Hallo Rice,
bitte stell umgehend zur Fristenwahrung unter Bezug auf nachfolgen §§ einen Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsvertrages bis zur Wiederholungsprüfung.
§ 14,2 des Krankenpflegegesetzes sagt dazu:
Du bist nicht die erste, der der Vertrag daraufhin verlängert wurde, schalte ggf. einen Anwalt ein.
Verlängerung des Ausbildungsvertrages heisst auch entsprechende Ausbildungsvergütung bis zur Prüfung, Arbeitslosmeldung vorsorglich parallel hierzu nicht vergessen!!
Alles morgen früh erledigen, Fristen laufen!!
bitte stell umgehend zur Fristenwahrung unter Bezug auf nachfolgen §§ einen Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsvertrages bis zur Wiederholungsprüfung.
§ 14,2 des Krankenpflegegesetzes sagt dazu:
Aus dem Text ergibt sich juristisch, das der AG auf schriftlichen Antrag den Vertrag verlängern muss (...so verlängert sich...) ! Er hat keine andere Wahl! Dieses Gesetz ist Vertragsbestandteil des Ausbildungsvertrages!(2) Besteht die Schülerin oder der Schüler die staatliche
Prüfung nicht oder kann sie oder er ohne eigenes
Verschulden die staatliche Prüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit
nicht ablegen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis
auf ihren schriftlichen Antrag bis zur
nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch
um ein Jahr.
Du bist nicht die erste, der der Vertrag daraufhin verlängert wurde, schalte ggf. einen Anwalt ein.
Verlängerung des Ausbildungsvertrages heisst auch entsprechende Ausbildungsvergütung bis zur Prüfung, Arbeitslosmeldung vorsorglich parallel hierzu nicht vergessen!!
Alles morgen früh erledigen, Fristen laufen!!