Was tun bei Schwangerschaft

pearl

Newbie
Registriert
01.01.2004
Beiträge
1
hallo,
vielleicht giebt es ja eine gleichgesinnte. Was soll man tun wenn man während der Ausbildung schwanger wird?
Ich möchte die Ausbildung auf jeden Fall beenden.Muß man die 8 Wochen nach der Entbindung einhalten?
Würde mich über jede Antwort freuen.
Gruß
Pearl
 
Hallo Pearl,


herzlichen Glückwunsch!

Das Thema wurde schon mal im Forum diskutiert.

*(Defekter) Link entfernt*

Vielleicht findest du hier Antwort auf deine Frage!


Alles Gute und ganz liebe Grüße aus Wien

Gaby
 
Hallo,

du bist bestimmt nicht alleine mit diesem Problem.
Die eine Möglichkeit ist es ein komplettes Jahr Pause zu machen, und dann weiter zu machen.
Oder du Kannst mit deiner Krankenpflegeschule vereinbaren nach den 8 Wochen sofort weiter zu machen. Dabei kommt es aber auch an wieviel Krankentage du in dem Jahr schon gefehlt hast. ist ja auch nur immer eine angegebene Anzahl.

Hoffe dir ein bischen geholfen zu haben.

Bis denn
 
Hat man keinen Kündigungsschutz wenn man Schwanger wird?
Ein Mädchen aus unserem Kurs, die wir alle sehr schätzen, ist schwanger geworden, leider sind wir alle noch in der Probezeit, wie sieht es da aus?
 
Das ist ein sehr heikles Thema. Wie du bestimmt weißt kann man ohne jeglichen Grund in der Probezeit gekündigt werden. Dieses Recht hat nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmer. Aber an Ihrer Stelle würde ich ,wenn es rechnerisch noch geht, versuchen das erste Lehrjahr rum zukriegen. und dann mit dem nächsten Kurs wieder weiter zu machen. Das hat damals eine schülerin in meinem Kurs auch getan. Nur Entbinden und sofort weitermachen geht nicht da sie 8 Wochen gesetzlichen Mutterschutz hat. Glaube das sie zwar am theoretischen Untericht teilnehmen kann aber nicht am praktischen Einsatz.

Hoffe dir etwas geholfen zu haben.
Vielleicht findet sich ja hier jemand der das ganze schon hinter sich hat.
 
Hi zusammen,
Manasa schrieb:
Hat man keinen Kündigungsschutz wenn man Schwanger wird?
Doch, man hat !! -->> § 9 Mutterschutzgesetz
Voraussetzung dazu ist allerdings, das der Arbeitgeber zum Kündigungszeitpunkt (spätestens 14 Tage danach) Kenntnis vom Bestehen der Schwangerschaft hat. Das gilt auch innerhalb der Probezeit !!
 
Als Schwangere genießt du auf jeden Fall Kündigungsschutz, du wirst also nicht gekündigt. Bei uns ist bis jetzt in jedem Kurs eine Mutter geworden, traditionell immer MK:-)
Also ist das Handling schon festgelegt, man macht entweder ein ganzes Jahr pause, fängt dann wieder an und macht sein Examen.
oder man arbeitet (wenn es noch passt) den festgelegten Urlaub durch, spart so "Fehltage" und kann den Mutterschutz dann als Urlaub buchen. dazu wirst du so ziemlich jeden Feiertag und AZV sparen müssen,und kannst nur hoffen, dass es keine Komplikationen gibt.

Wie auch immer du dich entscheidest, viel Glück und alles Gute fü dich und dein Kind
 

Ähnliche Themen