hallo, ich bin relativ neu hier und habe folgendes problem:wir wollen in unseren hausstandard aufnehmen, dass die erstversorgung bei hautcuts zum beispiel mit nichthaftender wundauflage bzw. arzneimittelfreier fettgaze erfolgen darf.eine qualibeauftragte meldete bedenken an, da es sich bei gaze um arznei handelt und einer ärztlichen AO bedarf.wer hat schon erfahrungen damit, gibt es in anderen häusern entsprechende standards? hier geht es lediglich um die erstversorgung.vielen dank im voraus!