Welche Möglichkeiten als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin?

banci90

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Azubi Pflegefachfrau
Hallo, mein Name ist Bianca, 33 Jahre alt und ich bin neu hier

Mich beschäftigt da eine Frage und ich weiß nicht genau, wo ich sie stellen soll, ich hoffe das passt hier.

Am 4. Oktober startet meine Ausbildung zur Pflegefachfrau (ja, ist meine 2. Ausbildung) und nach dem zweiten Jahr kann man sich entscheiden, ob man in der Generalistik bleibt oder den Weg in die Kinder- oder Altenpflege einschlägt. So hab ich's jedenfalls verstanden.

Nun, wenn ich mich z. B. für die Kinderkrankenpflege entscheide und darin meinen Abschluss mache, kann ich dann niemals mehr als "normale" Krankenpflegerin arbeiten? Ist das verboten? Oder hat man schlechtere Chancen? Mich beschäftigt das sehr, weil ich ja für die Zukunft möglichst flexibel bleiben möchte. Und obwohl mich die Pädiatrie sehr interessiert, weiß ich nicht, ob es nicht doch sinnvoller ist, den allgemeinen Weg zu nehmen. Oder bin ich da voll auf dem falschen Dampfer?

Andererseits, als ich mein Praktikum auf der Neuro machte, waren da mehrere Altenpflegerinnen im Einsatz, das scheint ja möglich zu sein.

Die Google-Suche half mir nicht viel, da ich nicht weiß wie ich es formulieren soll... finde mit meinen Suchanfragen nur Stellenangebote

Ich danke schonmal und hoffe man liest sich in Zukunft und LG
 
*Seufz* Jeder von uns darf - in Deutschland - mit Menschen aller Altersgruppen arbeiten. Jeder. Die Kinderkrankenpfleger:innen mit den Erwachsenen, die "Erwachsenen-Krankenpfleger:innen" mit den Kindern und die Altenpfleger:innen in den Krankenhäuser. Schon seit Jahrzehnten. Der Gesetzgeber hat das noch nie untersagt, und alle anderslautenden Behauptungen sind Gerüchte. Es gibt allein hier im Forum zig Diskussionen darüber.

Die Berufsbezeichnung kann man dagegen nicht nach Lust und Laune wechseln; ein:e Kinderkrankenpfleger:in bleibt eine Kinderkrankenpfleger:in, unabhängig vom Einsatzgebiet. Du kannst also tatsächlich
niemals mehr als "normale" Krankenpflegerin arbeiten
sondern wirst immer "Kinderkrankenpflegerin auf Deiner Urkunde stehen haben (es sei denn, Du machst eine verlängerte Ausbildung und holst den zweiten Abschluss nach). Dein Arbeitsgebiet aber kannst Du Dir in Deutschland auch außerhalb der Pädiatrie suchen.

Problematisch wird es für die Spartenberufe, wenn es sie beruflich ins Ausland verschlägt. Kinderkrankenpflege gibt es nur in wenigen anderen Ländern als separaten Ausbildungsberuf, Altenpflege ausschließlich in Deutschland. Deshalb ist es schwierig, im Ausland eine Anerkennung zu bekommen - den Beruf gibt's dort schlicht nicht. Innerhalb Europas ist das deutsche Modell vielleicht noch bekannt, aber auch dort ist es nicht in allen Ländern gleich einfach. Und in anderen Ländern haben die Kinderkrankenpfleger:innen zum Teil große Schwierigkeiten, weil ihnen notwendige Stunden fehlen.
 
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So ist das also, danke, Du hast mir da schon wirklich weitergeholfen :-)
Mir ging es auch vorrangig genau darum, ob das erlaubt ist. Dass man die erlernte Bezeichnung nicht einfach ändern kann, ist ja selbstverständlich.

Was da nun sinnvoll ist, darüber mag ich mir jetzt so ohne Erfahrung noch kein Urteil erlauben. Auch wenn ich glaube, dass die unterschiedlichen Richtungen durchaus ihre Daseinsberechtigung haben.
 
Was da nun sinnvoll ist, darüber mag ich mir jetzt so ohne Erfahrung noch kein Urteil erlauben. Auch wenn ich glaube, dass die unterschiedlichen Richtungen durchaus ihre Daseinsberechtigung haben.
Nun, es gibt sie wie gesagt fast ausschließlich hier in Deutschland. Und die Patient:innen und Pflegebedürftigen der übrigen Ländern werden dort nicht unbedingt schlechter betreut. Oft sogar besser.

Die "Daseinsberechtigung" der Altenpflege stammte übrigens aus dem politischen Wunsch, mit einer möglichst kurzen Ausbildung möglichst rasch Pflegepersonal zu backen, das gezwungen ist, im angestammten Bereich zu verbleiben. Ursprünglich gab es 17 verschiedene Ausbildungsgänge; viele davon nur über zwei Jahre. Erst seit 2004 existierte eine bundesweit einheitliche, dreijährige Ausbildung.
 
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Die "Daseinsberechtigung" der Altenpflege stammte übrigens aus dem politischen Wunsch, mit einer möglichst kurzen Ausbildung möglichst rasch Pflegepersonal zu backen, das gezwungen ist, im angestammten Bereich zu verbleiben.
Das stimmt so nicht und die Kollegen aus der Altenpflege dürften Dir da vehement widersprechen.

Die Altenpflege etablierte sich neben der Krankenpflege und schaffte es teils gegen erhebliche Widerstände, in den 60er Jahren eine eigenständige Ausbildung erstmals auf die Beine zu stellen. Auch der Fokus der Altenpflege war ein ganz anderer, als in der Krankenpflege, eher sozialpflegerisch. So waren z. B. bis vor ein paar Jahren in Bayern Alten- und Krankenpflege an zwei verschiedenen Ministerien angesiedelt.

Das mit den vielen verschiedenen Altenpflegeausbildungen stimmt natürlich, war aber der Tatsache geschuldet, daß Altenpflege vor 2003 noch nicht als Heilberuf (wie die Krankenpflege) galt. Daher kochte hier jedes Bundesland sein eigenes Süppchen.
Aber das änderte sich ja dann 2004 und ab da war die Altenpflegeausbildung der Krankenpflegeausbildung absolut ebenbürtig.
 
Es wird in diversen Threads mit ähnlichen Themen immer wieder behauptet, dass man mit der Kinderkrankenpflegeausbildung Schwierigkeiten hat im europäischen Ausland zu arbeiten. Das stimmt so nicht. Ich kenne persönlich mehrere ehemalige Kollegen, die in Großbritannien, Schottland, Irland, Dänemark, Schweiz und Österreich gearbeitet haben und noch arbeiten. Soweit mir bekannt ist, hatte nur Österreich noch eine separate kinderkrankenpflege Ausbildung. Es gab bei keinem der Kollegen Probleme, sie wurden teilweise über Agenturen vermittelt.

Ich würde immer wieder die spezialisierte Ausbildung als Kinderkrankenschwester machen und auch bevorzugen, die werden in Zukunft noch mehr gefragt sein. Zumal man mit dieser Ausbildung in allen Fachbereichen arbeiten kann.
 
Wo denn noch, außer in Deutschland?
Wie ludmilla ganz richtig sagt, in Österreich (zumindest bis vor kurzem. Ich weiß nicht genau, wie die Situation nach der Umstellung aufs Studium ist), und meines Wissens hatte Großbritannien auch die Möglichkeit, sich im Studium in Richtung Pädiatrie zu spezialisieren.
Zumal man mit dieser Ausbildung in allen Fachbereichen arbeiten kann.
Nochmals: Dies galt und gilt für alle Pflegeausbildungen. Zumindest in Deutschland. In Österreich ist es untersagt, mit der jeweils anderen Altersgruppe zu arbeiten. Dort ist man dann wirklich, wie die TE sagt, "gezwungen", sich etwas im ursprünglich gewählten Gebiet zu suchen.
 
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Es wird in diversen Threads mit ähnlichen Themen immer wieder behauptet, dass man mit der Kinderkrankenpflegeausbildung Schwierigkeiten hat im europäischen Ausland zu arbeiten. Das stimmt so nicht. Ich kenne persönlich mehrere ehemalige Kollegen, die in Großbritannien, Schottland, Irland, Dänemark, Schweiz und Österreich gearbeitet haben und noch arbeiten. Soweit mir bekannt ist, hatte nur Österreich noch eine separate kinderkrankenpflege Ausbildung. Es gab bei keinem der Kollegen Probleme, sie wurden teilweise über Agenturen vermittelt.
Klappt aber nicht überall:


Seit einigen Jahren ist sogar die Anerkennung in Österreich erschwert: https://www.krankenschwester.de/for...ster-in-oesterreich-anerkennen-lassen.139609/

Ich bezweifle nicht, dass Du Menschen kennst, die vor einigen Jahren oder Jahrzehnten ins Ausland wechseln konnten. Aber Dinge ändern sich.
 
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Wie ludmilla ganz richtig sagt, in Österreich (zumindest bis vor kurzem. Ich weiß nicht genau, wie die Situation nach der Umstellung aufs Studium ist), und meines Wissens hatte Großbritannien auch die Möglichkeit, sich im Studium in Richtung Pädiatrie zu spezialisieren.

Nochmals: Dies galt und gilt für alle Pflegeausbildungen. Zumindest in Deutschland. In Österreich ist es untersagt, mit der jeweils anderen Altersgruppe zu arbeiten. Dort ist man dann wirklich, wie die TE sagt, "gezwungen", sich etwas im ursprünglich gewählten Gebiet zu suchen.
Was Österreich betrifft: Das war einmal.
Österreich hat ohne wenn und aber seit ein paar Jahren die (echte!) Generalistik eingeführt.

„Die speziellen Grundausbildungen in der Kinder- und Jugendlichenpflege sowie in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege sind mit 01.01.2018 entfallen. Die Wissensinhalte dieser beiden Ausbildungen, werden mit den Ausbildungsinhalten der Grundausbildung für die allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege zusammengeführt (generalistische Ausbildung).“


(Ich hatte jetzt irgendwie noch 2020 im Hinterkopf, aber anscheinend wohl schon seit 2018).
 
*Seufz* Jeder von uns darf - in Deutschland - mit Menschen aller Altersgruppen arbeiten. Jeder. Die Kinderkrankenpfleger:innen mit den Erwachsenen, die "Erwachsenen-Krankenpfleger:innen" mit den Kindern und die Altenpfleger:innen in den Krankenhäuser. Schon seit Jahrzehnten. Der Gesetzgeber hat das noch nie untersagt, und alle anderslautenden Behauptungen sind Gerüchte. Es gibt allein hier im Forum zig Diskussionen darüber.

Die Berufsbezeichnung kann man dagegen nicht nach Lust und Laune wechseln; ein:e Kinderkrankenpfleger:in bleibt eine Kinderkrankenpfleger:in, unabhängig vom Einsatzgebiet. Du kannst also tatsächlich

sondern wirst immer "Kinderkrankenpflegerin auf Deiner Urkunde stehen haben (es sei denn, Du machst eine verlängerte Ausbildung und holst den zweiten Abschluss nach). Dein Arbeitsgebiet aber kannst Du Dir in Deutschland auch außerhalb der Pädiatrie suchen.

Problematisch wird es für die Spartenberufe, wenn es sie beruflich ins Ausland verschlägt. Kinderkrankenpflege gibt es nur in wenigen anderen Ländern als separaten Ausbildungsberuf, Altenpflege ausschließlich in Deutschland. Deshalb ist es schwierig, im Ausland eine Anerkennung zu bekommen - den Beruf gibt's dort schlicht nicht. Innerhalb Europas ist das deutsche Modell vielleicht noch bekannt, aber auch dort ist es nicht in allen Ländern gleich einfach. Und in anderen Ländern haben die Kinderkrankenpfleger:innen zum Teil große Schwierigkeiten, weil ihnen notwendige Stunden fehlen.
Das Glück bedarf der Rose gleich, Achtsamkeit vor den Dornen und tägliche Pflege.

Nitschke, Heinz
 
Ist das verboten? Oder hat man schlechtere Chancen? Mich beschäftigt das sehr, weil ich ja für die Zukunft möglichst flexibel bleiben möchte. Und obwohl mich die Pädiatrie sehr interessiert, weiß ich nicht, ob es nicht doch sinnvoller ist, den allgemeinen Weg zu nehmen
Wenn du dich spezialisierst, darfst du nichtmehr wie früher in anderen Bereichen arbeiten. Die Vorbehaltstätigkeiten in Pädiatrie, Akut und LZ gelten zwar für die drei alten Abschlüsse in allen Bereichen ,aber nichtmehr für die, welche sich in der Generalistik spezialisieren.
Das bedeutet, dass auch ein AP oder KKP mit dem alten Abschluss Vorbehaltstätigkeiten in allen drei bereichen durchführen dürfen, mit den neuen Abschlüssen ist es nichtmehr möglich.
Daher würde ich dir raten, die Generalistik zu wählen. Damit kannst du in allen Bereichen arbeiten.

Man kann auch nicht die vorige dreijährige Altenpflegeausbildung mit der Generalistik vergleichen. Die dreijährige Altenpflege umfasste zwar die Pflege von "nur" alten Menschen, dennoch war sie tiefer als die Generalistik. Sie hat auf ihrem Gebiet ihre Vorzüge.
 
Wenn du dich spezialisierst, darfst du nichtmehr wie früher in anderen Bereichen arbeiten. Die Vorbehaltstätigkeiten in Pädiatrie, Akut und LZ gelten zwar für die drei alten Abschlüsse in allen Bereichen ,aber nichtmehr für die, welche sich in der Generalistik spezialisieren.
Das bedeutet, dass auch ein AP oder KKP mit dem alten Abschluss Vorbehaltstätigkeiten in allen drei bereichen durchführen dürfen, mit den neuen Abschlüssen ist es nichtmehr möglich.
Quelle?
 
Wenn stimmen würde, was Du sagst, müssten die Altenpfleger in der Altenpflege bleiben
Wer sich ab 2020 auf Altenpfleger spezialisiert, kann nichtmehr in anderen Bereichen arbeiten. Genau.
 
Das Alleinstellungsmerkmal der "Vorbehaltsaufgaben" hätte ja dann mit der Spezialisierung überhaupt keinen Sinn, wenn jeder Fachübergreifend diese Aufgaben durchführt. Vorbehaltsaufgaben gelten in den jeweiligen Settings.
Die Vorbehaltsaufgaben hben eben durch das neue Pflegeberufegesetz eine neue Bedeutung. Vorher durfte es jeder. Ab 2020 nur gewisse Fachkräfte für ihren jeweiligen Bereich.
 
Ich warte immer noch auf den Beleg zu dieser Behauptung. Du musst in der Fortbildung doch auch den entsprechenden Paragraphen genannt bekommen haben.

Wenn es so wäre, wie Du sagst, hätte der Gesetzgeber die beiden Sparten-Berufe bewusst benachteiligt und deren Arbeitgeber hätten keinen Grund, die neue Ausbildung abzulehnen. Ersteres wäre nicht im Sinne des Erfinders gewesen und letzteres ist definitiv nicht der Fall - siehe der verlinkte Artikel mit den Aussagen des bpa-Präsidenten.

Die Vorbehaltsaufgaben hben eben durch das neue Pflegeberufegesetz eine neue Bedeutung. Vorher durfte es jeder. Ab 2020 nur gewisse Fachkräfte für ihren jeweiligen Bereich.
Das stimmt nicht: Die Vorbehaltsaufgaben der Pflege wurden im Pflegeberufegesetz 2020 erstmals beschrieben. In den vorherigen Gesetzen wurden sie nie benannt. Sie hatten dort keine andere Bedeutung als heute. Sie existierten nicht.
 
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