Examen leider nicht geschafft: Frage zum Arbeitsvertrag

Hallo Rice,
bitte stell umgehend zur Fristenwahrung unter Bezug auf nachfolgen §§ einen Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsvertrages bis zur Wiederholungsprüfung.

§ 14,2 des Krankenpflegegesetzes sagt dazu:
(2) Besteht die Schülerin oder der Schüler die staatliche
Prüfung nicht oder kann sie oder er ohne eigenes
Verschulden die staatliche Prüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit
nicht ablegen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis
auf ihren schriftlichen Antrag bis zur
nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch
um ein Jahr.
Aus dem Text ergibt sich juristisch, das der AG auf schriftlichen Antrag den Vertrag verlängern muss (...so verlängert sich...) ! Er hat keine andere Wahl! Dieses Gesetz ist Vertragsbestandteil des Ausbildungsvertrages!
Du bist nicht die erste, der der Vertrag daraufhin verlängert wurde, schalte ggf. einen Anwalt ein.
Verlängerung des Ausbildungsvertrages heisst auch entsprechende Ausbildungsvergütung bis zur Prüfung, Arbeitslosmeldung vorsorglich parallel hierzu nicht vergessen!!
Alles morgen früh erledigen, Fristen laufen!!
 
Was ist wenn einem die Wahl gestellt wurde?? Also bei mir im kurs war es wohl dass diejenigen die Wahl gestellt bekommen haben, ob sie die schriftliche Prüfung im November oder Januar wiederholen wollen.
Gilt das für diejenigen dann auch, mit der Vertragsverlängerung und der Lohnfortzahlung?
 
Hallo MiyakoYamada,
gültig bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung unter der Vorausetzung, das ein Ausbildungsverlängerungsantrag (s. o. ) gestellt wurde.
 
anwalt habe ich doch mal lieber bleiben lassen. bei nochmaligem nachhaken durch meinen vater, hat der schulleiter ihm ein gesetz vorgelesen, dass es ihm erlaubt selbst zu entscheiden, ob ich weiter gehalt beziehe oder nicht. aber ich habe für ein paar tage sitzwache bekommen um geld zu verdienen. komischerweise steht im vertrag aber nur 6,9 h 10 €/h, obwohl ich 21.30 bis 06.00 uhr arbeite. nochwas: per brief sind meine noten gekommen und die sind alle um eine note schlechter als mir nach der mdl. prüfung mitgeteilt wurde. kommt mir irgendwie komisch vor. kennt das jemand? gruß
 
Die Gesetzesstelle hätte ich gern gewusst!
Wenn du denn meinst, daß es ohne Anwalt geht, wünsche ich dir alles Gute.

Flexi
 
Halli Hallo Hallöle

Tachchen!

Du Flexi, also nach meinem Kenntnisstand, den ich allerdings aus einer Krankenpflegeschule...oh sorry die nennen sich jetzt Bildungszentrum... habe.
Besteht kein Beschäfitgungszwang bei nicht bestehen der schriftlichen oder mündlichen Prüfung. Nur bei nicht bestehen der Praktischen.
Ist der Gesetzestext aus dem Gesetz von 1985 (oder 83 lol weis nicht mehr, aber du weist das bestimmt :) ) oder aus dem neuen?

Rice:
Das kann daher kommen, dass deine Arbeiten vom Landesamt nochmals eingesehen und korrigiert wurden. Die haben das Recht dazu. Die Noten, die dir mitgeteilt wurden waren sicher nach der Korrektur deiner Dozenten.
Ach so und jetzt dann mal ab ans lernen nicht wahr!! :knockin:

Greez
Dennis :mrgreen:
 
Hallo jackdanielsx84x,
auch du würdest mir einen Gefallen tun, wenn du mir deine Darlegungen belegen könntest. Hören-Sagen ist da immer wenig hilfreich, und an meinen Zitaten steht die Quelle dran.
Ggf. findest du die Gesetzestexte von 1985 (hier noch gültig!) und 2003 im Downloadbereich.
Im 2 Fällen des letzten Monats habe ich die Rückmeldung über erfolgreches entsprechendes Vorgehen.
 
Halli Hallo Hallöle

Tachchen!

Ich kann das nur damit belegen, dass alle die bei uns schriftlich oder mündlich durchgefallen sind nicht weiter beschäftigt wurden und die, die praktisch durchgefallen sind weiter gearbeitet haben.


Greez
Dennis:mrgreen:
 
Wozu sind Gesetz/APO und Kommentare da????

Wie Flexi schon (nicht) ganz nebenbei aufgeführt hat, gibt es die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung mit den entsprechenden Kommentaren. Nach der APO bestimmt die/der Prüfungsvorsitzende unter welchen Bedingungen die Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung durchgeführt werden muss.
Wenn sich eine Schülerin von einem Schulleiter bluffen lässt und keine Antrag auf Verlängreung der Ausbildung stellt, hat sie geloost ( und der Schulleiter kichert sich einen:aetsch:).
Falls eine schriftliche Ablehnung vorhanden ist, ------> Rechtsanwalt (Arbeits- und Verwaltungsrecht). (Wenn nicht, wirds eng!!!!!) Dabei sollte man auch pauschal die zuständige Verwaltungsbehörde (RP) und den Träger der Ausbildung ins Bein beissen. Je härter desto besser, denn Verwaltungsmnenschen zucken ganz doll!!!!!!!
Gruß und einen guten Biss
L.
 
Hallo zusammen,
auch im neuen Tarifvertrag
für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil -

steht (in Analogie zum Krankenpflegegesetz)::
§ 16
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
(1) Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit; abweichende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt. Im Falle des Nichtbestehens der Abschlussprüfung verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen der Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Warum wohl ??
 
Hallöle

Nun,da kann ich ja nur zustimmen.Natürlich ist der Arbeitgeber verpflichtet,bei nichtbestehen der prüfung,egal ob nun praktisch oder theoretisch,das Ausbildungsverhältnis auf schriftlichen Antrag zu verlängern.
Leider reagieren viele "Vorgesetzte" auf solche schreiben erst,wenn das schreiben von einer Anwaltskanzlei verfasst wird.
Meine Lebensgefährtin hat zum Glück nicht den Schw.... eingezogen sondern hat ihr Recht auf Ausbildung und somit auch Gehalt eingefordert und letzlich auch bekommen.
Auf diesem Wege noch einen lieben Gruß an Flexi..
PS.
Der "kompetente" Schulleiter hat seid dem Dienstbeginn noch kein Wort mit meiner Freundin gewechselt.Das nenn ich doch mal "Proffesionelles" Arbeiten.....:beten:
So denn
Pfleger
PPS:@ RICE
warum kann dein Schulleiter Dir den Gesetzestext nich mal zeigen bzw. dir zusenden???Persönliches Gespräch??
 
Halli Hallo Hallöle

Tachchen!

Sein Schulleiter kann ihm den sicher nicht zeigen, weil er dann zugeben müsste, dass er seine Ausbildung verlängern müsste.



Greez
Dennis :mrgreen:
 
Examen leider nicht geschafft

Hallo Leute, Freunde und bekannte!
Zu allererst ein frohes Fest und nen guten Rutsch ins neue Jahr!

So,vor ca. nem halben Jahr habe ich schonmal eine Frage bezüglich der nichtbestandenen Prüfung meiner Freundin gestellt.Damals ging es um die Pflicht des Arbeitgebers,meine Freundin weiter zu beschäftigen und auszubilden.
Dies ist ja glücklicherweise mit Flexis hilfe gut geklärt worden.

Die Tatsache,das seit Wiederbeschäftigung ende September die Schulleitung keinen Kontakt Aufgenommen hat spricht ja eigentlich eine deutliche,wenn auch traurige sprache.Ihr wurde die Station zugeteilt und das wars.Keine Schule(nicht schlimm,kann man eh besser zuhause lernen)

Nun,pünktlich zum Heiligen Abend bekommen wir Post von der Schule.Na,wird wohl keine Weihnachtskarte sein,denk ich noch.

Also,laut dem Schreiben wird Sie dann aufgefordert,bis zum 31.12.2005 die Stundennachweise der Station in der Schule abzugeben.(Klasse,es wirkt auf mich als wäre das Schreiben bewußt am 22.12. abgeschickt worden,nur um Ihr einen Seitenhieb zum Fest zu verpassen)Zum anderen auch noch Beurteilungsbögen der Station.
Stundennachweise und beurteilungsbögen jedoch beziehen sich ja ganz klar auf den praktischen Teil der Ausbildung.Und der ist ja bestanden!
Muss ja "nur" schriftlich nachholen.
Frage:
Ist Sie verpflichtet,die Stundennachweise sowie die beurteilungsbögen abzugeben,es handelt sich ja nur um den theoretischen Teil der prüfung???

Weitere Frage:

Der ganze Streß mit Anwalt und bösen Briefen seitens des Arbeitgebers ist meiner Freundin "auf den Magen geschlagen"Daher kam es zu einigen krankheitbedingten Ausfällen.
Sie hat immer,auch wenns nur 2 Tage waren einen Arzt konsultiert und war Arbeitsunfähig gemeldet.
Kann der Arbeitgeber( in dem Falle der Schulleiter,wenn er könnt würde er meiner Feundin die Ausbilung versauen) ihr bezüglich der Nachprüfung im Januar probleme bereiten?
Sie hat ja alle erforderlichen Stunden um zur prüfung zugelassen zu werden schon geleistet.Geht mir da eher um bestätigung,kann mir nicht vorstellen das es da Probleme geben kann.
So,viele Worte
danke im voraus für die Antworten
Pfleger
 
Hallo Pfleger,
auch euch wünsch ich ein trotz und alledem ein Frohes Fest und einen hoffentlich erfolgreichen Rutsch in Neue Jahr!
Frage:
Ist Sie verpflichtet,die Stundennachweise sowie die beurteilungsbögen abzugeben,es handelt sich ja nur um den theoretischen Teil der prüfung???
Ja, da es sich primär um arbeitsrechtliche Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag handelt. Die Vorlage zur Prüfung ist erforderlich, wenn in dem Prüfungsbescheid steht: "... an weiterer Ausbildung teilnehmen".

Die jetzige Teilnahme an Ausbildung basiert allerdings aus den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des KrPflG. Wenn deine Schilderungen so komplett sind, erfüllt der Ausbildungsgeber seine Pflichten nicht in angemessener Form.
Ob es dir gefällt oder nicht, hier brauchst du einen sachverständigen RA.
 
Hallo, ich habe da mal eine Frage....meine Freundin ist letzte Woche das zweite mal durch die schriftliche Prüfung fürs Krankenpflegeexamen gefallen.:down:
Stimmt es, das sie jetzt in ganz Deutschland lebenslang für diesen Beruf gesperrt ist?:wut:
Gibt es irgendeine Möglichkeit(vielleicht im Ausland?) das sie noch ein Jahr wiederholt und dann erneut eine Prüfung ablegt?
Ich danke euch schon mal im vorraus für eventuelle Antworten...!!


Hi,
wollt ganz kurz auch meinen Senf nochmal dazu geben. Deine Freundin kann die Ausbildung jederzeit noch einmal machen, allerdings nicht in dem Bundesland, in dem sie die Prüfung jetzt (leider) zweimal verhauen hat. Wobei ich halt der Meinung bin, wenn man die Prüfung zweimal nicht schafft, sollte man sich überlegen warum... Mangels Interesse ? Oder Prüfungsangst...
Fakt ist, wenn sie es wirklich will, kann sie die Ausbildung nocheinmal machen, muss aber von vorne anfangen, und das wie gesagt in einem anderen Bundesland. Es wird halt schwierig werden, eine Stelle zu finden - denn viele Schulen geben da wohl erst gar keine Chance....
LG
Capper
 
Hallo capper,

deine Aussage bezüglich "Bundsland" ist so nicht richtig, weil es gegen das Grundrecht der freien Arbeitsplatzwahl verstossen würde.
Bei zweimaligem Durchfallen kann man die Ausbildung grundsätzlich komplett neu (ohne Anrechnung alter Anteile) beginnen, aber ob es Sinn macht...
 
Das Gesundheitsamt kann eine weitere Teilnahme an der Ausbildung verlangen wenn die praktische oder alle Teile der Prüfung zu wiederholen sind.
§8 Ausbildungs-u. Prüf.-Ordnung
In unserem Ausbildungsvertrag steht, dass die Ausbildung auf Antrag des Prüflings verlängert werden muss!
Und Ausbildung bedeutet auch Teilnahme am Unterricht.
Das Gesundheitsamt hat ansonsten keinerlei Befugnis, sich in Ausbildungsverträge einzumischen!!
Sprich doch mal mit der Personalvertretung, was die dazu meinen!
oldie
 
ich habe auch eine frage dazu, meine tochter hat leider die prüfung auch nicht geschafft,antrag auf verlängerung würde schon gestellt.
aber jetzt meint der arbeitgeber das sie jetzt kein anspruch auf lohn hätte und vom arbeitsamt würde sie kein ablosengelt bekommen weil sie ja noch im vertrag seht.
wenn man im vertrag seht, muß man doch entlohnt werden,oder sehe ich das falsch.


lg.claudia
 

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