Schichtarbeitszeit: wie lange darf man am Stück in der Krankenpflege arbeiten?

Arbeitszeit

Irgendwie hat hier jeder Recht, aber ich denke es liegt auch daran das es in Deutschland keine lautstarke Lobby, die den Pflegeberuf vertritt, gibt.

Die Gewerkschaften schliessen den TVöD ab, fern jeglicher Realität für Pflegeberufe, vielleicht eher etwas für Menschen die in der Verwaltung oder als Müllmann (ehrenwerte Tätigkeit) arbeiten, und fühlen sich für Mitarbeiter in kirchlichen Häusern nicht zuständig.

Der Marburger Bund bekommt endlich mal die Klappe auf (elitärer Verein) für die Ärzte.

Dbfk und andere halten die Klappe oder sind nicht laut genug.

Die AK (Arbeitsrechtliche Kommission) der im Caritasbereich Tätigen ist ein absoluter S..-Haufen in dem wieder mal kaum Leute aus dem Krankenhausbereich vertreten sind. Sie bringen es seit dem EUGH Urteil (vor ca. 4 Jahren) nicht fertig die Arbeitszeitregelung zu beschließen geschweige den Alternativen zu bieten. Sie bedrohen damit Existenzen und schühren damit Ängste.

Zur Zeit suche ich Alternativen (siehe "Interessenvertretung Pflege") beteiligt euch an dem Thema.

Tschö mit ö
RandyAndy:freakjoint:
 
Wenn ich von diesen Arbeitsbedingungen höre . . . :angryfire::angry::sbaseballs:

Katastrophal!!!!!

Hier ein paar Infos aus der Schweiz was die Arbeitszeit betrifft:

...für alle übrigen Arbeitnehmer 50 Stunden (Art. 9 ArG). Das Personal im Gesundheitswesen wird den "übrigen Arbeitnehmern" zugeordnet, die Höchstarbeitszeit beträgt laut ArG also 50 Stunden pro Woche.

Im Gesundheitswesen ist in den meisten Anstellungsverträgen oder im Personalgesetz eine wöchentliche Arbeitszeit von 40, 41 oder 42 Stunden und die 5 Tage-Woche festgelegt. Wird in einer Woche mehr als 50 Stunden gearbeitet, schuldet der Arbeitgeber einen Lohnzuschlag von mindestens 25% ab der 51. Arbeitsstunde.

Arbeitnehmende dürfen nicht mehr als an 6 aufeinanderfolgenden Tagen beschäftigt werden (Art. 21 ArGV1). Diese Bestimmung ist zwingend, und es gibt von ihr für das Personal im Gesundheitswesen keine abweichenden Sonderregelungen.

Den Arbeitnehmenden ist grundsätzlich eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 aufeinander folgenden Stunden zu gewähren (Art. 15a Abs. 1 ArG).
Für Spitäler, Kliniken und Heime gelten Sonderregelungen welche nur ausnahmsweise angewendet werden dürfen.

Gut zu wissen ist: Klagen vor Arbeitsgericht mit Streitwerten bis zu Fr. 30'000.- werden in einem raschen und einfachen Verfahren behandelt und sind kostenlos (vorteilhaft für den Arbeitsnehmer).

Quelle: http://www.vpod-ssp.ch/vpod/berufe/arg.html
Auf der Website der Gewerkschaft vpod findet man noch detailliertere Informationen.

Meine Tagesarbeitszeit beträg 8.24 Stunden pro Woche 42 Stunden und ich hab i.d. Regel 2 Wochenende (Sa/So) im Monat frei.
Gott was hab ich für ein Glück! :beten:

cheers Angus
 
Wie hoch ist dein Gehalt ?(Rethoriche Frage) Aber sicher besser /höher als in Deutschland?

Ich habe jetzt 11 Jahre meine
38,5 h/Wo + ca. 80-90 h/Mo brutto = ca. 38-50 h/Mo netto (bezahlte) Bereitschaftsdienststunden abgeleistet.
Es kam für mich (Verheiratet+1 Kind+ in Frankreich steuerpflichtig) ein ansehnliches Sümmchen zustande, aber leider ist es durch das EUGH Urteil nicht mehr möglich.
Bin weiterhin bereit mehr zu arbeiten und entsprechend entlohnt zu werden (jung dynamisch naja fast 39Jahre)
Deshalb finde ich es müssig über dieses Thema zu debattieren wenn einzelvertragliche Tarifverträge techn, möglich währen könnte sich jeder selbst aussuchen wieviel er für welches Geld arbeiten möchte.:spopkorns:
 
Wieviel Arbeitstage am Stück?

also, da ich noch in der ausbildung bin, hab ich noch nicht so viel erfahrung, deshalb hoffe ich auf eure...
es ist ja schon häufig, dass man 12 oder mehr tage am stück arbeitet, aus reinem selbstschutz haben wir also den lehrer gefragt, welche anzahl an arbeitstagen am stück eigentlich rechtens ist und dieser meinte, dass es im deutschen recht keine festlegung gebe.
was ist da wirklich dran, wie weit dürfte ein arbeitgeber gehen?

danke für eure antworten und euer intresse im vorraus. :mrgreen:
 
:gruebel: also irgendwie steh ich jetzt wohl echt auf der Leitung: wie kann die vom Arbeitszeitgesetz geregelte höchstzulässige Wochenarbeitszeit eingehalten werden, wenn 21 Tage am Stück gearbeitet wird????
 
eiseule schrieb:
:gruebel: also irgendwie steh ich jetzt wohl echt auf der Leitung: wie kann die vom Arbeitszeitgesetz geregelte höchstzulässige Wochenarbeitszeit eingehalten werden, wenn 21 Tage am Stück gearbeitet wird????

Hi,
weil der 1/2 J. oder auch der 1 Jahresdurchschnitt (incl. Urlaub + Krank) bei manchen berechnet wird.:engel:
 
Danke Randy Andy, auf die Idee bin ich nicht gekommen, da ich nach wie vor der Meinung bin, dass 21 Tage am Stück arbeiten unverantwortlich sowohl für die Patienten als auch für den Mitarbeiter ist.
 
Ich bin der gleichen Meinung, erhalte jedoch recht häufig vom Kaufm. Direktor die Antwort das er die Verantwortung gerne für die Mitarbeiter übernehmen will, wenn das die einzige Sorge währe die wir hätten. :kloppen:
Er hat sehr viel übernommen denn wir sind ca.950 Mitarbeiter.:gruebel:

So kann es dann gehen.....
 

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