Arzthelferin und Medikamentengabe


Hallo zusammen,

die Verantwortung für die Medikamentengabe hat natürlich die Fachkraft. Ob das eine Arzthelferin darf und kann, kann ich nicht beurteilen.

Die Beurteilung ob ein Patient der entlassen wird, dies genauso weiter selbständig einnehmen kann, gehört zu unserer Pflegebeobachtung und hört nicht an der Grenze zur Entlassung auf. Wie z.B. das ist es sein Problem, wenn er nicht mehr im krankenhaus ist.

Die Compliance fördern, Schritte überlegen wie es nach der Entlassung gehen kann ist unsere Aufgabe. Wie Übernahme zur Eigenverantwortung, Hilfsmittel an die Medikamenteneinnahme zu denken, wie lagere ich zuhause das Medikament, Medikamententraining, usw..

Habe nochmal Anforderungen an uns als Fachpersonal reingestellt, habe aber jetzt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.


Arzneimittellagerung

Allgemeines
  • Arzneimittel sind bei der Lagerung immer Umwelteinflüssen ausgesetzt, die sie in unterschiedlichen Ausmaß oft ungünstig beeinflussen
  • Lager möglichst klein halten (Verfallsdatum)
  • Negative Einflüsse aus der Umwelt weitgehend verhindern
  • Immer abschließbar
Temperatur

  • Zimmertemperatur : 15° - 20°C
  • Kühlschrank: 2° - 8°C
  • Feuergefährliche Stoffe (Bsp.: Alkohol) nicht in der Nähe von Heizung und Sonnenlicht aufbewahren
Licht, Luft, Feuchtigkeit, Mikroorganismen

  • Bester Schutz bieten unbeschädigte Originalverpackungen
  • Angebrochene Stechampullen mit Anbruchdatum versehen und nur zeitlich beschränkt verwenden (siehe interne Anweisungen)
  • Angebrochende Stechampullen in den Kühlschrank (kaum Keimvermehrung)
Mechanische Einflüsse

  • Fallenlassen von Schachteln, Kästen und Infusionsflaschen
  • ->kleine Haarrisse -> schwere Infektionen des Patienten -> kann zum Tod führen
  • -> Wegschmeissen
Zeit

  • Angebrochene Packungen werden gekennzeichnet mit X und eher verbraucht
  • Einmal im Monat wird der Arzneimittelschrank kontrolliert und verfallende Medikament entsorgt (besser noch vor dem Verfallen zur Apotheke zurückgeben)
Erkennen von Veränderungen

  • Veränderung im Geruch, Farbe , Trübungen, Ausfällungen und Konsistenz
  • Haltbarkeit und Verfallsdatum beachten
Entsorgung

  • Entweder Apotheke zurückschicken
  • Oder in spezielle Behälter (Bsp.: Kanülenbox)
  • Nicht in die normale Mülltonne
Arzneimittelschrank

  • Abschließbar
  • Immer geschlossen
  • Darf nicht unbeaufsichtigt offen stehen
  • Zäpfchen, Ampullen und Medikament zur oralen Applikation werden getrennt gelagert und innerhalb ihrer Gruppen alphabetisch geordnet
  • First in – First out- System (alte nach vorne)
  • Beipackzettel bei Medikamenten Verpackungen lassen
  • Einmal im Monat wird der Schrank gereinigt und auf verfallende Medikamente kontrolliert
  • Niemals umpacken oder nachfüllen in andere Behälter
Bereitstellen von Medikamenten


Grundvoraussetzungen/Arbeitsorganisation


  • Sauberkeit
  • Übersichtlichkeit
  • Ordnung am Arbeitsplatz und Arzneimittelschrank
  • Konzentration
  • Immer eine 2. Kontrolle
  • Bei BTM, flüssige Arzneimittel und Ampullen 2. Kontrolle unmittelbar vor Gebrauch
„5 er Regel“

  • richtiger Patient
  • richtiges Medikament
  • zur richtigen Zeit
  • richtige Dosierung / Konzentration
  • richtige Applikationsart
  • richtiger Zeitpunkt
Hygienemaßnahmen

  • Sauberkeit, Übersichtlichkeit und Ordnung am Arbeitsplatz und im Arzneimittelsachrank
  • Richtige Lagerung: Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftsauerstoffgehalt, Lichtzutritt und Mikroorganismen
  • Vor und nach Medikamenten stellen Hände desinfizieren
  • „First in - first out-System
Zeitpunkt

Medikamente erst kurz vor dem Verabreichen stellen, vor allem bei Tropfen (Verflüchtigung des Wirkstoffes)
Behälter

  • Trocken
  • Lichtgeschützt
  • Temperaturgeschützt
  • Staub geschützt
  • Übersichtlich, nicht zu groß
  • Stoß und bruchsicher
Information und Hilfestellung bei der Verabreichung

  • Nebenwirkung erklären
  • Art und zeit der Einnahme erklären
  • Grund, Wirkung der Medikamente
  • Gute Anleitung
  • ->Compliance (Akzeptanz) wird erhöht -> Einnahme des Patienten ist sichergestellt
  • evtl an Einnahme erinnern, bei Einnahme helfen
  • Medikamententraining nach Stufen
Kontrolle der Einnahme

Nötig wenn Patient durch ... nicht in der Lage ist sie selbstständig zu nehmen
  • Alter
  • Gebrechlichkeit
  • Eigenverantwortlich zu handeln
  • Einschränkungen
  • Krankheit
  • Orientierung
Dokumentation

  • Beurteilung der Behandlung sollte beschrieben werden
  • Wer? Was? Wann?, bei Schülern: auf welchen Rat
  • Grund
  • BTM-Recht
  • Abrechnung
  • Klärung, ob stationärer Aufenthalt nötig ist
Umgang mit Fehlern in der Medikamentengabe

  • Sofort melden (genau welche Art)
  • Dokumentieren
  • Beobachten Folgen
Liebe Grüße Brady
 
hallo,

die behandlungspflege muss von einer pflegefachkraft durchgeführt werden, wegen der kk. es ist leider so, eine pflegehelferin kann es sicher nach anleitung genauso, aber das signum fehlt. es wird sicher damit hier und da getrickst, aber den hut hat die schwester auf.
gruss nussy
 

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