Italien Arbeiten in Italien

welchen einstellungstest meinst du fur den offentlichen dienst ! was muss man den da machen ?
In Südtirol ist das etwas anders. Sobald man die Zweisprachigkeitsprüfung bestanden hat und eine Stammrolle frei ist, kann man einen Multiple-Choice-Test machen, wobei ich nicht weiss, ob auf Deutsch oder Italienisch.
 
Ich lebe seit Anfang April in Bozen und habe seit Anfang August einen Arbeitsplatz in einer privaten Einrichtung.
Bis ich arbeiten konnte, mussten einige Hürden überwunden werden.

Im Februar wurden die Voraussetzungen für die Aufnahme im Südtiroler Berufsverband (IPASVI) geändert.

Seit April wurden die Einwanderungsbestimmungen auch für EU-Bürger verschärft.

In privaten Einrichtungen sind keine Wettbewerbe oder die Registrierung im Berufsverband nötig. Die Bezahlung ist aber auch geringer als im öffentlichen Dienst.

Stehe für Fragen gerne zur Verfügung.
 
Bis ich arbeiten konnte, mussten einige Hürden überwunden werden.

Im Februar wurden die Voraussetzungen für die Aufnahme im Südtiroler Berufsverband (IPASVI) geändert.

Seit April wurden die Einwanderungsbestimmungen auch für EU-Bürger verschärft.
Ja, es waren für mich letztes Jahr auch einige Hürden da, hatte ich ja geschrieben. Inwiefern sind denn die "Einwanderungsbestimmungen" verschärft worden? Julia hatte doch oben erwähnt, sie seien erleichtert worden??? Und was wurde beim IPASVI geändert? Dieser neu eingeführte Sprachtest erstaunt mich sehr, da so etwas bei EU-Bürgern eigentlich nicht zulässig ist. Das geben nämlich die Engländer als Problem an, von EU-Bürgern dürften sie keinen Sprachtest verlangen, diese sprächen aber oft so ein schlechtes Englisch (ich sag` nur: Weltsprache).
 
@Miss Marple: Danke für Deine pm. Hab` ich`s mir doch gedacht, das der Test nicht EU konform ist....
 
1, Die Aufenthaltsgenehmigung ist in Bozen an einen bereits vorhandenen Arbeitsplatz oder einen in Italien lebenden Ehepartner geknüpft. Inzwischen kam es in Bozen zu ersten Ausweisungen von EU-Bürgern, die nach einem 3-monatigen Aufenthalt noch keine Arbeit vorweisen konnten.

2, Bei der IPASVI müssen seit 11. Feb. 2007 Pflegekräfte aus D/A (nur diese beiden Länder) einen Deutschtest ( Lebenslauf in Textform, ca. 20 Fachfragen schriftlich beantworten und einen kurzen Text interpretieren) ablegen. Nach bestehen dieser Prüfung muss innerhalb von 6 Monaten das gleiche auf italienisch bestanden werden. Erst dann ist man in der IPASVI eingetragen. Ich habe bis jetzt nur eine vorläufige Eintragung, da mir die ital. Prüfung noch fehlt.
ACHTUNG: Diese Prüfung hat nichts mit dem Zweisprachigkeitsnachweis zu tun, der in öffentlichen Einrichtungen gefordert wird, zu tun.

Witz an der Sache: Der Sprachtest ist nicht EU-Konform, sondern wurde in Südtirol aufgrund der vielen Pflegekräften aus Osteuropa und den damit verbundenen Sprachproblemen eingeführt. Mir wurde bei der Anmeldung mitgeteilt, ich könnte in Brüssel klagen und käme damit auch durch. Sehr lustig...

Bevor ihr euch bei der IPASVI anmeldet, muss die Anerkennung der Ausbildung aus Rom vorliegen. Vorher wird der Aufnahmeantrag nicht bearbeitet.
 
Ach ja, noch etwas: Ich lese hier immer wieder, dass Geburtsurkunden, Führungszeugnisse etc. übersetzt und nach Rom geschickt werden. Dies ist nicht notwendig. In Italien kann jede Person eine Erklärung darüber abgeben, wann und wo sie geboren wurde. Das gleiche gilt für das Führungszeugnis. Die IPASVI frägt bei der Polizei nach Vorstrafen der Antragsteller nach.

Es gibt auf der Homepage des MINISTERO DELLA SALUTE eine Allegato3, dies ist ein Verzeichnis aller notwendigen Unterlagen, die eingereicht werden müssen.
Hier ist auch das Formular Modello A3, auf dem man seine Geburtsdaten bestätigen kann.
Sind die Unterlagen komplett, diese an das
MINISTERO DELLA SALUTE
Direzione Generale delle Risorse Umane e delle Professioni Sanitarie
Ufficio IV
Piazzale dell`Industria, 20
00144 ROMA
schicken.
Die Beantwortung kann etwas länger dauern. Ist in Italien leider Normalzustand:roll:
Vom Ministerium bekommt man die Anerkennung der deutschen Ausbildung. Diese wird dann bei der IPASVI vorgelegt.


Allen, die diesen Schritt noch vor sich haben: viel Glück und Geduld.
 
Der Grundstein für den Sprachtest geht auf Rosy Bindi zurück.
Auch der restlichen Regionen Italiens, führen immer häufiger einen solchen test durch .Ich denke nach diesem Sommer, werden diese immer häufiger.
(es gab zu viele Missstände auf den Stationen im Krankenhaus, durch Urlaubsvertretungen, die kein einziges Wort italienisch sprachen, mit dem Fazit das sie weggeschickt wurden und ganze Stationen geschlossen werden mussten wegen Personalmangel).
Die ersten ipasvi bieten jetzt auch Sprachkurse an.
In der Toskana ist in diesem Sommer eine Organisation aufgedeckt worden die die Krankenpflege Diplome fälschten und verkauften….
Ich denke dieses wird zu einigen Veränderungen führen .
 
Das mag sicher sein, trotzdem gibt es EU-Richtlinien, die für jeden Mitgliedsstaat einzuhalten sind. Und ein Sprachtest, wäre er auch in vielen Bereichen sinnvoll, gehört nun einmal nicht dazu.
Miss Marple hat ja erwähnt, dass ihr sogar das IPASVI in Bozen gesagt hat, sie werde mit einer eventuellen Klage in Brüssel Erfolg haben.

Daher gilt wohl weiterhin: Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Wollte damit nicht die EU Richtlinien anzweifelen, mag auch sein das es nicht rechtens ist, aber ich werde sicher nicht klagen, da ich durchaus für einen Sprachtest bin.
 
Die Frage ist auch, wer hat den Zeit, Geld und Nerven für einen evtl.mehrere Jahre dauernden Rechtsstreit in Brüssel gegen das Land Südtirol?!

Ich bin durchaus für einen Sprachtest, aber warum müssen nur EU-Bürger aus einem deutschsprachigen Land zum Deutschtest antreten? Meines Erachtens macht das nicht viel Sinn. Diese Regelung gilt nur für Südtirol.
 
Daran sieht man ja, dass dieser Südtiroler Sprachtest nicht seriös ist, denn sonst würde er für jeden gelten.

Natürlich haben die wenigsten Mensch Lust, sich auf längere Streitereien einzulassen, dass wissen die Behörden ja auch, leider.

Ich persönlich halte nicht viel von den Sprachtests, weil sie nicht wirlich etwas über das Sprachverständnis aussagen.
 
Hallo Miss Marple, gleich vorne weg, ich habe keine Ahnung wie es in Südtirol abläuft, wenn es so ist wie du schreibst, dann finde ich es auch recht merkwürdig. Allerdings passiert, dies häufiger in Italien und irgendwann gewöhnt man sich daran oder man gibt auf und geht woanders hin.
Mein Anliegen war nur darauf hinzuweisen, dass auch im restlichen Italien dieser Test häufiger wird, aber denn doch noch recht vereinzelt ist. Dort gilt der Test in erster Regel für die neuen E.U Mitgliedsstaaten und nicht nur für deutschsprachigen.
Um meine Meinung besser darzulegen, müsste ich jetzt einige zahlen darstellen und die Entwicklung der Krankenschwestern, Antimafiagesetze, Mentalität, Personalpolitik… dies sprengt jetzt aber meinen persönlichen Zeitrahmen.

Ich wünsche dir Erfolg und Durchhaltevermögen, bin mir sicher, dass du den Sprachtest schaffen wirst.

Viele liebe grüsse
Naemi
 

Um meine Meinung besser darzulegen, müsste ich jetzt einige zahlen darstellen und die Entwicklung der Krankenschwestern, Antimafiagesetze, Mentalität, Personalpolitik…
Hm, ich glaube, es geht hier um 2 verschiedene Dinge. Es geht nicht darum, was der ein oder andere persönlich am besten findet.
Schon möglich, dass die Dinge in einigen Ländern in bestimmten Punkten unterschiedliche Prioritäten haben (z. B. die Mafia in Italien), aber letzten Endes ging es ja hier um die EU-Richtlinien. Wie schon mal erwähnt, auch England beklagt die schlechten Sprachkenntisse der Nurses, kann aber von EU-Bürgern keinen Sprachtest verlangen. Und an diese Spielregeln müssen sich nun mal alle halten, unabhängit von Personalpolitik o. ä.

Italien ist ja nun nicht neu in der EU, sondern war bei den ersten Ländern mit dabei.

Und die Entscheidung, welches Land das richtige für einen Menschen ist, wird sicherlich nicht an einem Sprachtest hängen, sondern an den individellen Bedürfnissen eines jeden.

Es gibt ja kein falsch oder richtig, wenn man verschiedene Dinge ausprobiert.
 
aber letzten Endes ging es ja hier um die EU-Richtlinien. Wie schon mal erwähnt, auch England beklagt die schlechten Sprachkenntisse der Nurses, kann aber von EU-Bürgern keinen Sprachtest verlangen. Und an diese Spielregeln müssen sich nun mal alle halten, unabhängit von Personalpolitik o. ä.
Italien, ist doch bekannt dafür, nicht jede Regel für alt zu wörtlich zu nehmen, nehmen wir doch einfach einmal die Anschnallpflicht…existiert seit 20 Jahren…und nun schau dir die Autofahrer an….besonders gegen Süden.
Der Italiener stellt regeln auf und umgeht sie dann wenn sie ihm nicht mehr gefallen, aber wenn sie gefallen z.b. öffentliches Rauchverbot dann werden sie eingehalten…
Soviel zu den E:U:. Richtlinien und dem Sprachtest….und der Mentalität….
Italien ist ja nun nicht neu in der EU, sondern war bei den ersten Ländern mit dabei.
War nicht auf Italien bezogen , sondern auf Bulgarien und Romaenien, die bei uns in Italien als E:U: Buerger einreisen und kein Wort italienisch können aber als Krankenschwestern arbeiten und nicht nur eine auf einer Station , sondern gleich 4 neue im Spaetdienst ohne sich mit ihnen verständigen zu können…ist auch gleichzeitig ein Hinweis auf die italienische Personalpolitik…
Und die Entscheidung, welches Land das richtige für einen Menschen ist, wird sicherlich nicht an einem Sprachtest hängen, sondern an den individellen Bedürfnissen eines jeden.

Es gibt ja kein falsch oder richtig, wenn man verschiedene Dinge ausprobiert.
Habe nichts anderes behauptet, wenn es dir hier gefällt dann bleibst du und wenn nicht dann nicht.
Ich habe mich hier sehr gut eingelebt und arrangiere mich in Italien. Dir hat es nicht gefallen und du bist gegangen. Wo ist das Problem?
 
Hallo naemi und Ihr anderen!

Melde mich auch mal wieder zu Wort! Habe nun nach 3 Monaten Antwort vom Ministerio della salute erhalten und Sie brauchen nun eine äquivalenz-Bescheinigung vom deutschen Gesundheitsministerium das meine Ausbildung gleichgestellt ist mit der in Italien!!!!! Brauchte jemand von Euch sowas und an wen habt Ihr Euch da gewendet???
Scusi falls ich das nochmal Frage, aber diesen Ausbildungszeitnachweis habt Ihr den mit geschickt, wenn ja wo erhält man den, und brauch man den auch selbst wenn man schon 8 Jahre in diesem Beruf gearbeitet hat???? Geduld braucht man hier wirklich, sonst geht gar nichts!!!! Dachte eigentlich das die Urkunde die ich von der Bezirksregierung Hannover bekommen habe und mein Arbeitszeugnis würden ausreichen!!!! Falsch gedacht wird ich mal sagen!!!! Das IPASVI hier in Cosenza ist auch nicht gerade hilfreich!!!!

Ach seit dem 28.08.2007 braucht man keine carta di soggiorno( aufenthalsgenehmigung) mehr als EU- Bürger!!!!

Hoffe erhalte bald antwort von Euch, weil es mich echt nervt hier rumzusitzen und nicht arbeiten zu können, obwohl ich ja schon nen Job hätte.
 
Sie brauchen nun eine äquivalenz-Bescheinigung vom deutschen Gesundheitsministerium das meine Ausbildung gleichgestellt ist mit der in Italien!!!!! Brauchte jemand von Euch sowas und an wen habt Ihr Euch da gewendet???
Nein, so etwas brauchte ich nicht, hatte allerdings auch einen ins Italienische übersetzten und beglaubigten Stundennachweis von meiner Krankenenpflegeschule mitgeschickt.
Eigentlich brauchst Du so etwas nicht, aber Dein Gesundheitsamt könnte Dir eine sogenannte KONFORMITÄTSBESCHEINIGUNG ausstellen, die besagt, dass unsere Ausbildung den EU-Normen entspricht und gleichzeitig, dass Dir die Berufsbezeichnung nicht entzogen wurde. Für letzteres braucht das Gesundheitsamt dann allerdings ein aktuelles Führugnszeugnis.

Gute Entscheidung der ital. Regierung, von EU-Bürgern keine Aufenthaltsgenehmigung mehr zu fordern.
 
Normalerweise, benötigst du nur den Ausbildungsnachweiss, den du an deiner ehemaligen krankenpflegeschule erhältst, dieser war in meinem fall international (d.h. auch automatisch in Englisch), wurde in meinem fall allerdings 1997 auch ohne italienische Übersetzung akzeptiert.
Mit der Äquivalenz-Bescheinigung, könnte eventuell auch gemeint sein, dass du bescheinigen musst bzw. das Gesundheitsamt in Deutschland, das dein krankenschwesterdiplom aequalent ist mit der jetzigen Berufsbezeichnung der Gesundheitspflegerin.
Beim Ministerium/bzw.IPASVI in Rom gibt es ein sportello per stranieri, probier einfach mal:
Per informazioni: Lunedì dalle 16,30 alle 18,00
Ausilia Pulimeno – Matilde Napolano – Alessandro Stievano – Emanuela Tiozzo Tel: 06/37511597 - Fax: 06/45437034 - email dedicata: stranieri@ipasvi.roma.it


Buona fortuna
 
hast du alles abgeschickt wie hier gefordert?

Allegato A3


DOCUMENTAZIONE DA PRODURRE


per il riconoscimento del titolo di Infermiere e Ostetrica
conseguito in un Paese dell'Unione europea da cittadini comunitari

1. Copia di un documento di identità in corso di validità, nel quale sia presente la firma dell'interessato.
2. Qualora l'istanza non venga presentata direttamente dall'interessato, lo stesso può delegare una persona fisica o una società di servizi a presentare la domanda e/o a seguirne l'istruttoria. In tal caso, il delegato dovrà produrre apposita delega, con firma in originale non autenticata, accompagnata da copia di un valido documento di identità del delegato e del delegante.
3. Copia autenticata del titolo di studio di cui si chiede il riconoscimento.
4. Copia autenticata dell’eventuale abilitazione all’esercizio professionale conseguito in uno Stato membro, solo se prevista nello stesso.
5. Copia autenticata dell’attestato di conformità alla vigente normativa comunitaria della denominazione del titolo e dei requisiti minimi di formazione, rilasciato dalla competente Autorità del Paese in cui il titolo è stato conseguito.
6. Una fotocopia di tutti i documenti presentati. La documentazione presentata non sarà ritenuta completa per la conclusione della procedura in assenza di tale fotocopia. Non sono ammesse fotocopie a colori.
7. Certificato/i attestante/i l'attività lavorativa eventualmente svolta successivamente al conseguimento del titolo di cui si chiede il riconoscimento (inclusi periodi di tirocinio pratico svolti) (Si ricorda che l’esercizio della professione sanitaria in Italia prima del riconoscimento del titolo da parte del Ministero della Salute costituisce violazione della legge penale)
8. Certificato attestante eventuali specializzazioni conseguite o corsi svolti.
9. Elenco dei documenti presentati, sottoscritto dal richiedente.


Note ed avvertenze generali:

Tutti i documenti redatti in lingua straniera devono essere accompagnati da una traduzione in italiano. Detta traduzione dovrà essere certificata conforme al testo originale dall’Autorità diplomatica o consolare italiana presso il Paese in cui il documento è stato rilasciato, oppure dovrà essere giurata o asseverata presso un Tribunale italiano.
Laddove è richiesta la copia autenticata, i soli cittadini comunitaripossono produrre, ai sensi del D.P.R. 445/2000, i documenti in copia semplice, unendo la dichiarazione sostitutiva di atto di notorietà compilata secondo le modalità indicate nella stessa.
L’Amministrazione provvederà ai sensi di legge al controllo a campione sulla veridicità delle dichiarazioni.
Non sono ammesse fotocopie a colori.
La documentazione presentata in allegato alle istanze di riconoscimento non potrà essere restituita dovendo rimanere agli atti dell’Amministrazione.
Questa Amministrazione invierà tutte le comunicazioni riguardanti il procedimento all’indirizzo indicato dall’interessato nella domanda. Sarà, pertanto, cura dell’interessato dare tempestiva comunicazione di ogni variazione dell'indirizzo, che potrà essere comunicato per via fax al n. 06 59942419.
L’Amministrazione non sarà responsabile delle comunicazioni non pervenute a seguito di trasferimento o errata indicazione del recapito da parte dell’interessato.
Ai sensi del D. Lgs. 196/2003, “Codice in materia di protezione dei dati personali”, non potranno essere fornite telefonicamente informazioni sullo stato delle pratiche.
Eventuali richieste potranno essere inoltrare via fax, al n° 06 59942419, non prima di tre mesi dalla data di presentazione della domanda.
 
Mit der Äquivalenz-Bescheinigung, könnte eventuell auch gemeint sein, dass du bescheinigen musst bzw. das Gesundheitsamt in Deutschland, das dein krankenschwesterdiplom aequalent ist mit der jetzigen Berufsbezeichnung der Gesundheitspflegerin.
Genau, das ist die Konformitätsbescheinigung, die ich oben erwähnte. Dies bedeutet, dass die deutsche Ausbildung EU-konform ist.
 

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