- Registriert
- 03.10.2015
- Beiträge
- 8
- Akt. Einsatzbereich
- geschlossene Akutpsychiatrie
- Funktion
- Gesundheits- und Krankenpfleger
Guten Morgen!
Da für mich dieses Thema immer wieder ein Dauerbrenner ist, würde ich gerne einmal in die Runde fragen, wie die allgemeinen Erfahrungen/Gepflogenheit mit dem Freund und Helfer in verschiedenen Bundes-/ländern aussehen?
Zu mir selbst - in Niedersachsen in einer geschlossenen Akutpsychiatrie tätig.
Oft ist oben genannte Thematik nicht befriedigend bzw. nach meinem Empfinden ausreichend überdacht.
Größter Reibepunkt sind die Fahndungen entwichener Patienten mit Unterbringungsbeschluss. Besteht ein Betreuungsbeschluss (Paragraph 1906), dann ist alles kein Problem.
Besteht jedoch ein Paragraph 16/17 nach dem Niedersächsischen PsychKG, also von Krankenhaus & Amtsgericht erwirkt, so bekommen wir oft die Rückmeldung, dass der Patient aufgefunden worden sei, jedoch nicht mitkommen wollte. Die Polizei sei bei dem NPsychKG nicht befugt Transporte gegen den Willen durchzuführen.
Das ist oft sehr frustrierend. Im "besten" Fall hat man eine lange, unmedizierte Behandlung mit dem Patienten hinter sich, eine Zwangsmedikation ist inzwischen genehmigt und nun ist der Patient im ersten Ausgang abgängig. Die Arbeit ist komplett umsonst, da er nicht mehr zurückgebracht werden kann, wenn er nicht will (bis eine erneute Einweisung unumgänglich ist).
Da für mich dieses Thema immer wieder ein Dauerbrenner ist, würde ich gerne einmal in die Runde fragen, wie die allgemeinen Erfahrungen/Gepflogenheit mit dem Freund und Helfer in verschiedenen Bundes-/ländern aussehen?
Zu mir selbst - in Niedersachsen in einer geschlossenen Akutpsychiatrie tätig.
Oft ist oben genannte Thematik nicht befriedigend bzw. nach meinem Empfinden ausreichend überdacht.
Größter Reibepunkt sind die Fahndungen entwichener Patienten mit Unterbringungsbeschluss. Besteht ein Betreuungsbeschluss (Paragraph 1906), dann ist alles kein Problem.
Besteht jedoch ein Paragraph 16/17 nach dem Niedersächsischen PsychKG, also von Krankenhaus & Amtsgericht erwirkt, so bekommen wir oft die Rückmeldung, dass der Patient aufgefunden worden sei, jedoch nicht mitkommen wollte. Die Polizei sei bei dem NPsychKG nicht befugt Transporte gegen den Willen durchzuführen.
Das ist oft sehr frustrierend. Im "besten" Fall hat man eine lange, unmedizierte Behandlung mit dem Patienten hinter sich, eine Zwangsmedikation ist inzwischen genehmigt und nun ist der Patient im ersten Ausgang abgängig. Die Arbeit ist komplett umsonst, da er nicht mehr zurückgebracht werden kann, wenn er nicht will (bis eine erneute Einweisung unumgänglich ist).