Anordnung bei Fettgaze?

MalcolmDD

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hallo, ich bin relativ neu hier und habe folgendes problem:wir wollen in unseren hausstandard aufnehmen, dass die erstversorgung bei hautcuts zum beispiel mit nichthaftender wundauflage bzw. arzneimittelfreier fettgaze erfolgen darf.eine qualibeauftragte meldete bedenken an, da es sich bei gaze um arznei handelt und einer ärztlichen AO bedarf.wer hat schon erfahrungen damit, gibt es in anderen häusern entsprechende standards? hier geht es lediglich um die erstversorgung.vielen dank im voraus!
 
Dein Qualibeauftragter hat recht. Aber was spricht dagegen, das Vorgehen mit den zuständigen Ärzten zu besprechen und absegnen zu lassen?

Elisabeth
 
....... und wie wäre es mit einem der zahlreichen Distanzgitter, ohne Wirkstoff, verklebt nicht, je nach Budget aus Silikon vielleicht?
 
Das ändert doch nichts.

Wundauflage = Therapie --> Arztaufgabe
 
Bin ich jetzt auf dem falschen Dampfer? Soll das bedeuten, dass ich sogar bei der ersten Hilfe immer einen Arzt fragen muß und gar nichts mehr selbst entscheiden kann, das kann nicht angehen.


Wenn ich ein Qualitätsmanagement im Haus einführen und nach Standards arbeiten will, werden u.U. auch für solche Sachen die Vorgehensweisen festgelegt.
 
Gibts dein Statement auch für Dumme in ausführlich?

Bin ich jetzt auf dem falschen Dampfer? Soll das bedeuten, dass ich sogar bei der ersten Hilfe immer einen Arzt fragen muß und gar nichts mehr selbst entscheiden kann, das kann nicht angehen.
?? 1. Hilfe?
Von Notfällen hab ich hier nichts gelesen. Es ging um Standards. Und wenn ein solcher schon entworfen wird, sollte man sich auch um die rechtlichen Grundlagen kümmern und den unterschreiben lassen, dem es obliegt.
 
Was mich wundert, warum man sich net mit den Ärzten an einen Tisch setzen mag. Hier wär doch mal eine Möglichkeit auf einer Augenhöhe miteinander zu kommunizieren.

Elisabeth
 
okay, noch mal auf null:
wir wollen in unseren hausstandard aufnehmen, /quote]

dann klären wir also erst einmal, wer denn wir ist..... vielleicht ist es eine Standard-AG, die sich aus PFK und Ärzten zusammensetzt ( ich darf hoffen)

@maniac, das war überspitzt gemeint mit der 1. Hilfe. Es geht hier um Erstversorgung von Hautcuts. M.E. kann ich als PFK mit einer nichthaftenden und wirkstofffreien (deutsche Rechtschreibung ...) Auflage gar nicht so falsch liegen.
 
@Fachiiot und Nordlicht:

Verstehe ich, find ich auch doof ... aber ist trotzdem so ;-)
 
@ Maniac

bei uns nicht (klar auf der Basis von Standards, Qualifikation, Dienstvereinbarung und ggf. Konsil)
 
gut, dann gebe ich noch ein paar infos:

wir sind eine kurzzeitpflege, d. h. wir müssen bei jeder AO den zuständigen hausarzt informieren, übler art und weis dann auch noch die AO und das rezept abholen,

mir ging es hier um die erstversorgung, d. h. wenn der hautcut frisch ist ... allgemeiner standard ist ja das sterile abdecken ... wir haben allerding auch oft fettgaze oder medalline (nichthaftende wundauflage) da, was uns die spätere versorgung wesentlich erleichtert ...

das würden wir gern in den standard aufnehmen

meine frage also noch mal, darf man bei der erstversorgung arzneimittelfreie fettgaze auftragen?

vielen dank
 
Fragt mal bei der zuständigen Kassenvereinigung nach, ob die euch helfen können.

Elisabeth
 
Frohe Weihnachten wünsch ich Euch.

Ja leider düfen wir Wundexperten teilweise nichts selber entscheiden, es sei denn man hält seinen Kopf dafür hin.
Bei kleinen rezidiv Wunden greife ich z.B auf eine alte Anordnung vom Arzt zurück und kläre das auch zügig telefonisch ab. Das klappt super, da Vertrauen, Wissen und gute Zusammenarbeit besteht! Oder der Arzt kommt noch am selben Tag zur Kontrolle.

Leider benötigt man für jede Kleinigkeit eine ärztliche Verordnung.

Wer würde denn die Fettgaze/ Distanzgitter bezahlen wenn es im Standart steht, das Haus?

Gibt es nicht ein Spuch der besagt: Wer nicht heilt macht sich strafbar???!

Aber! Jeder arbeitet anders und nach eigenem Wissen und Gewissen.
 

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