Abi nicht geschafft - Kündigung?

tja krankenpfleger.. vielleicht wollte die krankenpflegeschule aber das abi haben, soll´s ja geben! wenn nicht.. glück gehabt!

schlechtes durchhaltevermögen schätzt die krankenpflegeschule bestimmt! :gruebel:

LG
 
Also, ich weiss nicht woher du bist, aber auf meinem Abschlusszeugnis mit Fachabi und mit Ausbildungsabschluss zur Sozialassistenz steht da nix von entschuldigte, bzw. unentschuldigten Fehltagen.

und wenn du dein fachabi nicht schaffen solltest, dann einfach ehrlich sein und nicht schweigen.
Sei lieber ehrlich, stattdessen es später rauskommt und du gekündigt wirst.
 
Du weisst doch gar nicht, ob sie das Abi nicht vielleicht doch schafft.

Warum sollte sie also jetzt die Krankenpflegeschule anrufen und sagen, dass sie das Abi nicht schafft.

Nochmals: sie braucht kein Abi vorzulegen - Realschulabschluß reicht.

Und auch keine Panik vorm Betriebsarzt.
Der führt nur eine Gesundheitsprüfung durch - mehr ist nicht seine Aufgabe !

hi, hatte auch schon meinen ausbildungsvertrag in der tasche, aber mir wurde gesagt, erst wenn der betriebsarzt sein ok gibt, ist wirklich alles klar. man weis ja nie, ich hatte zumindestens ganz schön angst vor der untersuchung. auch unsere schule sah nicht gerne fehltage, weil sich viele 18 jährige gerne mal eine auszeit nahmen. kenne sogar jemand der im zeugnis fehlstunden stehen hatte! die kamen allerdings nur zustande, da der bus im winter zu spät kam! die schule hatte hier keinerlei verständnis dafür und das ist ja wohl wirklich der hammer! vorlegen wird sie ihren abschluss auf alle fälle müssen, wie dann entschieden wird ist eine andere sache.
 
Klar kann Sie das Abi noch schaffen. Ich würde es Ihr wünschen. Ich habe mich nur auf die von Ihr gestellte Frage bezogen. :)
 
hi, hatte auch schon meinen ausbildungsvertrag in der tasche, aber mir wurde gesagt, erst wenn der betriebsarzt sein ok gibt, ist wirklich alles klar. Vorlegen wird sie ihren abschluss auf alle fälle müssen, wie dann entschieden wird ist eine andere sache.

Hallo!
Nochmals: ein Betriebsarzt hat lediglich die Aufgabe, zu prüfen, ob die künftigen Auszubildenden für den Beruf gesundheitlich geeignet sind.

Es ist ausdrücklich weder seine Aufgabe, noch in seinem Ermessen, ob und wie Schulabgangszeugnisse zu bewerten sind.
Das ist alleine Aufgabe der Schulleitung.

Und nochmals: auch wenn sie ihr Abgangszeugnis vorlegen muss - jede/r Realschulabsolvent/in hat die Berufsvoraussetzungen erfüllt.

Deshalb: nicht von den Angsthäschen hier Bange machen lassen !
 
Im Abschlusszeugnis darf nicht negatives drinstehen, sprich die Fehltage werden nur in das Halbjahreszeugnis eingetragen.

Mfg Muggs
 
Also ich versteh das auch nicht ganz wie du es zu diesen Fehltagen geschafft hast.
Bei mir in der Ausbildung durfte man nur insgesamt 60 Tage krank sein, sonst bekam man die Prüfungszulassung nicht. Jetzt mit dem neuen Krpfl-Gesetz ist das sogar in Stunden eingeteilt und mit der Unterscheidung ob praktische oder thoeretsische Fehlstunden.
Da kann man dann nicht einfach mal daheim bleiben, weil einem mal so ist.


Aber ich würde an deiner Stelle auch einfach ehrlich zur Berufsschule sein und dann sehen was diese dazu meinen. Wenn es dann soweit ist. Vorher keine eiligen Entschlüsse ziehen. Manchmal wird ja Ehrlichkeit auch belohnt.

Für deine Ausbildung überleg dir dann aber bitte gut, wann du und aus welchem Grund du nicht an dem einen oder anderen Tag nicht zur Schule oder auf Station kannst. Und krank kann jeder mal sein, wenn er es denn auch wirklich ist.
 
Hallo!
Nochmals: ein Betriebsarzt hat lediglich die Aufgabe, zu prüfen, ob die künftigen Auszubildenden für den Beruf gesundheitlich geeignet sind.

Es ist ausdrücklich weder seine Aufgabe, noch in seinem Ermessen, ob und wie Schulabgangszeugnisse zu bewerten sind.
Das ist alleine Aufgabe der Schulleitung.

Und nochmals: auch wenn sie ihr Abgangszeugnis vorlegen muss - jede/r Realschulabsolvent/in hat die Berufsvoraussetzungen erfüllt.

Deshalb: nicht von den Angsthäschen hier Bange machen lassen !

hallo,
nochmal der betriebsarzt untersucht und prüft ob der auszubildende für den beruf gesundheitlich geeignet ist. wenn er nicht beruflich geeignet ist - aus welchen gründen auch immer - würde der ausbildungsvertrag ja auch nichts nützen, richtig?
mehr hab ich nicht geschrieben.
ausserdem wissen wir ja das sie mit dem realschulabschluss die berufsvoraussetzungen erfüllt hat, aber wir wissen nicht ob damit auch die voraussetzungen für i h r krankenhaus erfüllt sind, sonst würde sich ja auch die ausgangsfrage nicht stellen. von den angsthäschen hier lässt sie sich bestimmt nicht bange machen, das wird ihr die schule schon gemacht haben. aber lieber ich bin etwas mehr bange als zu selbstsicher. zudem würde ich ihr die ausbildung auf alle fälle gönnen, bin ja auch aus der 12 klasse raus, nachdem ich meine untersuchung hinter mir hatte, bei mir wusste das krankenhaus aber auch das ich für die ausbildungsstelle die schule verlasse, da bei uns die ausbildung (3 Jährige + Realschulabschluss) sowieso das fachabitur beinhaltet.
 

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