubstag für "Schichtarbeit" und nicht von "Wechselschichtarbeit" gesprochen. bisher erhielten Azubis gar keinen Zusatzurlaub für Schicht- und Wechselschicht.

Die Regelung war verfassungswidrig, die hätte so oder so geändert werden müssen.
...und natürlich wollen Arbeitgeber sowas geändert. Kann ja sein, daß verdi das gerne einfach mal so belassen hätte und dann jeder Mitarbeiter 30 Tage erhalten hätte, weil die bisherige Regelung nicht verfassungskonform war. Oder die Arbeitgeber mit Geltendmachungen überhäuft hätten, weil die das nicht pauschal so gehandhabt hätten... Für den "sozialen und betrieblichen Frieden" ist die jetzige Regelung besser als gar keine.

Ich versteh es zwar nicht, daß die Staffelung jetzt nicht nach Zugehörigkeit im öffentl. Dienst o.ä. erfolgt ist, sondern wieder nach Alter... aber scheinbar ist man sich da "einig". Bin gespannt, wann der erste sich seinen einen Tag wieder einklagt, weil er 39 ist und 30 Tage haben möchte...
 
Bin gespannt, wann der erste sich seinen einen Tag wieder einklagt, weil er 39 ist und 30 Tage haben möchte...
Wie sollte er diesen Anspruch begründen können?
 
@Jörg- verdi hat hier zugestimmt- wohlwissend, dass hier gegen geltendes Gesetz verstoßen wird. Hm- ist das nun besser? Muss ich jetzt davon ausgehen, dass verdi beantragen wird, dass Antidiskriminierungsgesetz zu ändern?

Ich habe bisher noch net einen einzigen Erfolg von verdi erlebt, wo net ein Haken bei war und man beim näheren Hinsehen feststellen musste: Mogelpackung. Manches bekommst sogar erst mit, wenn es dich konkret betrifft.

@Claudia- die Begründung für eine neue Klage dürfte dieselbe sein, wie bei der ersten Klage- Verstoßt gegen das Antidiskreminierungsgesetz. Ein Jüngerer wird gegenüber einem älteren AN benachteiligt. Nur diesmal kann man wohl gleich eine Etage höher gehen. Vielleicht hebelt Karlsruhe das BAG-Urteil wieder aus. Fragt sich nur, wer bezahlt den Weg. Verdi wahrscheinlich net.

Elisabeth
 
Wie sollte er diesen Anspruch begründen können?
ähh.. Diskriminierung wegen seines Alters? - ich sehe den Unterschied zu Vorher nicht wirklich...
Ob ich mit 24 gegenüber eines 40-jährigen dies anbringen kann.. warum dann nicht als 39-jähriger gegen einen 55-jährigen?
 
@Jörg- verdi hat hier zugestimmt- wohlwissend, dass hier gegen geltendes Gesetz verstoßen wird. Hm- ist das nun besser? Muss ich jetzt davon ausgehen, dass verdi beantragen wird, dass Antidiskriminierungsgesetz zu ändern?

Ich habe bisher noch net einen einzigen Erfolg von verdi erlebt, wo net ein Haken bei war und man beim näheren Hinsehen feststellen musste: Mogelpackung. Manches bekommst sogar erst mit, wenn es dich konkret betrifft.

...

O.K. Aus Deiner Argumentation, in Bezug auf das AGG sehe ich, es hat absolut keinen Sinn, mit Dir über ver.di zu diskutieren. Du bist in Deiner Meinung verbohrt und wirst immer wieder Argumente bringen die an Lächerlichkeit net zu überbieten sind.
Ach ja, ehe Du jetzt vorwirfst, dass ich ver.di blind folge und eh alles gut finde.
Mit dem Abschluss und vor allem der Urlaubsregelung bin ich nicht einverstanden. Aber darum ging es hier nicht.
 
Hier geht es einzig und alleine um die Urlaubsregelung- siehe Titel.

Btw- ich bedaure immer wieder, dass solche Leute wie du net weiter oben arbeiten in der Struktur. Ich wage mal zu behaupten, da würde vieles anders laufen. Aber leider ist es wie überall- so mancher Funktionär hat nun mal Patex am A... . Schönster Beweis ist mal wieder die Urlaubsregelung und andere Ungereimtheiten.

Elisabeth
 
Ich hab noch nichts davon gehört, dass da eine Klage läuft, allerdings hab ich von dem Verfahren bzgl. der gestaffelten Urlaubsregelung auch erst von einigen Tagen erfahren.

Im neuen Tarifabschluss sehe ich noch keine Änderung dieser Ungleichbehandlung (oder hab ich was überlesen?).
 

Ironie an: Tatsächlich? :eek1: Ironie aus

Es ist mir klar, dass Gerichte nur aufgrund einen Sachverhalt nur aufgrund einer Klage überprüfen. Aber da Du dies ja auch weißt und die Frage nach der Überstunden- vs. Mehrstundenregelung selbst aufgebracht hast - weißt Du, ob jemand diesbezüglich eine Klage eingebracht hat? Denn sonst wird's keinen Gerichtsbeschluss geben, der diese Regelung ändern wird.
 
Axo- dann mißverstanden. Bisher hat sich wohl noch keiner getraut gegen die Mehrarbeitsstunden vs. Überstunden anzugehen. Wollen mal hoffen, dass sich da noch Mutige finden. Denn ohne Klage kein Urteil. *fg*

Elisabeth
 
genauso is es bei uns nämlich :-( @ Claudia, der Urlaub wurde nach unten verlagert...also die Älteren weniger ^^ udn alle gleich...da is unser Arbeitgeber schnell
 
Hm- sah der aktuelle TVöD net was anderes vor? Wird der jetzt angepasst und orientiert sich zukünftig an der Betriebs-(Tarif-)zugehörigkeit analog zum Lohn?

Elisabeth
 
... und eröffnet mit den 55 Jahren eigentlich eine neue Klagemöglichkeit wegen Altersdiskrimierung von Jüngeren.

Elisabeth
 
...25 (3) Gerade dieser Umstand bestätigt, dass die Tarifvertragsparteien mit der Regelung in § 26 TVöD weder den Schutz der Gesundheit bezweckten noch einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Beschäftigter Rechnung tragen wollten. Hätten sie diese Ziele verfolgt, hätte es nahe gelegen, gerade für die älteren Beschäftigten, zB die Gruppe der über 50- oder über 60-jährigen Beschäftigten, die Dauer des Erholungsurlaubs zu verlängern. Bei dieser Personengruppe ist ein altersbedingt gesteigertes Erholungsbedürfnis eher nachvollziehbar...

Endlich eine Urteilsbegründung...
... Ein erneuter Einspruch wird (leider) schwer, da das Urteil damit durchblicken läßt, daß eine Alterstaffelung in Ordnung sein kann, wenn diese dem Zweck des Schutzes älterer Mitarbeiter dient. Es bleibt mir nur die Frage.. "Was ist alt"?

Dieser ganze TVöD ist echt ein Flickschusterwerk...
 
Dem möchte ich nix hinzufügen... außer, dass Vertreter aus Bremen, NRW, BaWü und BY dem Werk net zugestimmt haben. Waren wahrscheinlich auch Kollegen, denen sehr wohl bewusst war, dass man net von sich auf andere schließen kann. Wie alt war Bsirske noch mal? Und wie alt ist Ellen Paschke?

Elisabeth
 
Ein Urteil vom BAG bedarf nicht der Zustimmung von ver.di Vertretern oder sonstwem.
 
Hallo liebe Forenmitglieder,

gilt das Urteil hier wirklich nur ausschließlich für den TVÖD? Ich mache meine Ausbildung bei einem privaten Klinikbetreiber und bekomme, im Gegensatz zu meinen Mitschülern aus einem städtischen Klinikunternehmen, nicht mehr Urlaub... Finde das sehr ungerecht :angryfire:
Und gerade weil sich das Urteil ja auf das Antidiskriminierungsgesetz beruft, frage ich mich gerade, ob das Urteil somit nicht allgemein gültig sein müsste? Ich zumindest fühle mich dadurch gegenüber meinen Mitschülern auch benachteiligt...
 

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