Ziele bei den Handzeichen?

S.Moni

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12.11.2006
Beiträge
73
Ort
Hamburg
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Intensivpflege
hi Ihr lieben !!!
Ich hoffe das ihr mit weiter helfen könnt !!
Wir stellen unser Dokumentationsystem um , und damit jeder von unseren Mitarbeitern damit arbeiten kann , müssen wir dummerweise eine Prüfung ablegen , bisher konnte ich alle fragen gut beantworten , doch bei einer Frage ist mir die Logik etwas unverständlich vielleicht könnt ihr mich aufklären

also die Frage lautet :
Warum muss jede Eintragung mit einem Handzeichen versehen werden
?

-zur Kontrolle vom Pflegepersonal? Warum für was???:gruebel:

- zu rechtlichen Absicherung? ist klar:nurse:

- damit der Pat weiss wer ihn gepflegt hat :gruebel:

- für den pflegeverlauf :gruebel:



es sind mehere antworten möglich

also die antworten sind für mich etwas verwirrent ???sorry!:knockin:
 
Der Arzt hat z.B. die Anordnungsverantwortung, wir als Pflegende haben die Durchführungsverantwortung. Ich halte es für selbstverständlich, für den Mist den ich baue auch gerade zu stehen.

liebe Grüße ausm Pott

Uli
 
Hi ich denke,

a) es muss schriftlich nachvollziehbar sein, welche PP die Tätigkeit ausgeführt hat (daher individuelle HZ notwendig)

und b) Aufgrund der Durchführungsverantwortung wird die dafür unterschriebene PP haftungsrechtlich verantwortlich gemacht

c) ist eher falsch

d) mhh kann mir vorstellen, dass es als Nachweis dient, welche Tätigkeiten/Behandlungen bereits erfolgt sind.

LG David
 
-zur Kontrolle vom Pflegepersonal? Warum für was???:gruebel:

- zu rechtlichen Absicherung? ist klar:nurse:

- damit der Pat weiss wer ihn gepflegt hat :gruebel:

- für den pflegeverlauf :gruebel:
!

A muss dort anders stehen "zur kontrolle vom" passt nicht so recht. Guck dir nochmal den Wortlaut an, dann gibts vielleicht mehr sinn.
B ja
C nein
d ist fraglich. Ich denke schon fast, dass nein heir richtig ist, in der späteren Praxis wird es aber dann doch zutreffen, eben wenn das Handzeichen immer mehr eingeglidert wird.
Eigentlich wär ja richtig und auch zu begründen, könnte mir aber wie gesagt vorstellen das die dort "nein" meinen...
 
Außer c würde ich Alles "bejaen".

Es muß nachvollziehbar sein, wer, wann, nach wessen Anordnung wie und mit wem (2HZ möglich) die Tätigkeit ausgeführt hat (für PDL wohl auch noch die Frage nach dem "wie lange").

Schwester Sonja
 

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