Schichtarbeitszeit: wie lange darf man am Stück in der Krankenpflege arbeiten?

SisterAndy schrieb:
Moin Moin Eiseule!

Ich weiß das ich in die Pflicht genommen werde, wenn mir nach 15 Stunden Fehler passieren.
Aber da wird es nur eine Teilschuld geben, eben aufgrund dieser Situation das man so lange arbeitet.

Nun, du hättest schon das Recht, die zusätzliche Arbeit über die 11 Stunden hinaus abzulehnen, da dass das Höchstmaß ist, was du am Stück arbeiten darfst (rein theoretisch natürlich, ich weiß, dass es in der Praxis häufig anders aussieht. Ausserdem ist man ja immer gutmütig). Wo bleibt dein Recht auf Freizeitausgleich nach 11 Stunden und mehr? Was sagt der Personalrat dazu?

Rechtlich darf man seine Mitarbeiter nicht anrufen die sich im Frei befinden, die haben nämlich ihr "rechtliches" Frei und dürfen/sollen/brauchen nicht gestört werden.
Das ist die Meinung des Personalrates, und so soll es auch rechtens sein.

Oh doch, jemand der in seinem Frei ist, darf sich weigern aus seinem Frei zur Arbeit zu kommen!!!! Es besteht keine Arbeitsverpflichtung. Sonst würde man sein Frei ja im Rufbereitschaftsdienst verbringen.

Es ist ja keine Arbeitsverweigerung da er im Frei ist und schon seine Sollarbeitszeit erfüllt hat.
Außer man ist in der Rufbereitschaft, da muß man natürlich kommen.

Man braucht auch nicht an Telefon gehen wenn die Station/PDL anruft, und, das Beste: wenn die PDL anruft und einen zum Dienst zitieren will, hat man das Recht einfach aufzulegen und braucht keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen befürchten.
Diese Worte werde ich nie vergessen, denn die standen oft genug auf den Rundschreiben des Personalrats!

:gruebel: dass kenn ich dann aber doch noch ein bischen anders. Wenn ein Mitarbeiter bereits einen freien Tag hatte und du in der Bredoullie bist und einen zweiten Dienst dranhängen müsstest, hast du sehr wohl das Recht, den Mitarbeiter anzurufen und er hat die Pflicht einzuspringen. Das soll ja keine Pflichtübung werden, sondern ist aus der Not heraus. Du bist doch gar nicht mehr in der Lage, einen kompletten Dienst hinterher zu schieben. Ehrlich gesagt misst der Personalrat da m.E. mit zweierlei Maß und vor allem unverantwortlich. Wo ist hier dein Schutz? Du bist doch auch Mitarbeiter???!!!!!


Nichtsdestotrotz rufe ich trotzdem bei meinen Leutchen an und frage höflich nach, ob sie einspringen können.
Häufig ist ja auch der eine oder der andere dabei der Zeit hat und einspringt.
Nur ich habe Pech, wenn wirklich keiner kann, dann muß ich länger bleiben....
Das würde ich auch immer machen, und bislang hab ich noch immer jemanden gefunden, der mich abgelöst hat, auch wenn ich erstmal da bleiben musste.
 
ne ne ne

eiseule schrieb:
:gruebel: dass kenn ich dann aber doch noch ein bischen anders. Wenn ein Mitarbeiter bereits einen freien Tag hatte und du in der Bredoullie bist und einen zweiten Dienst dranhängen müsstest, hast du sehr wohl das Recht, den Mitarbeiter anzurufen und er hat die Pflicht einzuspringen.

Hallo eiseule,

der Arbeitgeber hat genüber dem Arbeitnehmer ein Direktionsrecht, dh. er kann über Art, Zeit und Ort der Arbeitsleistung bestimmen. Dieses Direktionsrecht reicht aber nicht in den privaten Bereich - fertig - Punkt - aus !!!
Das ist wirklich so, natürlich ist es in vielen Betrieben so geregelt, dass angerufen wird. Das kann aber nicht auf Dauer die Lösung sein. Der Arbeitgeber muss für solche Fälle Regelungen treffen.
Die Sage vom Dienstverpflichten geistert noch rum, aber das gibt es nur im Kriegsfall (Verteidigungsfall) für Reservesoldaten.
Ansonsten gilt: Personalausfall den nächsten Vorgesetzen der Dienst hat verständigen. In der Regel haben die Verantwortlichen in der Klinik einen Rufbereitschaftsdienst. Wälzt das Problem auf deren Schultern, dafür kriegen die auch mehr Geld.
 
Hallo Markus, ich gebe dir Recht, natürlich sollte es nicht zur Gewohnheit werden, dass man Mitarbeiter aus dem Frei holt. Habe aber im ambulanten Dienst häufig gar keine andere Möglichkeit als genau dies zu tun.
Habe Ende des letzten Jahres auch eine Sitzung mit einem Rechtsanwalt diesbezgl. gehabt, und er hat bestätigt, dass der Arbeitgeber sehr wohl das Recht hat in Notfällen den Mitarbeiter aus dem Frei zu holen.
 
Hallo Markus, ich gebe dir Recht, natürlich sollte es nicht zur Gewohnheit werden, dass man Mitarbeiter aus dem Frei holt. Habe aber im ambulanten Dienst häufig gar keine andere Möglichkeit als genau dies zu tun.
Es fragt sich was du unter häufig verstehst.

Habe Ende des letzten Jahres auch eine Sitzung mit einem Rechtsanwalt diesbezgl. gehabt, und er hat bestätigt, dass der Arbeitgeber sehr wohl das Recht hat in Notfällen den Mitarbeiter aus dem Frei zu holen.
Es kommt aber auch darauf an, wieviele "Notfälle" auftreten und es gibt ihm nicht das Recht, Arbeitszeiten derart auszuweiten (z.B. 2 Schichten hintereinander), dass die rechtlichen Bedingungen massiv unterwandert werden. Wenn aufgrund mangelnder Personaldecke Notfälle zur Regel werden, muß sich der Arbeitgeber nicht wundern, wenn das Personal sauer ist. Er schadet sich im Endeffekt nur selbst. Überlastetes Personal - hoher Krankenstand - Folge: das noch arbeitende Personal wird häufig zusätzlich frequentiert und macht irgendwann auch dicht. Patienten sind unzufrieden wegen der ständigen Personalwechsel und... und... und ...

Ein "guter" Arbeitgeber wird auch kein Problem bekommen, wenn mal ein zusätzlicher Einsatz gemacht werden muß. So wie es in den Wald schallt, kommt es wieder zurück. Wenn ich gut behandelt werde, ist es für mich auch eine Selbstverständlichkeit, mal eben einzuspringen.

Ausbeuten lasse ich mich nicht.
 
Stomrider schrieb:
Es kommt aber auch darauf an, wieviele "Notfälle" auftreten und es gibt ihm nicht das Recht, Arbeitszeiten derart auszuweiten (z.B. 2 Schichten hintereinander), dass die rechtlichen Bedingungen massiv unterwandert werden. Wenn aufgrund mangelnder Personaldecke Notfälle zur Regel werden, muß sich der Arbeitgeber nicht wundern, wenn das Personal sauer ist. Er schadet sich im Endeffekt nur selbst. Überlastetes Personal - hoher Krankenstand - Folge: das noch arbeitende Personal wird häufig zusätzlich frequentiert und macht irgendwann auch dicht. Patienten sind unzufrieden wegen der ständigen Personalwechsel und... und... und ...

Ein "guter" Arbeitgeber wird auch kein Problem bekommen, wenn mal ein zusätzlicher Einsatz gemacht werden muß. So wie es in den Wald schallt, kommt es wieder zurück. Wenn ich gut behandelt werde, ist es für mich auch eine Selbstverständlichkeit, mal eben einzuspringen.

Ausbeuten lasse ich mich nicht.

Ich weiss ja nicht in welchen Hals du es bekommen hast, ich befürchte aber in den Falschen. Ich habe absichtlich in meinem Posting das Wort "Notfall" fett geschrieben, und Notfall heißt für mich nicht Personalmangel im Sinne von ich besetze frei gewordene Stellen nicht. Da gehen wir völlig konform, es geht nicht an, dass permanent jemand aus seinem frei geholt wird. Es geht aber genauso wenig, dass jemand zwei oder wie sister andy schrieb drei Schichten hintereinander fährt.

Sister Andy hat eine Situation geschildert und wollte Info´s haben.
Vielleicht kann mir ja einer hier eine Info geben, bislang wußte keiner Rat.

Was mache ich, wenn ich Spätdienst habe (7,7 Stunden), dann meldet sich kurz vor Beginn der Nachtdienst krank und ich muß noch den Nachtdienst machen, also nochmal 9 Stunden ranhängen. (Ist ja schon mehrfach geschehen...:evil: )

Was nun wenn auch noch der Frühdienst krank wird???
Am besten beide Examinierten, und die andere Station hat auch nur 1 Examinierte.
(wir haben nur 2 Stationen...)
Muß ich dann auch noch den Frühdienst machen? Ich darf ja die Station nicht verlassen wenn keine Ablösung da ist (Unterlassung/ Schutzbedürftige in Stich lassen usw.)

Und unser Personalrat sagt ja auch, das ich nicht bei den Leuten, die im Frei sind, anrufen darf und sie aus dem Frei holen darf.

Und selbst wenn ich telefoniere, ich erreiche ja auch oft keinen, oder sie können nicht...

Also, nichts für ungut, habe hier nur Möglichkeiten aufgezählt.:wink1:
 
Ich weiss ja nicht in welchen Hals du es bekommen hast, ich befürchte aber in den Falschen.
Ich habe das durchaus nicht in den falschen Hals bekommen. Aber gerade im ambulanten Bereich ist es in vielen Betrieben so, dass dort immer Notfallzeit herrscht. Das ist halt meine persönliche Erfahrung.
 
eiseule schrieb:
Hallo Markus, ich gebe dir Recht, natürlich sollte es nicht zur Gewohnheit werden, dass man Mitarbeiter aus dem Frei holt. Habe aber im ambulanten Dienst häufig gar keine andere Möglichkeit als genau dies zu tun.
Habe Ende des letzten Jahres auch eine Sitzung mit einem Rechtsanwalt diesbezgl. gehabt, und er hat bestätigt, dass der Arbeitgeber sehr wohl das Recht hat in Notfällen den Mitarbeiter aus dem Frei zu holen.
Genau deswegen bin ich während meiner freien Tage für meinen Arbeitgeber nicht zu sprechen...

Ursprünglich ging es ja um Arbeitszeit. Komisch, ich habe es ja an anderer Stelle schon mal erwähnt. Ich habe laut Arbeitsvertrag eine durchschnittliche 40 Stunden-Woche, bei der Pausen abgezogen werden, wir arbeiten aber faktisch in 12-Stunden-Schichten, Pausen machen wir immer zwischendurch, wir können bei den beatmeten Patienten den Arbeitsplatz natürlich nicht verlassen (ich arbeite in einem häuslichen Intensivpflegedienst). Wenn das illegal ist, wieso praktiziert denn der Arbeitgeber so etwas??? Das kriegen doch auch die Angehörigen mit und erzählen es unter Umständen weiter.

Ach ja, 5 Tage am Stück sind keine Seltenheit, d. h., 60 Stunden Arbeit. Dann nur 2 freie Tage. Ende des Monats habe ich 2 Tage Dienst, einen Tag frei und dann wieder 4 Tage Dienst...
 
Schichtarbeit

Folgende Gesetzestexte sagen eigentlich alles und gelten genau so auch in der Krankenpflege.
Pressemitteilung Nr. 4/06


Höchstgrenze von 48 Wochenstunden gilt auch für Alt-Tarifverträge

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1a des Arbeitszeitgesetzes vom 24. Dezember 2003 kann in einem Tarifvertrag eine werktägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden vorgesehen werden, wenn in die Arbeitszeit in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Werden solche verlängerten Arbeitszeiten tariflich zugelassen, muss gemäß § 7 Abs. 8 ArbZG gewährleistet sein, dass die Arbeitszeit einschließlich Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst im Durchschnitt von zwölf Monaten 48 Wochenstunden nicht überschreitet. Eine Ausnahme gilt auch nicht für Alt-Tarifverträge. Zwar bleiben nach § 25 Satz 1 ArbZG Tarifverträge, die am 1. Januar 2004 bereits galten, von der Einhaltung bestimmter gesetzlicher Höchstgrenzen bis zum 31. Dezember 2006 unberührt. Entgegen einem weit verbreiteten Verständnis wird aber von dieser Übergangsregelung die 48-Stunden-Grenze nicht erfasst. Das ergibt die gebotene europarechtskonforme Auslegung der Vorschrift.
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat deshalb - anders als das Arbeitsgericht - den Spruch einer betrieblichen Einigungsstelle für wirksam erachtet, der Schichtzeiten von durchschnittlich nicht mehr als 48 Wochenstunden vorsieht. Die Einigungsstelle durfte die darüber hinausgehenden Möglichkeiten der Arbeitszeitverlängerung im Tarifvertrag für die Beschäftigten des Deutschen Roten Kreuzes in seiner Fassung vom 9. Juni 1999 nicht ausschöpfen.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 ABR 6/05 -
Arbeitsgericht Osnabrück, Beschluss vom 24. November 2004 - 4 BV 5/04 -


Bundesarbeitsgericht - Hugo-Preuß-Platz 1 - 99084 Erfurt


Telefon: (0361) 2636-0 - Fax: (0361) 2636-2000

Datum: 24. Januar 2006​










Den Text des Arbeitszeitgesetzes findet man hier: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/


Tschö mit ö
 
ich muß im April 21 Tage am Stück arbeiten, es ist leider nicht anders zu machen, wir haben kein personal, vielleicht geht ja spontan ein freier tag. das konnte ich mir anhören. Danach habe ich sechs Tage frei, aber auch nur weil ich 7 Nächte mache .
Gruß Sandra
 
Hallo Sandra, dass ist definitv entgegen den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und somit nicht zulässig.
 
ich muß im April 21 Tage am Stück arbeiten, es ist leider nicht anders zu machen, wir haben kein Personal,

Wieso ist es nicht anders zu machen? Auch durch deinen Einsatz ermöglichst du das Fortbestehen dieses Missstandes. Es gibt das schöne Sprichwort: Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. Wenn du infolge dieser Überlastung erkrankst, weint dir kein Arbeitgeber eine Träne nach und dein Platz wird schnell von jemand anderem besetzt.
Es stellt sich hier nicht die Frage: wer versorgt den Patienten/Bewohner, wenn nicht ich? Es stellt sich die Frage: Bin ich bereit die zu gering bemessene Personaldecke infolge falschen Managements zu unterstützen?

Elisabeth
 
Es stellt sich die Frage: Bin ich bereit die zu gering bemessene Personaldecke infolge falschen Managements zu unterstützen?
Es stellt sich aber auch die Frage: Kann ich es mir leisten meinen Arbeitsplatz zu gefährden?
In der heutigen Zeit der Massenarbeitslosigkeit muß man sich genau überlegen was man tut. Zumal die immer größer werdenden Einschränkungen im Gesundheitssystem eher noch für mehr Personalabbau sorgen werden.

Es ist eine Zwickmühle, der Arbeitnehmer ist in der derzeitigen Situation regelrecht erpressbar.

Ich persönlich bin da ja rigoros drin, aber den Nerv hat nicht jeder.
 
Die Arbeitskraft ist kein unerschöpflicher Brunnen der unendlich sprudelt. Wer es sich leisten kann, nur wenige Jahre zu arbeiten sollte dies tun. Den Arbeitgeber scherts nicht. Der Arbeitnehmer hat das Nachsehen: weniger Lebensarbeitszeit macht sich bis in die Rente hinein bemerkbar.
Welcher Kündigungsgrund sollte da stehen: hat den gesetzwidrigen Dienstplan nicht eingehalten? Erpressbar ist man auch, wenn man die Rechte nicht kennt und sich nicht genug abgrenzen kann.

Elisabeth
 
Welcher Kündigungsgrund sollte da stehen: hat den gesetzwidrigen Dienstplan nicht eingehalten? Erpressbar ist man auch, wenn man die Rechte nicht kennt und sich nicht genug abgrenzen kann.
Das ist richtig. Ich bin mir meiner Rechte auch absolut bewußt und wenn ich in einer Situation einmal nicht sicher bin, informiere ich mich. Bisher bin ich immer zu meinem Recht gekommen, aber es war teilweise schon ein heftiger Nervenkrieg.

Aber: Die meisten müssen sich sicher sein, jeden Monat ihr Geld zu erhalten. Man verdient nicht üppig und je nach Konstellation haben viele keinerlei finanzielle Rückhalte oder evtl. zusätzliche finanzielle Verpflichtungen. Kommt es nun zu einer Situation in der der Arbeitsgeber eine Kündigung ausspricht, hängt man erst einmal in der Luft. Bis alles in die Wege geleitet ist um sein Recht zu erlangen kann durchaus eine Lücke entstehen in denen keine finanziellen Mittel fließen.

Diese Angst vor solch einer Situation ist nicht zu unterschätzen. Oft genug wird einem das Leben auf der Arbeitsstelle auch zur Hölle gemacht wenn man sich einmal gegen den Arbeitgeber gewehrt hat. Das ist eine grausame Situation, die nur sehr schwer zu ertragen ist.

Eine Anschlussstelle zu finden ist in der heutigen Zeit der hohen Arbeitslosenzahlen und Personalabbaustrategien auch ungewiss. In die Arbeitslosigkeit abzurutschen führt auch zu massiven finanziellen Einbußen die sich viele nicht erlauben können.

Also gehen viele den Weg des kleineren Zwangs, beißen die Zähne zusammen und lassen sich ausbeuten oder arbeiten unter rechtswidrigen Umständen.
 
Hallo zusammen.

Ich bin schockiert... 21 Tage am Stück und davon noch 7 Nächte... das ist nicht nur gegen das Arbeitszeitgesetz, vielmehr frage ich mich, was nach so langer Zeit noch für eine Pflegequalität rauskommt??? Wenn ich 10 - 12 Tage durchgearbeitet habe merke ich deutlich, dass mein Akku leer ist...
Personalknappheit kennen wir doch alle, aber das darf kein Grund sein solange am Stück arbeiten zu müssen. :eek1:

Gruß Isabel
 
@stormrider

Können Pflegekräfte tatsächlich nur so kurz denken von heute bis morgen? Der Erholungseffekt nach 21 Tagen nur 6 Tage frei dürfte kaum ausreichen. Hier wird ein massiver Raubbau an den eigenen Kräften betrieben. Dem Arbeitgeber ists egal. Dem Arbeitnehmer sollte es nicht egal sein - denn es ist sein Kapital was hier verschleudert wird.

Aber jeder ist ja bekanntlich seines Glückes Schmied.

Elisabeth
 
Elisabeth Dinse schrieb:
Wieso ist es nicht anders zu machen? Auch durch deinen Einsatz ermöglichst du das Fortbestehen dieses Missstandes. Es gibt das schöne Sprichwort: Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. Wenn du infolge dieser Überlastung erkrankst, weint dir kein Arbeitgeber eine Träne nach und dein Platz wird schnell von jemand anderem besetzt.
Es stellt sich hier nicht die Frage: wer versorgt den Patienten/Bewohner, wenn nicht ich? Es stellt sich die Frage: Bin ich bereit die zu gering bemessene Personaldecke infolge falschen Managements zu unterstützen?

Elisabeth
Das sehe ich ganz genau so, es ist erstens unverantwortlich, so zu arbeiten und zweitens sorgen leider die erpressbaren Mitarbeiter dafür, das diese Missstände sich nicht ändern. Und ich finde, gerade in diesen schwierigen Zeiten muss man den Arbeitgebern Grenzen setzen. Sonst denken die ja, heutzutage lässt wirklich jeder alles mit sich machen.
Und das erstaunliche ist ja immer, wenn man Grenzen gesteckt hat, werden diese meistens vom Arbeitgeber akzeptiert und respektiert. Sie gehen halt auch immer so weit, wie sie meinen, gehen zu können bzw. man sie gehen lässt...:angry:
 
Mal ganz unabhängig von den schon genannten Dingen finde ich es mehr als traurig, dass es immer noch Arbeitgeber gibt, die nicht begreifen, dass sie somit Missstände schüren. Ist doch klar was passiert. 21 Tage kann kein Mensch arbeiten ohne dass es Spuren hinterlässt. Ergo, er oder sie wird krank und gleich ist man wieder in der Nummer; da muss der nächste derart lange Arbeiten. Mir ist ja echt schon viel untergekommen, aber das auch noch nicht. Eigentlich müsste dieser Arbeitgeber angzeigt werden. Hast du schon versucht mit ihm zu sprechen? Weiss er, was er da verlangt? Manch einer braucht ja noch mal einen Denkanstoß, um zu begreifen, dass er da völlig planlos agiert.
 
Guten Morgen ! Ich habe am Freitag im OP, als Springer, 14 Stunden am Stück gearbeitet (ab 7.00 - bis 21.10 mit 30 min. Pause). Habe noch 3 Monate Probezeit. Wenn ich unbefristeten Vertrag kriege, vielleicht dann werde ich mich mal "nein" sagen trauen. :verwirrt:
 
Können Pflegekräfte tatsächlich nur so kurz denken von heute bis morgen? Der Erholungseffekt nach 21 Tagen nur 6 Tage frei dürfte kaum ausreichen.
6 Tage frei ist ja noch göttlich. Vielleicht denken die Pflegekräfte auch zuviel? Sie denken an ihre Familie, ihre Kinder? In Anbetracht der großen Arbeitslosenzahl in unserem Land trauen sich viele den Mund nicht mehr aufzumachen.
Was soll denn eine Frau machen deren Mann schon lange arbeitslos ist, mehrere Kinder? Sie die einzige Ernährerin? In dem Moment, wo man sich mit dem Arbeitgeber anlegt, ist eine lückenlose Gehaltszahlung nicht mehr gewährleistet. Was nutzt diesen Menschen die Gewissheit, dass sie in einem Prozess ihr Recht bekommen, wenn dies sich monatelang hinzieht und sie die Miete nicht mehr bezahlen können?

Das ist leider Realität, so traurig es klingt.
 

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