Anordnung von geteiltem Dienst

TrB

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31.10.2010
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Krankenschwester
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Hallo!

Gestern ist eine Kollegin krank geworden. Den gestrigen Dienst konnten wir problemlos abdecken, doch für heute hatte ich Probleme Ersatz zu finden.

Habe dies meiner PDL mitgeteilt, sie meinte, wir müssten dann eben geteilte Dienste arbeiten.
Wollte einfach von Euch mal wissen, ob sie das so kurzfristig (also am Samstag für Sonntg) tatsächlich anordnen kann.

Habe glücklicherweise jemanden gefunden, der eingesprungen ist, würde mich aber für die Zukunft interessieren.
Gibt auch eine Dienstanweisung, das geteilte Dienste grundsätzlich möglich sind.

Danke schon mal!
TrB
 
So knapp nicht, nein.

Such mal hier im Forum, so etwas wurd schon 100x besprochen (jetzt nicht Teildienste, sondern so kurz vor knapp-Dienständerungen)
 
Geteilter Dienst, da würden am nächsten Tag die Kündigungen reinflattern, geht´s noch, wie alt ist die PDL 110?:lamer:
 
Hallo!

Nicht ganz 110, nein. :)

Wollt einfach wissen, ob wir das nächste Mal sagen können "Haha, Pustekuchen, machen wir nicht."

Scheint nämlich bei Krankheit mittlerweile üblich zu sein bei uns im ganzen Haus. Es wäre ja schließlich ein "Notfall". Nur weiß ich nicht ob Krankheit ein Notfall ist, der die Änderung unserer Dienstpläne so kurzfristig erlaubt.
Und bevor ich die Klappe aufreisse will ich natürlich sicher sein, das ich sie zu recht aufreisse. Wäre sonst ja mehr als peinlich...

Ach ja, bisher hieß es immer, wenn wir nein gesagt haben "dann wird es schriftlich angeordnet". Was kann ich davon halten??
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch mal: Suchfunktion!
 
Geteilte Dienste sind möglich; eine so kurzfristige Dienstplanänderung dagegen nicht.
 
...

Scheint nämlich bei Krankheit mittlerweile üblich zu sein bei uns im ganzen Haus. Es wäre ja schließlich ein "Notfall". Nur weiß ich nicht ob Krankheit ein Notfall ist, der die Änderung unserer Dienstpläne so kurzfristig erlaubt.
...

Nein! Krankheitsausfall ist kein Notfall, sondern ein Organisationsverschulden des Arbeitgebers und dieses darf nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen werden.

Aber wie Maniac schon schrieb, es gibt bereits mehrere Threads über dieses Thema, in diesem sind auch diverese Links zu Gesetzen und Urteilen.

Ach ja, bisher hieß es immer, wenn wir nein gesagt haben "dann wird es schriftlich angeordnet". Was kann ich davon halten??

Einfach geben lassen und damit zum Anwalt gehen, das wird bestimmt spaßig.
 
na bitte, es sei denn, die ist ungültig, weil der Personalrat nicht zugestimmt hat.

Logisch, geteilte Dienste sind ja prinzipiell möglich, nur eben keine so kurzfristigen Änderungen. Daran kann dann auch keine Dienstvereinbarung oder Dienstanweisung was ändern, denn diese würde in diesem Punkt gegen geltendes Recht verstoßen und wäre damit, zumindest in dem Punkt, ungültig.
 

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