Allein Nachtschicht in Notaufnahme zulässig?

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ronja1982

Gast
Hallo!

Bestimmt könnt ihr mir da weiterhelfen. Wegen Personalmangel ist unsere Rettungsstelle derzeit nachts mit nur einer Pflegefachkraft besetzt. Wir fragen uns die ganze Zeit, ob das überhaupt zulässig ist??? Dies war nicht etwa eine Entscheidung unserer Stationsleitung, sondern die Entscheidung der Pflegedirektion.

Zu unseren Aufgaben gehört die administrative Aufnahme des Patienten in den PC. Außerdem müssen wir den Patienten auch zum Röntgen bringen und während der Untersuchung auch anwesend sein. Das Blut müssen wir auch selbst ins Labor bringen, es sind ca. 200 m ins Labor.

Während der Zeit, welche die Pflegekraft im Labor verbringt, sind die Patienten ohne Aufsicht. Natürlich geben wir immer dem Arzt Bescheid, daß er bitte nach den anderen Patienten auch schaut, während wir entweder im Röntgen oder im Labor abwesend sind. Allerdings läßt sich eine optimale Versorgung der Patienten mit 6 Behandlungszimmern nicht gewährleisten.

Während meiner letzten Nachtschicht hatte ich alleine folgende Patienten, die nahezu gleichzeitig kamen:
  • hypertensive Entgleisung mit RR 250 systolisch und Epistaxis
  • gastrointestinale Blutung
  • starke Thoraxschmerzen seit 2 Tagen, die sich später als Herzinfarkt herausstellten
Es war mein Glück, daß die diensthabenden Ärzte gut mit mir zusammengearbeitet haben. Sie haben mir vieles meiner Arbeit abgenommen, zum Beispiel das Legen der Flexülen und haben die Patienten auch zum Teil selbst an die Monitore angeschlossen. Während ich die Patienten schon mal im PC aufnehmen konnte, um Laborwerte anzufordern.
Die Laborantin hat sich selbst das Blut geholt.

Freilich geht alles. Aber solche Situationen können immer wieder vorkommen... Falls wirklich mal was passiert, wird die diensthabende Schwester in die Verantwortung gezogen. Aber für so viele Patienten kann man gar nicht mehr die Verantwortung übernehmen...
 
Hallo,

es ist wichtig, wenn Du auf sowas mit einer Überlastungsanzeige reagiert wird.
Hieraus muss der AG reagieren....tut er es nicht, dann muss er im Klagefall dafür haften. Ansonsten - bei nicht -informatieren - haften die Pflegekräfte.
 
Genau das wollte ich auch sagen!
Du mußt darauf hinweisen, dass Patienten nachts allein gelassen werden müssen. Du mußt auf die Situation hinweisen.
Hier noch ein paar Tipps:

QUELLE:
Geschäftsstelle für
Mitarbeitervertreter (KODA/MAV)
Erzdiözese Freiburg

Überlastung anzeigen
– neue Pflicht und Mittel der Haftungsbegrenzung
Ursachen für Arbeitsüberlastungen sind vielfältig. Im Folgenden nur einige Beispiele:
  1. Übertragung vielfältiger Aufgaben
  2. fehlendes Personal
  3. nicht eingehaltene Pausenzeit
  4. unterlassene Anpassungsfortbildung
  5. vorübergehende Leistungsschwäche usw.
I. Individualrechtliche Pflicht und Recht
Eine Möglichkeit sich vor der Eigenüberforderung, Fehlern, Qualitätsmängeln und evtl. Schadensersatzforderungen zu schützen, bietet die so genannte Überlastungsanzeige (ÜA). Die Mitarbeiter/innen sind sogar gemäß §§ 15, 16 Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet den Dienstgeber darauf hinzuweisen, dass Handlungsbedarf besteht, um Schaden auch von der Einrichtung abzuwenden.1 1 § 15 Pflichten der Beschäftigten

(1) 1Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. 2Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Perso-nen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.
1 § 16 Besondere Unterstützungspflichten
(1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen fest-gestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.(2) 1Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. 2Unbeschadet ihrer Pflicht nach Absatz 1 sollen die Beschäftigten von ihnen festgestellte Gefahren für Sicherheit und Gesundheit und Mängel an den Schutzsystemen auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder dem Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch mitteilen.
 
Das hat unsere Pflegedirektion auch schonmal versucht.
Hat es dann aber doch gelassen als ich ihr gesagt habe, daß ich jegliche Verantwortung ablehne und dieses auch so in den Pflegeberichten vermerken werde.

Zu Zeiten des Streiks hieß es : Mindestbesetzung 2 Pflegekräfte
( also sowie immer..*lach )
 
Hallo,

wieviele Pflegekräfte sind normalerweise Nachts anwesend?
Wieviele Patienten sind in einer Schicht zu erwarten?
Welche Versorgungsstufe hat euer Haus?

Was mich etwas verwundert ist, dass der Arzt nicht sofort einen Patienten mit diesen Symptomen sieht.
Wenn du einen Patienten zum Röntgen bringst, übernimmt der Arzt die Verantwortung für die Patienten.

Im Zweifelsfalle, eine Überlastungsanzeige schreiben, mit den entsprechenden Kopien an den Personalrat.
Desweiteren - Dokumentation!

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo Narde,

normalerweise waren immer zwei Pflegekräfte anwesend. Unser Haus entspricht der Versorgungsstufe II.

Es ist schwierig vorauszusehen, mit wievielen Patienten nachts zu rechnen ist.

Zu dem Mann mit den Thoraxschmerzen muß ich sagen, daß die Beschwerden recht untypisch waren. Da kann man unseren Ärzten keinen Vorwurf machen. Es ist ja gleich vorsichtshalber Troponin bestimmt worden und ein EKG geschrieben worden. Die Behandlung ist wirklich sofort eingeleitet worden.

Wenn meine Kollegen wollen, dann können sie ja gerne eine Überlastungsanzeige schreiben. Ich wollte lediglich wissen, ob eine Nachtschicht für die Notaufnahme legitim ist.
 
Hallo Ronja,

das würde ich mit einem ganz klaren JEIN beantworten.

Nein, normalerweise hängt es immer davon ab, wieviele Patienten pro Schicht kommen.
Die Verantwortung für die Patienten geht in Abwesenheit an den Arzt über.

Liebe Grüsse
Narde
 
Ich glaube nicht, dass es ein spezielles Gesetz gibt, wo das explizit so steht, dass in eine Notaufnahme generell 2 Pflegekräfte vorhalten muß. Fakt ist nur, dass das Krankenhaus selbstverständlich für eine ausreichende Betreuung sorgen muß und eine absolute Fürsorgepflicht hat, sowohl für die Patienten als auch für das Personal.
Überlastungsanzeigen dienen nur der Abwälzung der Verantwortung und Haftung vom Personal an den Arbeitgeber. Sonst heißt es, wieso haben Sie nicht darauf hingewiesen?
Der Arbeitnehmer ist gesetzlich sogar verpflichtet, Mißstände anzuzeigen. Wenn es tatsächlich zum Schadensfall und womöglich auch zur Klage, dann ist es möglich, dass ein Arbeitgeber sich schön rausredet, weil er nicht über die Mißstände informiert wurde. Eine Überlastungsanzeige ist ein persönlicher Schutz.
Auch würde ich deutlich darauf hinweisen, dass die Patienten in der Zeit während der Erledigungen außerhalb der Abteilung ohne Aufsicht sind. Wenn der Arbeitgeber das so duldet, dann hält er seinen Kopf hin.
Eine andere Frage ist, wie die einzelne Pflegekraft ihre Pause nehmen soll.
 
Hallo Ronja,

Die Verantwortung für die Patienten geht in Abwesenheit an den Arzt über.

Liebe Grüsse
Narde

hallo Narde,

wo genau kann ich sowas nachlesen?
Steht das in krankenhausindividuellen Dienstvereinbarungen? Ist das eine berufsordnungsmäßige Zuordnung von Verantwortlichkeiten? Gilt das also per se, wenn ein einzelner Arzt alleine auf Station zurückbleibt, weil das Pflegepersonal und seine anderen Kollegen vorübergehend von Station abwesend sind?

Das würde mich sehr interessieren, weil ich in anderen als hier im Thread geschilderten Situationen immer mal wieder vor ähnlichen Diskussionen stehe und es stets einem Totschlagargument gleichkommt, wenn ich sage "das und das geht jetzt gerade nicht, weil wir in der nächsten halben Stunde kein Pflegepersonal vor Ort haben"

Wäre super, wenn du mir was sagen könntest.
Danke
 
Hallo,

der Beruf der Krankenschwester ist ein medizinischer Hilfsberuf, oder?

Daraus geht eigentlich hervor, dass der Arzt für den Patienten verantwortlich ist, oder?

Wir haben Stationen, da ist pro Schicht nur eine Pflegekraft, muss diese die Station verlassen, wird der Arzt informiert und ihm das Telefon in die Hand gedrückt.

Das ist bei uns zumindest abgesegnet (schriftlich).

Schönen Tag
Narde
 
Hallo,

der Beruf der Krankenschwester ist ein medizinischer Hilfsberuf, oder? Meines Wissens sind wir kein HILFSberuf, oder habt ihr in eurer Klinik Sonderregelungen...?

Daraus geht eigentlich hervor, dass der Arzt für den Patienten verantwortlich ist, oder?

Wir haben Stationen, da ist pro Schicht nur eine Pflegekraft, muss diese die Station verlassen, wird der Arzt informiert und ihm das Telefon in die Hand gedrückt.

Das ist bei uns zumindest abgesegnet (schriftlich).

Schönen Tag
Narde

Und von wem ist das schriftlich abgesegnet? Pflegedirektion oder Ärztlicher Direktor? Oder von beiden? Und als was? Dienstanweisung?
 
Betriebsrat und Klinikdirektion sowie LPSM - wir haben keinen ärztlichen Direktor und keine Pflegedirektion.

Der Arzt ist für den Patienten verantwortlich, für seine Behandlung und in der Notaufnahme entscheidet der Arzt auch über die Prioritäten der Behandlung, somit muss der Arzt jeden Patienten sehen und zwar sofort.

Wir sprechen hier ausschliesslich von der Notaufnahme.

Auf einer Bettenstation, kann auch der Arzt die Verantwortung für Patienten übernehmen wenn die Pflegekraft für 10 Minuten unterwegs ist, weil sie einen Patienten verlegt, dann gibt es noch die Nachbarstation und das Zusammenschalten der Rufanlagen.

Ich sehe da kein Problem - es geht nicht darum, dass der Arzt die Pausenvertretung übernehmen soll oder einen Patienten waschen muss.

Die Pflege hat keine Vorbehaltsaufgaben - leider.

Saukalte Grüsse
Narde
 
Hallo,

der Beruf der Krankenschwester ist ein medizinischer Hilfsberuf, oder?

Daraus geht eigentlich hervor, dass der Arzt für den Patienten verantwortlich ist, oder?


Schönen Tag
Narde

Also ich habe ein anderes Berufsverständnis. Die Pflege ist ein eigenständiger Beruf, übernimmt zwar auch Heilhilfstätigkeiten und teilweise ärztliche Tätigkeiten, aber ist in erster Linie Experte in der psychosozialen und pflegerischen Betreuung der Patienten, und hierin ist sie eigenständig dem Arzt gegenüber. Aber das ist ein eigenes Thema.

Wenn der Arzt die Aufsicht über die Patienten übernimmt, übernimmt er auch die Verantwortung. Dagegen wäre auch nichts einzuwenden. Was aber, wenn er dann zu einem Notfall auf einer anderen Abteilung gerufen würde? Oder wenn ein Notfall in der Ambulanz eingeliefert wird, der akut lebensbedrohlich ist? Wenn gleichzeitig die anderen Patienten Hilfe brauchen, z.B. erbrechen?
Auf diese Fragen hat der/die Personalleiter/in Antwort zu geben, sprich PDL. Er/sie soll erklären, wie er/sie sich das praktisch vorstellt. Als Pflegeperson würde ich darauf hinweisen und gleichzeitig die Verantwortung für eventuelle Schäden, die durch die Minderbesetzung entstehen, ablehnen. Denn wenn einer den Kopf hinhalten muß, dann derjenige, der das Personal einsetzt.
 
Hallöle!

Auch in unserer Notaufnahme wird diese Frage heiss diskutiert. Bei uns ist nämlich immer nur eine Pflegekraft nachts im Einsatz. Obwohl wir Uniklinik sind (wenn auch "nur" mit ca. 400 Betten).
Eigentlich darf ich nachts die Ambulanz nicht verlassen, aber die Patienten müssen ja zum Röntgen oder ins HKL oder in den OP und das Blut ins Labor. Auch wenn wir eher selten Polytraumen bekommen, durch unsere HK- Bereitschaft bekommen wir häufiger Infarkte. Da kann es schon mal schwierig werden, allen Patienten gerecht zu werden.
Früher hatten wir wenigstens einen Springer, der die Patienten transportiert hat, aber auch der wurde inzwischen eingespart.
Wir hoffen nun, dass unsere neue Leitung die PDL überzeugen kann, diese Situation zu ändern. Bis dahin heisst es, tapfer durchhalten und weiterhin die Docs einspannen!

Lieben Gruß
 
Die Op-Bereitschaft deckt bei uns die chirurgische Notaufnahme mit ab. Einer von uns zweien hat 1. Dienst und wird angerufen. Bei Problemen rufen wir den/die Kollegin an oder auch die AN-Kraft.
Falls wir im Op stehen, muss der Arzt allein zurechtkommen oder jemanden von Station rufen.
Die Innere wird von der "dritten Wache" versorgt, die regulären Nachtdienst hat.
Wir sind natürlich kein Klinikum der Maximalversorgung, aber doch immerhin Mitglied im Traumanetzwerk.

Wir fänden natürlich schon super, wenn ein ganz normaler ND in der Ambulanz wäre, dem würden wir auch gern jederzeit zu Hilfe eilen, falls notwendig.
Ansonsten kenne ich recht viele Häuser, deren Notaufnahme nur mit einer Person besetzt ist, auch im großstädtischen Raum.
 
In unserer Notaufnahme ist nachts auch nur eine Pflegeperson, die Ärzte stehen auf Abruf bereit. Am Wochenende helfen manchmal Schüler, Praktikanten und Zivis in der Nacht aus.
Tagsüber befinden sich dort 2-4 exam. Pflegekräfte und Schüler, Praktikanten, Zivis.

Gerade an Wochenenden, an denen erfahrungsgemäß auch viele Betrunkene und Personen nach Schlägereien, z.T. in Polizeibegleitung, eingeliefert werden, finde ich das eindeutig zu wenig, besonders wenn eine Krankenschwester und kein Pfleger da ist (bei gewaltätigen Patienten).

Die Station kämpft schon lange um mehr Stellen aber bisher ist nichts zu machen. Es werden jetzt auch verstärkt Arzthelferinen eingestellt, die kosten weniger, dürfen aber z.B. keine Nachtdienste alleine machen.
 

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