Wie lange darf eine Ausbildung maximal mit Verlängerung dauern um zur Prüfung zugelassen zu wer

hanni90

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Hallo,

ich bin jetzt eine lange Zeit krank (10 Monate) gewesen und weiß nicht, ob ich meine Ausbildung nun noch beenden kann. ich meine im Kopf zu haben, dass es eine Höchstdauer gibt für die Ausbildungszeit. Aber wo liegt diese? Also wie lange darf man eine Krankenpflegeausbildung maximal verlängern=?

Bitte nur seriöse Antworten. Danke vielmals in voraus
 
Laut Krankenpflegegesetz muss die Ausbildung nach spätestens 5 Jahren abgeschlossen sein.
 
jaa das meinte ich auch mal gehört zu haben. aber mir wurde nun gesagt, ich muss die Ausbildung von vorne anfangen, wenn ich in nächster Zeit nicht die Ausbildung fortsetze. Ich habe im August 2011 meine Ausbildung begonnen. Wenn man nach spätestens 5 Jahren die Ausbildung beendet haben muss, dann müsste ich Ende Juli 2016 die Ausbildung beendet haben, oder verstehe ich das nun falsch?Kann

mir jemand den entsprechenden Auszug aus dem Krankenpflegegesetz hier einmal herein zitieren oder sagen, wo ich das lesen kann? Ich habe schon gesucht, werde aber irgendwie nicht fündig :(

und außerdem verstehe ich nicht, warum ich die ausbildung dann nicht beenden könnte?!
 
Wer hat behauptet, Du könntest die Ausbildung nicht fortsetzen?

Du musst in einen neuen Kurs einsteigen, das ist klar, Du hast zuviel versäumt, um einfach wieder Deinen alten Platz einzunehmen. Aber Du bist ja wohl Anfang des 2. Ausbildungsjahres krank geworden - warum solltest Du nicht wieder im 2. Jahr einsteigen können?
 
Dass ich in einen anderen Kurs muss, ist mir klar.In etwas mehr als 2 Monaten wäre ich dann ja schon über 1 Jahr krank und müsste dann ja mehr als 1 Jahr zurückgehen. Das wäre dann der Kurs der 1 1/2 Jahre nach mir angefangen hat. Also Februar 2013. Kann es sein, dass man spätestens nach 4 Jahren die Prüfungen abgelegt haben muss, und dann nur noch 1 Jahr ranhängen kann, falls man nicht besteht?
 
Kann es sein, dass man spätestens nach 4 Jahren die Prüfungen abgelegt haben muss, und dann nur noch 1 Jahr ranhängen kann, falls man nicht besteht?

Nein. Im Krankenpflegegesetz steht lediglich was vom Abschluss nach spätestens fünf Jahren. Bei Unterbrechung durch Mutterschutz und Erziehungszeit verlängert sich das nochmal, aber das trifft in Deinem Fall ja nicht zu.

Nochmal: Wer hat behauptet, Du könntest die Ausbildung nicht fortsetzen? Will die Schule evtl. wissen, ab wann wieder mit Dir zu rechnen ist? Das wäre verständlich, sie müssen ja Einsätze planen etc. Und es ist möglicherweise auch sinnvoll, nicht irgendwo mittendrin, sondern z.B. zu Beginn eines Theorieblocks einzusteigen.
 
Ja das hat meine Krankenpflegeschule gesagt. Js, ich denke schon, dass die das wissen wollen. kann ich ja auch gut verstehen. aber ich weiß eben noch nicht, wann ichwieder anfangen kann:( danke für deine Antwort! Hast mir sehr weitergeholfen!
Lg hanni
 

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