ja und, wenn sich die Belegschaft einig wäre, was sollte die PDL tun - ALLE Kündigen?Die PDL kann dir den Auftrag Kollegen anzurufen etc. weitergeben. Wenn du dem nicht nachkommst wäre das Arbeitsverweigerung.
Die Frage ob eine Delegation - also in Durchführung UND Verantwortung - im Gegensatz zur Übertragung von Aufgaben, bei einer disziplinarischen Massnahme möglich ist, also jemand zum Dienst zu beordern, auf eine einfache GuK delegierbar ist, da scheiden sich die Geister.
Denn die unbedingte Zuständigkeit der PDL für die Ausübung des Direktionsrechts dokumentiert sich dadurch, dass sie den Dienstplan freigeben muss.
Was auch immer, was ist mir näher - meine Gesundheit und Zufriedenheit, Versorgung der Patienten oder die evtl. Möglichkeit einer evtl. eher theoretischen Arbeitsverweigerung und weiter Jammern.
Ja und wenn - bei der heutigen Arbeitsmarktsituation, wenn jetzt kein Druck aufgebaut werden kann - wann dann?
Wir stützen dieses System indem wir vorauseilendem Gehorsam uns schon vor theoretisch evtl. möglichen Konsequenzen fürchten und ganz groß an die Wand malen.
Ich wünsche mir von unserer Berufsgruppe mehr Selbstbewusstsein und Mut auch in derartigen Situationen.