Hallihallo,
bin selbst im Oberkurs und in jedem Blockunterricht fällt das Thema Haftung der Schüler im Einsatz.
Es kommt natürlich immer auf die Handlung an, so stehen eine Intimpflege und eine endotracheale Absaugung natürlich nicht im Verhältnis, das ist ja wohl klar.
Selbst wenn Du in der Schule das Absaugen gelernt hast und theoretisch topfit bist, darfst Du es in der Praxis lediglich unter Anleitung einer examinierten Pflegekraft tun. Das gilt für so ziemlich alle invasiven Eingriffe am Patienten.
Da das aber in der Realität gar nicht zu bewerkstelligen ist, wirst Du es in deinen Einsätzen oft genug erleben, dass du Arbeiten machen darfst (sollst), die einem Schüler gar nicht zustehen. Aber ganz wichtig: wenn Du auf Anweisung einer ex. Krankenschwester etwas am Pat. machst (ohne Anleitung und Beaufsichtigung) und es läuft etwas schief, dann bist Du dafür haftbar. Klar kommt es immer etwas doof, der Mentorin zu sagen, nein ich mach das nicht alleine und schon gar nicht ohne Anleitung, aber es geht letztlich um den Kopf des Schülers und in erster Linie natülich um die Sicherheit des Pat..
Andersrum ist es so: Arbeiten am Pat., die Du noch nie in der Schule durchgenommen hast, darfst Du in der Praxis unternehmen, wenn eine ex. PP anwesend ist und Du darüber eine Anleitung erhälst.
Die ersten Einsätze sind die undankbarsten, da Du wirklich fast nur Praktikantenarbeiten machst, aber keine Sorge, dass wird sich schnell ändern.
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