Wie wird ein Krankheitstag berechnet?

Bei einer 25h Woche mit 6 Arbeitstagen kann man im Krankheitsfall 4,17 Stunden aufschreiben (25:6). Andernfalls, wenn die Touren kürzer oder länger sind, die man ggfls. gefahren wäre, kommt man ja entweder ins Plus oder ins Minus. Und beides soll ja im Krank nicht vorkommen. Urlaubstage werden ebenso aufgeschrieben.
Unfug.
Bei nicht regelmäßiger Arbeitszeit und das is ja nun mal in der ambulanten Pflege der Fall (da hat man keine festgelegten 5, 6, 7, 8h Dienste), gilt zur Berechnung im Krankheitsfall immer: Im Krank bekommt der AN die die gleichen Stunden wie geplant waren, hätte er gearbeitet. Das heißt bin ich z.B. Monatag mit frei geplant, habe ich Pech und habe eben Frei und das Krank zählt nich in der Berechnung, bin ich mit 10h geplant dann bekomme ich 10h berechnet ganz egal, für wieviele Wochen-/Monatsstunden ich eingestellt bin.
Wenn ich von vornherein mit Plus (60 Überstunden) geplant war, dann habe ich dieses Plus auch wenn ich Krank bin/war (Lohnausfallprizip). War ich von vornherein mit Minus geplant, dann hatte ich eben Pech. Ganz krasses Beispiel: Kompletter Monat Überstunden abbummeln geplant und ich werde krank, dann zählt der Monat als Überstunden abummeln.
Der AG ist verpflichtet auf dem DP eine Sollarbeitszeit anzugeben auch in der ambulanten Pflege, dafür gibt es die Tourenpläne die nachvollziehbar d.h. mit Zeitangaben (Sollzeiten) sein müssen (MDK Vorgabe). Diese Zeitangaben auf den jewiligen Touren zählen dann zusammen mit dem Dienstplan, der aussagen muss wer wann welche Tour fährt (auch eine Vorgabe vom MDK).

Die Berechnung die du aufführst gilt nur zur Berechnung eines Urlaubstages.
 
Die Berechnung die du aufführst gilt nur zur Berechnung eines Urlaubstages.
Diese Berechnung ist auch für Krankheitstage legitim. Dein Weg genauso - beides ist möglich, nichts davon falsch. Welchen Weg der AG der TE gewählt hat, müsste er vertraglich festgehalten haben - im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag.
 
@Narde: ist noch jemand vom Abenddienst unterwegs, braucht der Kollege der Rufbereitschaft hat, nicht auszurücken, wird vom Abenddienst übernommen, Vorteil für die Pat., da sie dann nur den normalen satz(z.Bsp. Blasen-Darm alleine) zu zahlen haben, ohne den RB Zuschlag.(das meinte ich mit Rufbereitschaft)
bin bei einem kirchl. Träger beschäftigt, Krankeitsfall werden die normalen Soll Stunden bezahlt, egal wie ich eingeplant war.
 
Laut diesem Gesetz, § 4, muss der AG die durchschnittliche Wochenstundenzahl zur Berechnung heranziehen, es sei denn, tarifliche Regelungen sagen was anderes. EntgFG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Das Gesetz schließt ausdrücklich aus, dass Überstunden, die evtl. geleistet werden würden, wäre der AN gesund, in die Berechnung der Krankheitstage mit einfließen.
 
Das stimmt schon, Claudia, aber erst dann wenn kein bestehender Dienstplan mehr da ist, also du länger krank bist als der Dienstplan bei Krankheitseintritt schon geschrieben war. Dann wird ein Mittel genommen. Vorher wird der bestehende Dienstplan zur Errechnung der Stunden herangezogen, wie es Phoenix geschrieben hatte.
 
Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, muss das nicht sein. Es kann auch von vornherein der Durchschnittswert zur Berechnung herangezogen werden. Tatsächlich ist das Pflicht - es sei denn, vertragliche Regelungen widersprechen dem.

Der AG muss sich halt für eine Berechnungsgrundlage entscheiden. Und es müsste ja herauszufinden sein, wie die Krankheitstage bei der TE "normalerweise" abgerechnet werden. Ihre Erfahrungen bei anderen Arbeitgebern sind uninteressant - sie sollte eher herausfinden, wie die Krankheitstage ihrer Kollegen beim jetzigen AG berechnet wurden.
 
@ Phoenix.: Am Monatsbeginn steht bei mir eine Sollstundenzahl (variiert je nach Arbeitstagen im Monat) und die wö. AZ. Bei mir z.B. 30 Std. Wenn ich Urlaub habe oder krank bin werden mir 5 Std. pro Tag berechnet, bei ner 6 Tagewoche. So kann ich auch einen Monat krank sein, ohne das ich ins Plus oder Minus rutsche. Was ist daran Unfug?
 
@ Phoenix.: Am Monatsbeginn steht bei mir eine Sollstundenzahl (variiert je nach Arbeitstagen im Monat) und die wö. AZ. Bei mir z.B. 30 Std. Wenn ich Urlaub habe oder krank bin werden mir 5 Std. pro Tag berechnet, bei ner 6 Tagewoche. So kann ich auch einen Monat krank sein, ohne das ich ins Plus oder Minus rutsche. Was ist daran Unfug?
Deshalb:
Fällt die regelmäßige Arbeitszeit allerdings durch die abzuleistenden Überstunden dauerhaft höher aus als die vereinbarte Arbeitszeit, müssen die Überstunden auch bei der Höhe der Entgeltfortzahlung berücksich*tigt werden. "FAQ - Eltgeltfortzahlung
Sprich auch bei der Berechnung von Krank. So wie das dein AG berechnet ist das nur korrekt, wenn du nie Überstunden machst.

Gehen wir mal von deinen 5h pro Tag auf 22 Arbeitstage aus, macht eine Sollarbeitszeit von 110 Stunden für den Monat.
Geplant bist du

Woche 1 - Montag bis Sonntag Tour 1 (deren Sollzeit bei 9 Stunden liegt)
Woche 2 - Montag bis Freitag Tour 2 (deren Sollzeit 5 Stunden beträgt)
Woche 3 - hast du komplett frei
Woche 4 - Montag bis Sonntag Tour 3 (deren Sollzeit 4 Stunden beträgt)

Sind wir bei 116h geplant für den Beispielmonat und du hättest 6 Überstunden.
Nehmen wir an, du wirst in Woche 1 krank:
Berechnung deines AG 6 Tage x 5h = 30h - dann hättest du statt deiner geplanten 63h nur 30h und somit durch Krankheit 30 Stunden Minus im Beispielmonat. Würdest du in Woche 3 krank hättest du der Berechnung deines AG zufolge dann 30 Überstunden.

Der AG muss sich halt für eine Berechnungsgrundlage entscheiden.
Nein. Bei unregelmäßiger Arbeitszeit gilt so lange man geplant ist: Krank wie auf dem Dienstplan, denn sonst käme es bei der Berechnung genau so wie oben in meinem Beispiel erklärt. Diese Berechnung wie du sie kennst kommt bei Leuten zum Tragen kommen die regelmäßig ihre z.B. 8h Stunden am Tag bzw. ihr 40h Woche arbeiten. Dann zählt krank ganz einfach nach Arbeitstagen (Montag bis Freitag) oder nach Werktagen (Monatg bis Samstag).


Es gibt nun AG die suchen sich das Beste aus beidem heraus 1. berechnen sie krank wie im DP geplant (also nur die tage an denen ich Dienst gehabt hätte, auch wenn der Krankenschein über die gesamte Woche geht) 2. berechnen sie dieses krank dann mit der durchschnittsarbeitszeit (also entweder so wie bei Bettina oder mit der Gesamtarbeitszeit von 3 Monaten durch Gesamtarbeitstage dieser drei Monate)
 
Diese Berechnung wie du sie kennst kommt bei Leuten zum Tragen kommen die regelmäßig ihre z.B. 8h Stunden am Tag bzw. ihr 40h Woche arbeiten. Dann zählt krank ganz einfach nach Arbeitstagen (Montag bis Freitag) oder nach Werktagen (Monatg bis Samstag).

Inzwischen habe ich das Gefühl, hier wird alles irgendwie zerredet.
Unmittelbar nach dem Eingangsposting wurde es doch erklärt. Krank gilt wie gearbeitet. Ich habe z.B. eine 40h Woche, arbeite aber nicht immer 8h in einer 5-Tage-Woche. Es sind definitiv mehr, aber vertiefen möchte ich das hier auf keinen Fall.
Fakt ist, es gibt einen DP und der hat eine reguläre Sollarbeitszeit und dann gibt es noch eine Zeile, die nennt sich Istarbeitszeit. Bin ich nun Krank in meiner vorgesehenen, weisungsberechtigten Istarbeitszeit, dann mird mir mein AG auch genau diese Stunden so gutschreiben müssen, die er mich so- laut seinem Direktionsrecht - eingesetzt hätte!
Ohne vorgesehen oder laufenden DP würde ich gar nicht arbeiten, ist das überhaupt rechtens? Kein Wunder, wenn hier derartige Unstimmigkeiten auftreten.
 

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