Ich kenne das mit der flüssigen Kost auch noch, das ist aber schon ein paar Jahre her. Es wurde zuerst festgestellt, wie oben schon beschrieben(Nervenlähmungen, Darmperestaltik,...), ob nicht auch der Darm in Mitleidenschaft gezogen wurde. Wenn dann Stuhlgang erfolgte, durfte auch die Kost gesteigert werden. Ob das heute noch "up to date" ist, das weiß ich nicht. Aber keinen "Galgen"(wir sagen besser Selbstheber!) dürfen sie nicht benutzen. Wenn dann seitlich drehen in einem Stück, oder eben dann die Ebene verstellen beim Essen, so kenne ich das auch.