Examen leider nicht geschafft: Frage zum Arbeitsvertrag

Hallo lekre,

gültiger Arbeitsvertrag = tarifliche Ausbildungsvergütung, ganz klar.

Gruß renje
 
Ich komme mit dem gleichen Anliegen wie Lekre.
Und zwar:

- examen wurde nicht bestanden eigentliches ausbildungsende am 31.08.09
- prüfung wird wiederholt letzte prüfung am 31.11.09 somit laut ausbildungsvertrag noch im arbeitsverhältniss
- arbeitgeber will aber absolut keine vergütung zahlen... sie sagen doch tatsächlich geht auf 400 euro basis jobben?! hallo? miete, strom, nahrungsmittel..davon soll man alles begleichen...sehr lächerlich.

meine fragen? kann ein arbeitgeber dies einfach machen kein geld zahlen, totz man die prüfung wiederholt und somit im arbeitsverhältniss steht?
und an wenn kann man sich wenden ausser grosse geschütze auszufahren wie mit einem anwalt zu drohen, denn dann besteht die gefahr das die schule die beteiligeten schüler nochmal durchfallen lässt.


danke im voraus
Mebida
 
Frage eins: Nein, natürlich nicht. Ist ja ganz klar im Krankenpflegegesetz geregelt.

Frage zwei: Die betroffenen Schüler sollen sich sofort mit der JAV oder dem Personalrat / Betriebsrat in Verbindung setzen.

Die Gefahr die Schüler aus Boshaftigkeit nochmal durchfallen zu lassen ist weniger groß, da hat der Prüfungsvorsitzende ja auch noch ein Wörtchen mitzureden.
 
Danke claudia für deine antwort.:)

ich hatte vergessen zu erwähnen, das es sich um zwei mündliche prüfungen handelt... beide prüfungen werden ohne jemand anderen ausser den lehrern selbst durchgeführt und benotet etc. und da ist die wahrscheinlichkeit hoch das sie nochmal durchfällt wenn wir dort druck machen.

wie gehen so vor das wir uns an die mitarbeitervertretung des hauses wenden und diese zu allen gesprächen mit zb zuständige PDL einbinden, in der hoffnung das auch ohne schwere geschütze aufzuwahren sie ihre meinungen ändern.

ich finde das schon ziemlich heftig das es überhaupt soweit kommen muss... ich denke die schuldigen die dies eingeführt haben, haben mit weniger wiederstand gerechnet... aber so darf man sie nicht durchkommen lassen.

LG Mebida
 
Hallo,

ich würde mich doch nochmal aller Ruhe über die genaue Rechtslage bei der MAV informieren. Denn wenn ihr nicht dem TVÖD unteliegt schauts schon mal nicht ganz so gut aus.

Eine Ausbildungsverlängerung ist ja auch nicht grundsätzlich vorgeschrieben, steht übrigens nicht im KrPflg sondern in der APrV §8 Abs.4.

Die Ausb.träger für die ich tätig war, haben auch eher selten bei nichtbestehen der mündl. Prüfung einer Ausbildungsverlängerung zugestimmt. Da mußten schon ganz besondere Gründe vorliegen.

Im Klartext: Es ist nicht ganz einfach die mündliche Prüfung nicht zu bestehen. Das schafft auch nicht jeder. Jetzt komm mir bitte keiner mit Nervosität und Prüfungsangst. Auf eine mündliche Prüfungssituation kann ich mich besser als wie auf jede andere Prüfungsart vorbereiten und diese trainieren.

Ob der Ausb.träger den Vertrag verlängert, wenn er nicht unbedingt muss, liegt sicher auch daran, wie der Schüler sich 3Jahre verhalten hat und welche Leistung er in dieser Zeit erbracht hat.

Die TVÖD Regelung, wenn ich diesem unterliege, könnte mir allerdings einen Rechtsanspruch ableiten. Aber dafür ist sicher die MAV der richtige Ansprechpartner.

Gruß renje
 
Der Prüfungsvorsitzende ist zumindest bei einigen der mündlichen Prüfungen mit im Saal. Wenn die Prüfungen parallel ablaufen, kann er natürlich nicht bei allen dabei sein.

Außerdem gibt es auch bei den mündlichen Prüfungen ein Protokoll, in dem der Ablauf beschrieben und die Note erkennbar begründet sein muss. Man kann niemanden einfach nach Gusto durchfallen lassen, das funktioniert einfach nicht.

Wenn der Ausbildungsvertrag tatsächlich nicht verlängert werden muss (wusste ich nicht, da ich bisher nur in TVÖD-Häusern gearbeitet habe), haben die Schüler dann keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
 
Entwarnung!

Danke nochmal für alle Antworten....:)

Es hat sich schon einiges geregelt. Arbeitsvertrag läuft aus zum Ausbildungsende also den 31.08.09 und und sie ist bis zu ihrer letzten Prüfung die sie nachholt nicht im Arbeitsverhältniss und kann somit vom Arbeitsamt Geld beziehen.
Keine Ahnung warum dies nicht von vorne rein gesagt bzw übermittelt wurde.

Noch mal darauf zurück zukommen "Mündliche Prüfung"... ich kann da 100% zustimmen... Das ist die einzige Prüfung wo man sich wirklich sehr gut vorbereiten bzw es trainieren kann.. auch für Leute die nicht besonders die grossen "Redner" sind. Ich persönlich hab auch am besten in meinem Examen im mündlichen Teil abgeschnitten :)

Ich denke mal das sie es in der Wiederholung schaffen wird... es kam sehr überraschend für Sie selbst, der Schulleitung, Mitschüler und Angehörigen das sie durchgerasselt ist, da sie sehr viel Potenial hat...woran es nun genau lag ist schwer zu analysieren es folgen noch Klärungsgespräche die seitens der Schule zu Prüfungen angeboten wird.

Zum Glück nahm alles nochmal ein gutes Ende bisher.
Danke Euch nochmal ganz lieb für die vielen Tipps und Infos.
Ich komme gerne nochmal auf euch zurück.

LG Mebida
 
Hallo claudia,

nicht vergessen,

1. es gibt auch Prüfungen bei denen jede Fachrichtung in einem eigenen Raum geprüft wird.
2. Bei einer Ersatzprüfung muss nicht zwingend der Reg.prüfer anwesend sein. Da wird vielleicht nur ein Einzelner geprüft. Wenn man Bedenken hat, kann man erstens das Beantragen, oder weitere Beobachter beantragen und zulassen. Diese werden von der Schulaufsbeh. bestimmt.
Zweitens an einer anderen Schule, mit einer klaren Begründung bei der Examenszulassungsbehörde, die Prüfung machen.
Wenn sich eine andere Schule darauf einlässt.

Gruß renje
 
hallo, hab ne Frage und zwar, wann besteht man die mündliche Prüfung nicht?
Was für ein Fehler muss man gemacht haben um nicht zu bestehen???
:gruebel:
 
Du musst so schlecht antworten, dass es nicht mehr für eine Vier reicht.
 
bubu maus.

ist das eine ernst gemeinte frage oder will man sich nur lustig machen?

denn wenn es um die mündlich prüfung geht (also bei meiner schwester war es eine schriftlicher auftrag) der mündlich vorgetragen wird und man selber diese hausarbeitet erarbeitet und struckturiert und macht und tut und das thema so umfangreich ist und die prüfer sagen das ist nicht das was wir hören wollten... was will man da machen. das heisst dann nicht das man ja sooo doof ist oder schlecht.
 
.... dann wird ein Prüfer normalerweise durch Nachfragen versuchen, dir einen Weg zur richtigen Beantwortung aufzuzeigen.

Da du nicht dabei warst und nur die subjektive Darstellung der Prüfung deiner Schwester geht, nimm hier einfach die Notendefinitionen zur eigenen Interpretation zu Hilfe: KrPflAPrV - Einzelnorm
 
Danke Flexi.


Hatte mich nur erkundigen wollen und Infos sammeln (bezüglich Arbeitsvertrag) ... und hab mich durch die oben genannte Aussage nicht ernst genommen gefühlt... sowas kann man sich sparen. Danke.



Mebida
 
Wenn sich das auf mich beziehen sollte - das sollte nicht beleidigend 'rüberkommen.

Ich denke, die Frage "Welchen Fehler muss man machen um durchzufallen?" ist sowieso falsch gestellt. Weder im praktischen noch im mündlichen Teil (im schriftlichen ist es ja klar) muss ein dramatisch großer Fehler passieren, damit man durchrasselt. Es können auch viele Kleinigkeiten falsch sein, so dass in Summe keine Vier mehr herauskommt.
 
Nein Claudia meinte nicht dich :)

Ist schon ok, du hast auch Recht bezgl. Mündliche Prüfung...sind auch andere Gründe die ich aber nicht hier so preisgeben möchte.

Trotzdem bin ich euch sehr dankbar für eure Tipps und Infos...hat uns echt doll geholfen.
 

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