Arbeiten mit Kopftuch

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Hallo Claudia,
ob unsere Personalabteilung das GG überhaupt kümmert ?
Es gibt sehr viele junge "Migranten",die in D geboren und deutsche Staatsbürger sind,aber auch nach deutscher Schule sehr schlecht deutsch sprechen,weil im Elternhaus die Heimatsprache vorherrscht.
Einem frisch nach D gekommenen ermöglicht unser Haus nen halbjährigen Deutschkurs,der mit in die Probezeit fällt und jenachdem,wie derjenige diesen absolviert,wird er behalten oder nicht.
Jemandem,der deutscher Staatsbürger und hier zur Schule gegangen ist,steht eben kein Deutschkurs zu,weil er ja in D zur Schule gegangen ist und Deutsch können muß !

Andersrum gibts ja inzwischen das Problem,daß die ehemaligen Gastarbeiter zunehmend pflegebedürftig werden und das auch irgendwie in deutschen Heimen vonstatten gehen muß,wobei diese alten Leutchen sich sprachlich nie wirklich integriert haben. Deswegen wird,zumindest in unseren Heimen nicht,das Personal bestimmt kein türkisch oder sonstwas lernen,denn die jetzt alten "Migranten" hatten lange genug Zeit,Deutsch zu lernen.

Ist irgendwie nix mit Integration und man kann diese Ablehnung der Integration ja wohl nicht mit dem deutschen GG deckeln oder ?
Genau wie man in USA oder England Englisch können muß,müssen Migranten in D auch Deutsch können und das ist nicht nur meine Meinung.
 
Richtig, Migranten müssen Deutsch können. Dem kann man nur zustimmen.
Und wo ist da jetzt der Zusammenhang zum Hijab? (Kopftuch)
 
Stellen wir fest: es gibt bildungsferne Schichten, die erhecliche Probleme im Umgang mit der deutschen Sparche haben. Und dieses Phänomen ist leider net migrantengebunden.

Empfehle: "Entweder Broder - Die Deutschland-Safari!" Da werden sie geholfen.

Zur Altenpflege. Die türkischstämmigen Mitbürger haben eigentlich es net so mit der stationären Pflege. Ist kulturell net üblich. Trotzdem gibt es bereits erste rein türkische Pflegeheime und auch türkische Pflegedienste. Die Marktnische hat wohl schon einer erkannt und genutzt. War wahrscheinlich jemand, der das Grundgesetz der BRD kennt und danach lebt.

Elisabeth
 
Selbst in unserem örtlichen katholischem Krankenhaus werden muslimische Schülerinnen ausgebildet, und einige wenige davon tragen auch ein Kopftuch. Ich glaube nicht dass da jemals irgendwer was negatives zu gesagt hat von den Verantwortlichen. Die christlichen Ordensschwestern tragen doch auch eine Kopfbedeckung, und da stört sich niemand dran.
 
Es gibt tatsächlich einige christliche Arbeitgeber, die keine andersgläubigen oder auch keine bekennenden Atheisten einstellen. Das gefällt mir persönlich zwar nicht (obwohl ich mich selbst als Christin bezeichnen würde), aber ich weiß, dass es so ist.

Ich stimme Dir zu, dass Kenntnisse in der deutschen Sprache vorhanden sein sollten. Nicht grammatikalisch perfekt, aber verständlich. Das verlange ich aber auch von nicht-muslimischen Ausländern. Was haben die Sprachkenntnisse mit der Religion zu tun?
 
@ I.R. Rigator

Ich hab bezüglich flexi's Einwurf mit dem GG geantwortet,das hatte speziell nix mit dem Kopftuch zu tun :roll:.

Ja gut,die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht zur freien Religionsausübung sind im GG verankert,aber son Kopftuch hat ja nicht zwangsläufig mit der Religion zu tun.
 
Über ein nicht religiös begründetes Kopftuch regt sich interessanterweise auch keiner auf.

Allerdings sind Kleidungsvorschriften am Arbeitsplatz kein Verstoß gegen das Grundgesetz.
 
Hallo Claudia,
stimmt,da regt sich niemand wegen auf.
Allerdings war ja flexi der Meinung,daß Hygiene-und Arbeitsschutzvorschriften "immer GG-konform" sein müssen,da ja das GG über allen Gesetzen usw. steht.
Was m.E. nicht paßt,denn ob nun ein Hijab aus arbeitsschutz-oder hygienetechnischen Gründen verboten ist,tangiert das GG nicht,weil in diesem von solchen Vorschriften speziell überhaupt keine Rede ist.
 
Artikel 1, Absatz 3 GG:

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Ergo sind alle Gesetze und Vorschriften, die es in diesem schönen Land gibt dem Grundgesetz unterworfen und bei Verstoß dagegen anfechtbar. Die Trägerin könnte also z.B. Klagen und evtl. nachweisen, daß man ihre Kleidung genauso gut reinigen kann wie den Habit einer Nonne (warum regt sich über die keiner auf?) und daß es zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit (na sowas, noch ein GG-Artikel) gehört, sich von oben bis unten zu verhüllen (damit fällt die religiöse Diskussion weg). So lange die Arme bis zu den Ellenbogen unbedeckt bleiben, seh ich eh nicht wo das Problem liegt. Gibt auch deutsche Pflegende mit Rock bis zum Boden und ewig langen Haaren, an denen man ganz wunderbar ziehen und die Pflegende verletzen kann. Und wenn jemand fest genug von hinten an meinem Oberteil zerrt, dann kann er mir auch damit die Luft abschnüren...

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html
 
ZNA-Öse, womit hat das Kopftuch denn zu tun, wenn nicht mit der Religion?
Mit der Tradition? Möglich.
Aber trotzdem kannst Du es offiziell religiös begründen und dann wird das Verbieten schwierig.
 
...Was m.E. nicht paßt,denn ob nun ein Hijab aus arbeitsschutz-oder hygienetechnischen Gründen verboten ist,tangiert das GG nicht,weil in diesem von solchen Vorschriften speziell überhaupt keine Rede ist.

Du kannst die Aussage sicher ganz konkret belegen. Könntest du bitte den entsprechenden Link einstellen?

Elisabeth
 
na ja, laut GG darf ich ja meine Persönlichkeit frei entfalten, aber wenn dazu für mich 3 cm lange Fingernägel mit rotem Lack gehören, kann mir das zwar niemand verbieten, aber in der Pflege arbeiten darf ich so auch nicht.
Wobei ich mich doch frage, was bitte an einem sauberen, ordentlich gebundenen Kopftuch stören soll , Haare sind da sicher unhygienischer!
 
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
GG - Einzelnorm

Der Pat. hat ein Recht darauf, dass du alles tust um ihn net zu verletzten oder eine Infektion weiter zu tragen. Deshalb findest du auch entsprechende Vorgaben in den Hygienevorschriften.

Elisabeth
 
Siehste,auch das GG ist frei interpretier-und dehnbar,liebe Elisabeth :mryellow: !
Ich würde gar keinen passenden Link einstellen können,da alles im GG genauso "schwammig" gehalten ist,wie Dein Zitat.
Woher willst Du wissen,ob sich Hygiene-und Arbeitsschutzvorschriften am Recht des Patienten und nicht an dem des PP orientieren,das ja ebenso ein Recht drauf hat,im Dienst nicht verletzt oder infiziert zu werden ?
Du merkst,dies kann man in alle Richtungen diskutieren,deswegen sind solche "Festlegungen",wie Du sie hier tätigst,leider nicht haltbar :(.
Auch wenn Du jetzt meinen würdest,der AG hat eine Fürsorgepflicht dem Personal gegenüber und diese resultiere aus Deinem GG-Zitat,würde ich Dich aushebeln,denn der AG,zumal wenn's ein KH ist,hat die selbe Fürsorgepflicht dem Patienten gegenüber,wobei wir wieder bei der Frage wären,wen das GG denn nun meint.

@ I.R.Irigator

Wenn nicht aus religiösen,dann aus kulturellen oder landesgebräuchlichen Gründen,ist doch völlig egal,warum jemand nen Hijab oder nen Turban trägt,er trägt ihn nun mal und muß ihn abnehmen,wenn's der AG per Dienstanweisung im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Hygiene fordert.
Sicher könnte der Turbanträger klagen und alle o.g. Gründe sowie das GG anführen,aber ich bezweifele doch sehr stark,daß er beim Arbeitsgericht Recht kriegen würde,weil er ja seinen AV unterschrieben und somit die Weisungsbefugnis des AG akzeptiert hat. Und mal ehrlich,wer in hygieneträchtigen Einrichtungen arbeiten will und ne entsprechende Ausbildung hat,der weiß auch,was sich in sonem Turban oder nem Hijab für Keimchen sammeln können,die er dann mit nach Hause schleppt und auf dem Heimweg fleißig veteilt,weil er ihn ja auf'm Kopf nach Hause trägt und ihn dann erst bei mindestens 60 Grad inner Waschmaschine reinigt.
 
Ein Arbeitgeber kann keine Dienstanweisungen nach Lust und Laune aufstellen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie die Religionsausübung gehört zu den Grundrechten, in der er nicht "einfach so" eingreifen kann, sondern nur unter ganz bestimmten Umständen.

Ob diese im Falle von Bekleidungsvorschriften vorliegen, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.
 
@ZNA-Öse... das war aber ein kläglicher Versuch der Beweisführung g zu entkommen. Ich gehe dann mal davon aus, dass dir weder die RKI-Vorgaben, die entsprechenden Richtlinien oder sonstiges im Wortlaut bekannt sind. Ansonsten hättest du gewusst, dass in den entsprechenden Papieren ein Hijab net vorkommt und demzufolge net als Infektionsquelle benannt wird.

Wie wenig du eigentlich über den Hijab und seine Bedeutung weißt, zeigt dein Vergleich mit dem Turban. Damit stellst du dich eigentlich außerhalb dieser Diskussionsrunde. Denn ich gehe davon aus, dass man sich entsprechend auskennt.

Elisabeth
 
Ja ja,die RKI-Empfehlungen. Diese sind doch eigentlich keine Vorgaben,sondern wirklich lediglich Empfehlungen,auch wenn sie allgemein befolgt und immer wieder angeführt werden.

Und auch ein Turban ist eine Kopfbedeckung,wie der Hijab auch und beides wird aus unterschiedlichen Gründen getragen.
Solche Haarspaltereien bringen uns nicht weiter,zumal unterschiedliche Meinungen vorhanden sind.
Gut,Leute,die sowas tragen,sehe ich in der Öffentlichkeit und nicht auf Arbeit,weil da untersagt,trotzdem gehe ich mit offenen Augen durch die Welt und ziehe so meine Vergleiche,wie heute mit dem Turban.
Kopfbedeckung ist Kopfbedeckung,ob nun Hijab,Turban oder die Hauben der Nonnen. Nur wird ein kirchliches Haus,wo noch Nonnen arbeiten,keine solche Verbote für ihre Nonnen aussprechen,Andersgläubigen allerdings wird sogar die Einstellung verweigert.
Ist schon ein schönes Diskussionsthema und ich glaube kaum,daß Du in allen Richtungen so bewandert bist,um mich hier als "Deppen" abzustempeln :angryfire:.
 
Auch wenn für manche nur schwer verständlich - eine RKI-Empfehlung gilt als vorgezogenes Gutachten.
 
Und nun geht es in den Klischeebereich und da klink ich mich aus.

Elisabeth
 
Also für mich ist das Kopftuch immer noch ein Symbol für die Unterdrückung der Frau im Islam,integration etc. ist wichtig und muss sein aber wir tun im endefekt den frauen keinen gefallen wenn wir aufgrund unserer vorgeschichte zu tolerant sind.das eigentliche hauptaugenmer5k sollte darauf liegen das diese Lebensweise hier nicht fortgeführt wird.niemand soll seine kultur oder religion in hier nicht leben dürfen und ich finde jeder soll so rumlaufen dürfen wie er es möchte aber ich glaube jede muslimische frau würde sich eine gleichberechtigung wünschen aber ohne unsren einfluss wird sich nie etwas ändern und da fängts mit dem kopftuch im krankenhaus nunmal an.
nur das mich niemand falsch versteht mensch is für mich mensch egal wo er herkommt oder wie er aussieht alle werden gleich behandelt...
 
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