Wochenenddienst im 2. Jahr Elternzeit!

monika13

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Wochenenddienst im 2.Jahr Elternzeit!

Hallo Ihr Lieben!
Bin neu hier im Forum und hoffe alles richtig hier zu machen:wink:

Bin jetzt im Elternzeit,(Maximilian) ist 4 monate alt.
Im 2 Jahr der Elternzeit will ich mit der Wochenendedienst(15 Stunden ) anfangen.

Das ganze habe ich auch bei der Pdl geschrieben, und in der antwort von denen stand das ich ca. im Dezember die anrufen soll!
Soweit ist alles ok!

Meine Frage die ich stellen will betrifft, die Urlaubzeit, Urlaubtage während meinen 15Stunden die Woche!
Wann soll ich denn mein Urlaub für 2008 beantragen?
Wir mussten normalerweisse schon bis November unser Vorstellung abgeben!
Kann es sein, dass die mir Probleme mit dem Urlaub machen?
Ich habe noch 7 Tage Resturlaub, darf ich den Nehmen?
Wieviel tage könnte ich bei 15 stunden kriegen?


Ich weiss ich bekomme alle Fragen beantwortet wenn ich mit der Pdl oder Leitung telefoniere...die sind aber im Urlaub...

und ich wollte ZUR ORIENTIERUNG EUCH fragen


DANKE:wink:
 
Kann es sein, dass die mir Probleme mit dem Urlaub machen?
Ich habe noch 7 Tage Resturlaub, darf ich den Nehmen?
Eigentlich würde der Verfallen; kann aber sein, dass das bei Dir nicht so ist, weil Du ihn ja nicht nehmen durftest. Da melden sich denke ich noch andere, die da besser bescheid wissen.


Wieviel tage könnte ich bei 15 stunden kriegen?
Währen bei mir:
15 : 38,5 x DieAnzahlderUrlaubstagebeiVollzeit = 11.3
Wobei 15 Deine Arbeitszeit pro Woche ist und 38,5 die Arbeitszeit für 100 %. Musst Du halt entsprechend ändern, je nachdem wie das bei Euch ist.

Ulrich
 
Hallo Monika!

Bundeserziehungsgeldgesetz § 17

(2) Hat der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
Erziehungsgeld, Elternzeit. Gesetzestext
Arbeitest Du jedes Wochenende dann 15 Std.? oder nur jedes zweite?
Normalerweise verändert sich nicht die Anzahl der Urlaubstage, sondern lediglich die Zahl der Stunden, die dafür angerechnet werden.
D.h. bei einer 15-Std. Woche (und wenn bei Euch im Allgemeinen die 5-Tage-Woche gilt) bekämst Du pro Urlaubstag 3 Std. gezählt.
Du müsstest dann wie alle Mitarbeiter von Montag-Freitag 5 Urlaubstage aufwenden, um eine Woche sicher zu haben.
Wann soll ich denn mein Urlaub für 2008 beantragen?
Wir mussten normalerweisse schon bis November unser Vorstellung abgeben!
Kann es sein, dass die mir Probleme mit dem Urlaub machen?
Eigentlich ist es eine Regelung FÜR den Arbeitnehmer, dass er seinen Urlaub rechtzeitig weiß und planen kann (Planungssicherheit). Der Arbeitgeber genehmigt Dir Ende 2007 den Urlaub für 2008 und der ist dann für Euch beide verbindlich. Dass dies vor 2008 geschehen sollte ist eigentlich auch klar, weil das Urlaubsjahr schließlich am 1. Januar beginnt.
D.h. nicht, dass man während des Jahres 2008 in gegenseitigem Einvernehmen ihn nicht mehr verschieben kann. Aber erstmal ist der genehmigte Urlaub für beide Seiten verbindlich.

Grüße
Michl
 

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