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Phoenix79
Gast
Unfug.Bei einer 25h Woche mit 6 Arbeitstagen kann man im Krankheitsfall 4,17 Stunden aufschreiben (25:6). Andernfalls, wenn die Touren kürzer oder länger sind, die man ggfls. gefahren wäre, kommt man ja entweder ins Plus oder ins Minus. Und beides soll ja im Krank nicht vorkommen. Urlaubstage werden ebenso aufgeschrieben.
Bei nicht regelmäßiger Arbeitszeit und das is ja nun mal in der ambulanten Pflege der Fall (da hat man keine festgelegten 5, 6, 7, 8h Dienste), gilt zur Berechnung im Krankheitsfall immer: Im Krank bekommt der AN die die gleichen Stunden wie geplant waren, hätte er gearbeitet. Das heißt bin ich z.B. Monatag mit frei geplant, habe ich Pech und habe eben Frei und das Krank zählt nich in der Berechnung, bin ich mit 10h geplant dann bekomme ich 10h berechnet ganz egal, für wieviele Wochen-/Monatsstunden ich eingestellt bin.
Wenn ich von vornherein mit Plus (60 Überstunden) geplant war, dann habe ich dieses Plus auch wenn ich Krank bin/war (Lohnausfallprizip). War ich von vornherein mit Minus geplant, dann hatte ich eben Pech. Ganz krasses Beispiel: Kompletter Monat Überstunden abbummeln geplant und ich werde krank, dann zählt der Monat als Überstunden abummeln.
Der AG ist verpflichtet auf dem DP eine Sollarbeitszeit anzugeben auch in der ambulanten Pflege, dafür gibt es die Tourenpläne die nachvollziehbar d.h. mit Zeitangaben (Sollzeiten) sein müssen (MDK Vorgabe). Diese Zeitangaben auf den jewiligen Touren zählen dann zusammen mit dem Dienstplan, der aussagen muss wer wann welche Tour fährt (auch eine Vorgabe vom MDK).
Die Berechnung die du aufführst gilt nur zur Berechnung eines Urlaubstages.