Welche Möglichkeiten hat man, wenn ein Aufhebungsvertrag abgelehnt wird?

Ovian

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Gesundheits- und Krankenpfleger
Hallo, hat man irgendwelche Möglichkeiten wenn ein Aufhebungsvertrag abgelehnt wird?
Ich möchte gerne am 01.02.23 bei meinem ehemaligen AG anfangen und habe deshalb am 30.11.2022 gekündigt zum 31.03.2023 mit Bitte um Aufhebungsvertrag, da bei mir im Vertrag "6 Wochen zum Quartalsende" steht.
Da ich ja wusste, dass es abgelehnt werden kann habe ich mit meinem "neuen alten AG" vereinbart auf Teilzeit zum 01.02. zu beginnen - falls aktueller AG es erlaubt - und ansonsten leider erst am 01.04.23 zu beginnen.

Habe ich dennoch irgendwelche Möglichkeiten?
Wurde wohl abgelehnt aufgrund von Personalmangel. Ich dachte die würden mir eventuell entgegen kommen, da ich ja jetzt schon gekündigt habe statt wie im Vertrag möglich kurz vor knapp. War wohl ein Fehler und werde wohl in Zukunft - falls nötig - immer nur kurz vor knapp kündigen.

Habe mich zwar langsam damit abgefunden, aber habe trotzdem auf Kulanz spekuliert.
Betriebsrat habe ich mit einbezogen - was mir nicht so viel bringt, da sie dagegen gestimmt hat - sie schreibt ja die Dienstpläne und begründet die Ablehnung mit Personalmangel.
Gibt es vielleicht andere Gründe die ich anbringen könnte um eventuell eine Zustimmung des Aufhebungsvertrages zu erhalten?

Vorschläge an den Dienstplanschreiber habe ich folgende gemacht und alle wurden sofort abgelehnt:
1) Ab Januar von 30 Stunden auf 10 reduzieren bis März, aber im Januar mit Überstunden eingeplant werden (40 Stunden/ Woche), sodass ich Februar/ März abbauen kann (habe aktuell 90 Überstunden).
2) Eventuelle Rückzahlung des 13. Gehaltes
Hatte mit der Einrichtungsleitung ein Gespräch in dem ich geschildert habe wie wichtig mir der neue Job ist (Nähe) und auch erwähnt dass ich ab sofort bereits Überstunden machen könnte falls es hilft.
Da ich kein Arbeitszeugnis benötige bzw. mir der nicht so wichtig ist, habe ich gemeint dass die sich damit auch gerne Zeit lassen können und mir nur wichtig ist wieder bei meinem ehemaligen AG zu arbeiten.
Sie muss es wohl nochmal mit meinem "Koordinator" absprechen und kann es nicht im Alleingang genehmigen... nun brauche ich noch mehr Argumente mich gehen zu lassen...
Habe schon gegoogelt welche Gründe man für eine fristlose Kündigung braucht, aber ich werde weder gemobbt, die Kollegen sind top, Lohn kommt pünktlich.... ja es gibt eig. keine Kritik außer die Entfernung (40 KM einfach), aber das ist ja kein Grund um eine fristlose Kündigung zu erwirken.

Meine Kollegin meinte ich soll einfach ne AU vorbei bringen und dann gleich nochmal nach einem Aufhebungsvertrag fragen, aber das ist nicht so meine Art. Ich möchte einen sauberen Abgang. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar sehr gering dass ich jemals wieder dort arbeiten werde (Entfernung) aber man sieht sich irgendwie doch immer zwei mal im Leben. Vielleicht gibt es ja einen Einfall wie ich meinen AG überzeugen könnte mich doch zum Einverständnis des Aufhebungsvertrages zu überzeugen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir fällt nichts ein. Ein Auflösungsvertrag ist nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich, und hier ist der Wunsch nach dem Weggang einseitig. Der AG muss Dich nicht früher aus dem Vertrag lassen. Die Überstunden solltest Du abbauen, Urlaub steht Dir ebenfalls anteilig zu, aber das reicht ja nicht für ein Vierteljahr.

Eine Reduzierung der Arbeitszeit muss mindestens drei Monate im Voraus beantragt werden, die bekommst Du also auch nicht innerhalb von ein paar Tagen durch. Außerdem müsstest Du dann beim neuen AG auf Lohnsteuerklasse 6 arbeiten - damit würde sich Dein Gehalt (für den Zeitraum, bei dem Du bei beiden AG beschäftigt bist) deutlich reduzieren. Das Geld bekämst Du beim Lohnsteuerjahresausgleich zwar wieder zurück, aber das hilft ja nicht dabei, Anfang '23 die Miete zu zahlen.

Auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - die Du wahrscheinlich auch nicht über ein Vierteljahr bekommen könntest - würde Dir nicht helfen. Du darfst in dieser Zeit keine eine neue Stelle antreten. Und selbst wenn das möglich wäre, weil Du dort eine andere Art Arbeit hättest, bei der der Grund der AU Dich nicht beeinträchtigt, hättest Du wieder das Problem mit der LK 6.

Dein aktueller Arbeitgeber scheint Dich anständig behandelt zu haben. Behandle ihn ebenso.
 
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