Hallo!
Nochmals: ein Betriebsarzt hat lediglich die Aufgabe, zu prüfen, ob die künftigen Auszubildenden für den Beruf gesundheitlich geeignet sind.
Es ist ausdrücklich weder seine Aufgabe, noch in seinem Ermessen, ob und wie Schulabgangszeugnisse zu bewerten sind.
Das ist alleine Aufgabe der Schulleitung.
Und nochmals: auch wenn sie ihr Abgangszeugnis vorlegen muss - jede/r Realschulabsolvent/in hat die Berufsvoraussetzungen erfüllt.
Deshalb: nicht von den Angsthäschen hier Bange machen lassen !