Was "passiert" mit Schwangeren die noch die alte Ausbildung machen?

KleineTanne

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Chirurgie
Hi! Eher eine hypothetisch Frage, nur aus Interesse (weil eine meiner Mitschülerin vor ein paar Monaten (also noch im 1. Lehrjahr) ihre Ausbildung abgebrochen hat wegen Schwangerschaft), ich bin nicht schwanger ;)
Ich bin gerade im 2. Lehrjahr. Falls ich jetzt schwanger werden würde, könnte ich ja wohl nicht einfach später wieder beim 2. Lehrjahr einsteigen wegen der neuen Ausbildung. Könnte man trotzdem weiter in die Schule gehen und die verpasste Praxiszeit nach der Schwangerschaft nachholen??? Oder Pech gehabt und Ausbildung nächstes Jahr neu anfangen?
 
Du musst die Ausbildung innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen haben:


Oder wie meinst Du das?
 
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Du musst die Ausbildung innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen haben:
Ok, das wusste ich z.B. nicht :-)
Oder wie meinst Du das?
Ich meine, dass ich ja den Theorieunterricht nicht einfach nächstes Jahr in der uns folgenden Klasse wieder aufnehmen könnte, weil das ja schon eine andere Ausbildung (Pflegefachkraft) ist und habe mich gefragt, ob man zumindest die Schule einfach normal weiter machen könnte trotz Schwangerschaft und Kind und dann die evtl. fehlende Praxiszeit hinten dran hängen könnte.
 
Ob diese nach der "Alten" oder nach der "Neuen" Prüfungsverordnung geprüft werden sollen ist noch nicht abschließend geklärt! Zudem kommt noch hinzu, dass (zumindest hier in Ba-Wü) die Regierungspräsidien zuständig sind und die Vorgaben sich regional unterscheiden können....
 
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Ob diese nach der "Alten" oder nach der "Neuen" Prüfungsverordnung geprüft werden sollen ist noch nicht abschließend geklärt!
Meinst du die Azubis (Pflegefachkraft)? Ich mache ja noch die alte Ausbildung, also erschließt sich mir leider gerade nicht was das mit mir zu tun hätte? Es ging mir nur darum, dass deren Theorieunterricht ja anders ist als unserer und ich deshalb nicht dort einfach wieder einsteigen könnte. Deshalb habe ich mich auch gefragt ob man den Theorieunterricht einfach weitermachen könnte?
Zudem kommt noch hinzu, dass (zumindest hier in Ba-Wü) die Regierungspräsidien zuständig sind und die Vorgaben sich regional unterscheiden können....
Welche Vorgaben, bezüglich der Höchstdauer? Oder ob man Theorie schon beenden und Praxis "nachholen" kann?
 
Mir gings in der Antwort oben nur um die Prüfung. Beim Unterricht muss wohl irgendwie in den "laufenden" eingestiegen werden. Kann mir nach den jetzigen Infos nicht vorstellen, dass es Einzelunterricht geben wird.
 
Also könnte man den Unterricht inklusive theoretischer Prüfungen in meiner Klasse weitermachen?
(Einzelunterricht wäre ja mal was :D)
 
Meinst du die Azubis (Pflegefachkraft)?
Es heißt nicht „Pflegefachkraft“.
Eine Pflegefachkraft sind auch alle GuK oder Altenpfleger.
Falls Du die neue Berufsbezeichnung meinst:
Die heißt Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.
Ich mache ja noch die alte Ausbildung, also erschließt sich mir leider gerade nicht was das mit mir zu tun hätte? Es ging mir nur darum, dass deren Theorieunterricht ja anders ist als unserer und ich deshalb nicht dort einfach wieder einsteigen könnte. Deshalb habe ich mich auch gefragt ob man den Theorieunterricht einfach weitermachen könnte?

Welche Vorgaben, bezüglich der Höchstdauer? Oder ob man Theorie schon beenden und Praxis "nachholen" kann?
Du hast Übergangsfristen bis 2024:

„Eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, die vor Ablauf des 31.12.2019 begonnen wurde, kann bis zum 31.12.2024 auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes abgeschlossen werden.“
Siehe
 
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Das mit der Theorie kann zum Problem werden. Es ist aber aus einem ganz anderen Grund ein hypothetisches Dilemma: die echten Probleme kommen, wenn das Kind da ist ;-) Schichtdienst etc. sind oft nicht kompatibel mit den Arbeitszeiten im KH, so dass bisher eigentlich so gut wie alle Azubis die Ausbildung abgebrochen haben. Der dringende Tipp ist einfach, nicht schwanger zu werden ;-)
 
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Aber trotzdem muss die Schule doch - wenn der Storch nun die Azubine ins Bein beißt - eine Lösung finden, um den Ausbildungsabschluss zu ermöglichen!?
 
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Das habe ich mich auch gefragt. Aber wenn jemand 2019 angefangen und angenommen 2021 aussetzt und 2022 wieder einsteigen will, wäre das 2022 doch eh der Start ins dritte Lehrjahr der Generalisten. Da kann man doch den Abschluss auch machen als Schwerpunkt, der damals auch angefangen wurde 2019? Egal ob KP oder AP.
 
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Ich denke nein, denn den Schwerpunkt Krankenpflege gibt es in dem Sinne nicht mehr. Es ist ein bisschen unlogisch. Ich sage es jetzt mal überspitzt, damit es leichter zu verstehen ist, aber diese Darstellung ist natürlich übertrieben (aber auch in jeder Übertreibung steckt ein wahrer Kern...): Entweder du machst ein Jahr lang Differenzierung Altenpflege, dann kannst du nachher nur Altenpflege. Oder du machst ein Jahr lang Differenzierung Kinderkrankenpflege, dann kannst du nur Kinderkrankenpflege. Oder du machst in dem selben einen Jahr keine Differenzierung, dann kannst du nachher alles. Ist wie gesagt sehr übertrieben formuliert. Aber trotzdem stelle ich mir die Frage, wie man in der selben Ausbildungszeit Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege genau so gründlich lernen soll wie andere Leute nur einen dieser drei Bereiche. Haben die Auszubildenden ohne Differenzierung dreimal so viel Unterricht wie die mit Differenzierung?
 
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Während der Schwangerschaft wird es schwierig oder sogar unvorteilhaft, da Sie die Arbeitszeiten von KH einhalten müssen und auch das Studium der Theorie wieder viele Stunden in Anspruch nimmt
 
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Aber trotzdem muss die Schule doch - wenn der Storch nun die Azubine ins Bein beißt - eine Lösung finden, um den Ausbildungsabschluss zu ermöglichen!?
Kleine Schulen, die nur einen Kurs im Jahr einstellen eher nicht ....an grossen Schulen, wo auch im April noch zeitversetzt Kurse beginnen, können das eher.
 
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Es wird ein Lösung gefunden, wie in der Vergangenheit auch bei Gesetzesänderungen, egal in welchem Ausbildungsberuf.

Gültige Ausbildungsverträge MÜSSEN erfüllt werden vom Ausbildungsträger.
Der Ausb.träger MUSS ein Lösung finden.
Nächstes, spätestens übernächstes Jahr wird es Länderverordnungen geben die dies Regeln, denn die Situation ist für ALLE neu, aber sicher haben die Schulaufsichtsbehören sich bereits Gedanken gemacht.

Wenn Schülerin den Landeserziehungsurlaub (z.B. Bayern) in Anspruch nimmt erhöht sich die Höchstausb.dauer sogar auf 6Jahre.
GuKs werden gebraucht, keine Behörde wird sich erlauben, dass der Abschluss aus irgendwelchen formalen oder verwaltungstechnischen Hindernissen nicht erfolgen könnte.

Haben die Auszubildenden ohne Differenzierung dreimal so viel Unterricht wie die mit Differenzierung?
Das ist doch Unsinn.
Ungefähr 80% des Unterrichts ist doch eh gleich in ALLEN, bisher 3 Ausbildungsrichtungen. In der AP vielleicht etwas weniger in der GuK und GuKK etwas mehr.

Auch die Wiedereinsteiger werden keine größeren Probleme haben. Es wird ja nicht plötzlich was völlig neues Unterrichtet.
Die Abfolge, die Schwerpunkte werden sich etwas verschieben, aber nicht die wesentlichen Inhalte, das Kind hat einen neuen Namen bekommen, sonst wenig, genauso wie bei der Gesetzesänderung 2002.
Das ist machbar, da Wiedereinsteiger nach 2-3Jahren sowieso ne ganze Menge nachlernen und auffrischen müssen.
 
GuKs werden gebraucht, keine Behörde wird sich erlauben, dass der Abschluss aus irgendwelchen formalen oder verwaltungstechnischen Hindernissen nicht erfolgen könnte.
Genau das denke ich auch.
Für eine schwangere Schülerin ist das sicher nicht leicht, es hat aber doch jeder Interesse dran, daß sie das Examen schafft.
Das ist doch Unsinn.
Ungefähr 80% des Unterrichts ist doch eh gleich in ALLEN, bisher 3 Ausbildungsrichtungen. In der AP vielleicht etwas weniger in der GuK und GuKK etwas mehr.
Genau. Der ursprüngliche Vorschlag des DBfK sah m. W. vor, daß die Generalistik 3,5 Jahre gedauert hätte (was ich persönlich auch bevorzugt hätte), aber doch nicht das Dreifache der früheren Ausbildungen.
 

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