WB, FWB bezahlt häufig der AG.
Der AG sieht einen Sinn und Zweck drin, einen MA weiterzuqualifizieren,
bzw. wählt der AG den in seinem Sinne "richtigen" AN aus, dem er dies bezahlen möchte.
Dein potentiell neuer AG sichert Dir Weiterbildung zu, ohne Dich zu kennen, Respekt.
Dann musst Eindruck hinterlassen haben.
Für FWB - Voraussetzung: 1 Jahr Berufserfahrung, da kommst immer noch nicht drumherum.
Der Weg, WB, FWB vom "Amt" nicht genehmigt zu bekommen, scheint doch schon richtig
wie Du selber festgestellt hast, Du musst erst einmal reinkommen
und damit die Voraussetzungen schaffen.
Welche Begründung hat man denn bei der Arge angeführt?
P.S.
typisch deutsch:
Es wird anderen schnell Neid unterstellt.
Damit fühlt man sich dann selbst gleich wieder besser.
O.k.! Wenn Dir das hilft....
Der AG sieht einen Sinn und Zweck drin, einen MA weiterzuqualifizieren,
bzw. wählt der AG den in seinem Sinne "richtigen" AN aus, dem er dies bezahlen möchte.
Dein potentiell neuer AG sichert Dir Weiterbildung zu, ohne Dich zu kennen, Respekt.
Dann musst Eindruck hinterlassen haben.
Für FWB - Voraussetzung: 1 Jahr Berufserfahrung, da kommst immer noch nicht drumherum.
Der Weg, WB, FWB vom "Amt" nicht genehmigt zu bekommen, scheint doch schon richtig
wie Du selber festgestellt hast, Du musst erst einmal reinkommen
und damit die Voraussetzungen schaffen.
Welche Begründung hat man denn bei der Arge angeführt?
P.S.
typisch deutsch:
Es wird anderen schnell Neid unterstellt.
Damit fühlt man sich dann selbst gleich wieder besser.
O.k.! Wenn Dir das hilft....