Wegen vergessener Handzeichen soll uns vom Gehalt was abgezogen werden!

R
Trotzdem gibt es in einigen Einrichtungen die Tendenz, dass Pflegende sich zu reinen Schreibtischkräften entwickeln und diesen Status geniessen. Wir wollen bei allem Verständnis für die Notwendigkeit der Dokumentation keine Entwicklung weg vom Patientenbett...

Wenn sie das geniessen würden, hätten sie den falschen Beruf ergriffen. Wären sie besser Kaufleute geworden.

Aber nichts desto trotz wird diese Entwicklung vom Patientenbett weg weder von den Pflegekräften gewollt noch unterstützt sondern die Fachkräfte werden durch die Kostenträger unaufhaltsam an den Schreibtisch gedrängt, die Arbeit am Patienten bleibt dann für die Hilfskräfte liegen.

lg
 
Eine Grundsatzdiskussion zur Dokumentationspflicht? Schuldzuweisungen - statt vertrauensvolles und verantwortungsbewusstes Arbeiten. Der Chef muss sich auf seine Kollegen verlassen können - bei einem Fehler, der eine Ausnahme bleibt, kündigt der Chef eine solche Maßnahme sicher nicht an. Versuchen wir erst einmal zu unseren Fehlern zu stehen und unsere eigene Verantwortung gerecht zu werden - dann, und nur dann sollte man prüfen, ob andere Kollegen einschließlich Chef die Ursache für diesen "einmaligen" und doch schwerwiegenden Fehler wie nicht dokumentieren oder nachträglich dokumentieren (nach dem der Chef dazu auffordert - würde man auch schon als Dokumentenfälschung werten können) Mitverantwortung tragen. Beste Grüße aus München

.... rechtlich erlaubt, diese "einmalige" Unterlassung der Dienstleistungspflicht - sicher nicht, da ein Arbeitsvertrag ein Dienstvertrag ist und dieser besagt, der Dienstleister (Arbeitnehmer) übernimmt nach Stellenbeschreibung bestimmte Aufgaben und verspricht, diese auch vollständig leisten zu können, indem er den Arbeitsvertrag unterschreibt - Jedoch den Erfolg kann der Arbeitnehmer nicht versprechen - d.h. ob seine tägliche Arbeit den gewünschten Erfolg/Nutzen für den Arbeitgeber bringt, kann der Arbeitnehmer nicht garantieren. Besser jedoch im Einzelfall einen RA fragen, der er professionell agiert und anerkannte Rechtsberatung durchführen darf. Hier ist es nur Lehrbuchwissen im Rahmen der Ausbildung als GKP.
 
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