Neues Urteil zur Wochenarbeitszeit - Europäischer Gerichtshof

regina1

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88
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hamburg
Beruf
krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
zeitarbeit
Wir arbeiten net jede Woche > 48 Stunden. Es ist per Gesetz eine Entlohnung bzw. ein Freizeitausgleich vorgesehen.

Der Feuerwehrmann hatte durchschnittlich immer mehr Stunden hatte und für diese weder Ausgleich noch Geld bekommen. Ich denke es handelt sich da um die Differenz zwischen Aktiv- und Passivstunden.

Es dürfte also für die Kollegen im Bereitschaftsdienst interessant sein bei denen dieses Gesetz net durchgesetzt wurde. Gibts die überhaupt noch?

Elisabeth
 
so wie ich das urteil verstanden habe,hätte unsere regierung diese vorschrift schon am 23.11.1996 umsetzen müßen.
jedenfalls verstehe ich im urteil die position 7a so.

EUR-Lex - 62009J0429 - DE

irrtum ist möglich.
 
Wir arbeiten net jede Woche > 48 Stunden. Es ist per Gesetz eine Entlohnung bzw. ein Freizeitausgleich vorgesehen.

Der Feuerwehrmann hatte durchschnittlich immer mehr Stunden hatte und für diese weder Ausgleich noch Geld bekommen. Ich denke es handelt sich da um die Differenz zwischen Aktiv- und Passivstunden.

Es dürfte also für die Kollegen im Bereitschaftsdienst interessant sein bei denen dieses Gesetz net durchgesetzt wurde. Gibts die überhaupt noch?

Elisabeth


es geht auch um die einsatzmöglichkeit die arbeitszeit bis zu 60 std wöchtl. auszuweiten.
gemäß diesem urteil ist dies nicht möglich. es ist nur noch eine maxmale wochenarbeitszeit von 48 std inklusive überstd/mehrarbeitszeit möglich.
der beruf ist dabei völlig unerheblich, ob es nun ein feuerwehrmann,pflegekraft oder jedweiligen beruf ist.
ausnahme ist: wenn eine absprache zwischen AG u. AN statt findet. diese absprache darf auch nicht durch einen betriebsrat oder dergl ersetzt werden. diese absprache muß der AG persönlich mit jeden einzelnen AN treffen. sie muß weiterhin bei den zuständigen behörden angemeldet werden.
 
Mit 48 Stunden max. Wochenarbeitszeit ist die durchschnittliche Arbeitszeit gemeint und die überschreitest du net, wenn du aufs Jahr schaust.

Wenn du jede Woche nur max. 48 Stunden arbeiten dürftest würde das deutsche Gesundheitswesen/ die Altenpflege zusammenbrechen bzw. alternativ die Beiträge um ein vielfaches ansteigen. Ganz zu schweigen, dass wie dies dann tatsächlich net mehr abdekcen könnten mit Fachkräften.

Elisabeth
 
Mit 48 Stunden max. Wochenarbeitszeit ist die durchschnittliche Arbeitszeit gemeint und die überschreitest du net, wenn du aufs Jahr schaust.

Wenn du jede Woche nur max. 48 Stunden arbeiten dürftest würde das deutsche Gesundheitswesen/ die Altenpflege zusammenbrechen bzw. alternativ die Beiträge um ein vielfaches ansteigen. Ganz zu schweigen, dass wie dies dann tatsächlich net mehr abdekcen könnten mit Fachkräften.

Elisabeth

ja stimmt es ist die durchschnittliche arbeitszeit gemeint.

wenn ich aber hier lese was viele kollegen für stunden auf ihren zeitarbeitskonto haben, kommen die über die 48 std.
 
Auch ein Zeitarbeitskonto ist noch net gleichbedeutend mit durchschnittlich zuviel Stunden. Die meisten von uns dürften net mal die 40 Stunden-Woche haben. Wenn du jede Woche max. 48 Stunden arbeitest... .

Ich denke, es ist nur interessant für die Bereitschaftskräfte. Und die müssten dann ja auch erst mal klagen. Denn wo keine Kläger ... . Und daran dürfte es dann schlussendlich scheitern.

Elisabeth
 
Hallo,

wie schon einige richtig vermutet haben, ist dieses Urteil weitgehend für Arbeitnehmer wichtig, die viel Bereitschaftsdienst leisten müssen wie Feuerwehrleute oder Rettungsdienste. Jedoch kann es durchaus in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen eintreten, wenn dort mit hohen Bereitschaftsdiensten (keine Rufbereitschaft) gearbeitet wird.

Bereits seit Jahren hat die EU eine durchschnittliche Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden zwingend vorgeschrieben. Da zu dieser Arbeitszeit auch Bereitschaftsdienst zählt, sind Wochenarbeitszeiten von 54 oder 60 Stunden, die teilweise in den Hilfsorganisationen noch angewendet werden, unzulässig.

Es ist deshalb nur konsequent, daß im Falle einer Überschreitung diese Stunden auch voll bezahlt werden (in der Regel gibt es für Bereitschaftsstunden nur eine minimale oder keine Vergütung).

Gruß

medsonet.1
 

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