1. Praxiseinsatz + Haftungsfrage

lsum

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11.10.2006
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Hi bin neu hier

haette mal eine persönliche frage... / bzw als Hausaufgabe zu erledigen..

und zwar

Was ist erlaubt beim ersten praxiseinsatz?? und was nicht? ich werde auf einer station der pulmologie eingesetzt..

Und wie sieht es mit den Haftungsfragen aus?? Könnt ihr mir als schüler vielleicht die fragen beantworten ?? wäre euch überaus dankbar
 
Hallo Isum,

im Prinzip hafte ich als Examnierte Pflegekraft für die Fehler des mir anvertrauten Schülers.

Erlaubt ist das was du schon im Unterricht gelernt hast oder aber von deinem Praxisanleiter, gemäss deiner Ausbildungsstufe gezeigt bekommst.

Sonnige Grüsse
Narde
 
und halt so "Tütelkram", wie putzen, Botengänge, ... - das wirste nie in der Schule ham und "darfst" es auch machen, und bestimmt nicht zu knapp :D

haftbar kannste nur für das gemacht werden, was man bei einem "Normalsterblichen" unter fahrlässig ansehen kann... also wenn du z. Bsp. jemanden ne Wärmflasche geben solllst (jaaaaaa, gibts nimmer auf Station!), füllst dort 100° C heißes Wasser rein und legst dem das auf die Haut.. da weiß man normalerweise auch ohne Examen oder Studium, dass das dem wahrscheinlich nicht so gut bekommt...

aber mach dir ni so'n Stress, am Anfang dackelste eh viel hinterher und bist viel am kucken
 
Stationswicht schrieb:
halt so "Tütelkram", wie putzen, Botengänge
Hallo Stationswicht,

leider gehört dein "Tütelkram" auch mit zu den täglichen Aufgaben im Stationsdienst.

Hattest schon Unterricht in dem Fach Hygiene? Wohl eher nicht, sonst wäre dir klar, warum auch putzen vom Patienten nahem Umfeld mit dazu gehört.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallihallo,

bin selbst im Oberkurs und in jedem Blockunterricht fällt das Thema Haftung der Schüler im Einsatz.

Es kommt natürlich immer auf die Handlung an, so stehen eine Intimpflege und eine endotracheale Absaugung natürlich nicht im Verhältnis, das ist ja wohl klar.

Selbst wenn Du in der Schule das Absaugen gelernt hast und theoretisch topfit bist, darfst Du es in der Praxis lediglich unter Anleitung einer examinierten Pflegekraft tun. Das gilt für so ziemlich alle invasiven Eingriffe am Patienten.

Da das aber in der Realität gar nicht zu bewerkstelligen ist, wirst Du es in deinen Einsätzen oft genug erleben, dass du Arbeiten machen darfst (sollst), die einem Schüler gar nicht zustehen. Aber ganz wichtig: wenn Du auf Anweisung einer ex. Krankenschwester etwas am Pat. machst (ohne Anleitung und Beaufsichtigung) und es läuft etwas schief, dann bist Du dafür haftbar. Klar kommt es immer etwas doof, der Mentorin zu sagen, nein ich mach das nicht alleine und schon gar nicht ohne Anleitung, aber es geht letztlich um den Kopf des Schülers und in erster Linie natülich um die Sicherheit des Pat..

Andersrum ist es so: Arbeiten am Pat., die Du noch nie in der Schule durchgenommen hast, darfst Du in der Praxis unternehmen, wenn eine ex. PP anwesend ist und Du darüber eine Anleitung erhälst.


Die ersten Einsätze sind die undankbarsten, da Du wirklich fast nur Praktikantenarbeiten machst, aber keine Sorge, dass wird sich schnell ändern.

Noch Fragen? Oder weitere Tips bzw. andere Meinungen?
 
... Klar kommt es immer etwas doof, der Mentorin zu sagen, nein ich mach das nicht alleine und schon gar nicht ohne Anleitung, aber es geht letztlich um den Kopf des Schülers und in erster Linie natülich um die Sicherheit des Pat..

...

Und wieso kommt das doof?? Bei mir hat jeder Schüler das Recht mich dazu zu holen. Das ist mir auf jeden Fall lieber, als wenn der Schüler alleine rumwerkelt und sich dann vieleicht noch net mal sicher ist. Egal ob diese Tätigkeit in der Schule durchgekaut wurde oder nicht.
 
Hallo Joerg,

leider habe ich des öfteren Mentoren gehabt, die genervt auf die Bitte mitzukommen reagiert haben :schraube: . Oft fehlt denen einfach die Zeit und manchmal glaube ich auch einfach haben die keine Lust. Das sind natürlich die sogenannten schwarzen Schafe.

Ich habe auch viele Mentoren kennengelernt die ihre Aufgabe ernst genommen haben und bei denen es kein Problem war.
 
ja, ich hatte schon hygiene
ja, mir is die bedeutung des putzens bewusst
ja, auch die der Desinfektion
und ja, natürlich gehört es zum Berufsbild

und trotzdem besteht grade im ersten Lehrjahr eigentlich fast die ganze Tätigkeit aus sowas

war doch ni abwertend gemeint... peace :hippy:
 
Da das aber in der Realität gar nicht zu bewerkstelligen ist, wirst Du es in deinen Einsätzen oft genug erleben, dass du Arbeiten machen darfst (sollst), die einem Schüler gar nicht zustehen. Aber ganz wichtig: wenn Du auf Anweisung einer ex. Krankenschwester etwas am Pat. machst (ohne Anleitung und Beaufsichtigung) und es läuft etwas schief, dann bist Du dafür haftbar.
Das nennt sich dann "Übernahmeverantwortung". Die bleibt Dir auch nach dem Examen. Wenn mir jemand (z. B. Dr.) was anordnet, was ich nicht (mehr) kann oder was definitiv falsch ist, kann bzw. muss ich das ablehnen! Dazu zählen z. B. auch eindeutig falsche Medikamentendosierungen, obwohl ich ja wiederum das gleiche Medikament nicht selbst anordnen darf.

Ulrich
 

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