Anordnung einer Medizinprodukte Aufbereitung, die nicht den geltenden Hygieneregeln entspricht

andrea110268

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Hallo Zusammen,
ich stehe vor einem Problem, wo ich selber nicht mehr weiß, wie ich mich verhalten soll:

In einer Endoskopie gibt es eine unreine und eine reine Seite für die Aufbereitung der Geräte. In dieser Aufbereitung werden auch TEE Sonden aufbereitet (semikritisch B). Die Anweisung seitens der Abteilungsleitung, Hygiene und PDL lautet: Die TEE Sonden werden komplett auf der Unreinen Seite aufbereitet, trotz Gefahr der Rekontamination.
Einmal hatte ich mich erfolgreich gewehrt, diese Anordnung auszuführen, nur mittlerweile bin ich die Einzige, die sich dagegen wehren möchte, da es den hygienischer Anforderungen widerspricht.
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich mich verhalten kann? Ich arbeite im Moment wider meines Wissens und entgegen hygienischer Regeln. Was passiert, sollte es zu einer Infektion eines Patienten kommen, mitverursacht durch wissentlich unkorrekte Aufbereitung?
Lieben Dank
 
Hallo Andrea,

Gibt es diese Anordnung (von Abteilungsleitung,Hygiene und PDL) schriftlich ?
Wenn ja bist du abgesichert (auch wenn es dir widerstrebt ).
Ansonsten: fordere schriftlich (in freundlichem Ton) die Anweisung ein. Du kannst deine Bedenken ja in die Anfrage einbringen.

LG Einer
 
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Hallo Einer,

Natürlich nicht schriftlich, die wissen warum.
Vielen Dank
 
Schriftlich einfordern mit einer Frist, wenn du nichts hörst Meldung an die Aufsichtsbehörde.

Und wieder bin ich froh, bald aus diesem schwachsinnigen System zu verschwinden.
 
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Wenn du keine schriftliche Anweisung hast, dann schreibe einen freundlichen Brief an die Verantwortlichen, bitte um eine schriftliche Anordnung, für den Vorgang, du könntest ja etwas mißverstanden haben.
Kommt eine schriftliche Anordnung, dann teile den Verantwortlichen schriftlich deine Bedenken mit.
Solltest du keine schriftliche Anordnung erhalten, teile den Verantwortlichen ,dann ebenfalls schriftlich, deine Bedenen mit.
Handle so , wie du es mit deinem Gewissen vereinbaren kannst.
Wir bekommen , seit wir eine neue PDL haben, immer wieder mal mündliche Anweisungen, die rechtlich nicht einwandfrei sind. Ich bin inzwischen so weit, dass ich nur noch schriftliche Anordnungen befolge.
Sind sie nicht einwadfrei, so äußere ich schriftlich meine Bedenken bei den Verantwortlichen, eine Kopie davon bekommt der Betriebsrat.
Gearbeitet wird genau so wie es rechtlich einwandfrei ist. Es ist nicht immer einfach, vor allem weil viele Kollegen sehr Obrigkeitshörig sind, ohne groß nachzudenken, das machen was ihnen irgendjemand anschafft,egal ob rechtlich ok oder nicht.
 
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Bei mir hat sowas bisher mit mündlicher Anforderung funktioniert.
Ich hab gesagt, ich hätte das aus folgenden Gründen gerne schriftlich und dann hab
ich das bekommen.
Wenn das nicht klappt, würde ich es auch natürlich schriftlich machen.


LG
Antje
 
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Kann die Angaben der Vorgänger zur Verschriftlichung der Anweisung nur zustimmen. Ansonsten hast Du eine Verweigerungspflicht und solltes in Eurem QM-System eine Meldung wegen kritischer Aufbereitung einreichen. Wenn "Ober" am Ende den "Unter" sticht (sprich die Leitung und HFK anders entscheiden), bleibt Dir letztlich nur die Möglichkeit zur Kündigung, da solche Kulturen nicht von unten nach oben umgekrempelt werden können.
 
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Vielen Dank euch allen, ich werde mir mal ein gutes Schreiben zurechtlegen.
 

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