Praktische Fehlstunden überschritten - was passiert?

Hallo Kollegen...
Ich bin nun seit April im dritten Lehrjahr. Ich habe nun 5 Fehltage zu viel und soll nicht zugelassen werden. Ich litt aber 2 Jahre an einer chron. Erkrankung, die nun therapiert wird und das mit Erfolg.
An wen muss ich mich wenden um eine Verlängerung zu bekommen oder einfach nur die Chance meine Prüfungen zu machen. Ich bin kurz davor alles zu schmeißen, da mein Schulleiter mir das Gefühl gibt, als gäbe es doch sowieso keine Möglichkeit mehr.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, denn das ist nun wirklich mein Traumjob und ich will das schaffen.

Bye, Mieke
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey Ihr!
Könnte mir mal jemand antworten??? Ich hab damit echt ein Problem und muss langsam mal eine Entscheidung treffen...

Danke.
 
Sorry,

ich weiß auf deine Frage keine Antwort, aber wenn du mich hier so ansprechen würdest (kann mir hier mal jemand antworten???) dann würde ich dich mal eine Antwort suchen lassen.
Redet du in der Schule auch so? Ey, was ist denn nu mit meinen Fehlstunden???

Sorry, ich mag so eine Art nicht, schon gar nicht in einem Forum...
Gruß
Justine

...irgendwo habe ich hier aber auch schon einen Thread zu sowas gesehen, such vielleicht mal...
 
Hallo Mauti86,

welche Entscheidung hast DU dir denn überlegt?

Ansonsten nutze die Suchfunktion mit "fehlzeit*" oder "fehlstunden"!
 
so weit ich weiß, gibts immer ausnahmeregelungen für härtefälle, muß der schulleiter beim regierungspräsidium beantragen und wird i.d.r. nicht abgelehnt....mehr kann ich aber auch nicht sagen
 
Hallo Kollegen...
Ich bin nun seit April im dritten Lehrjahr. Ich habe nun 5 Fehltage zu viel und soll nicht zugelassen werden. Ich litt aber 2 Jahre an einer chron. Erkrankung, die nun therapiert wird und das mit Erfolg.
An wen muss ich mich wenden um eine Verlängerung zu bekommen oder einfach nur die Chance meine Prüfungen zu machen. Ich bin kurz davor alles zu schmeißen, da mein Schulleiter mir das Gefühl gibt, als gäbe es doch sowieso keine Möglichkeit mehr.

du brauchst doch deine ausb. nicht hinzuschmeissen, sondern musst einfach noch ein jahr wiederholen, so war das bei uns auch immer! ist doch vielleicht auch besser weil du ja auch viel verpasst hast.. und.. ich würde mal mit meiner kursleitung sprechen wie es denn nun weiter geht (natürlich ganz sachlich und in einem netten ton)!:wink:

lg karo
 
Also erst mal an Flexi:
Wenn du das so für dich verstanden hast, dann liegst du falsch. Ich bin einfach nur verzweifelt und das macht mich dann eben rasend. Und ganz sicher war meine Frage nach einer Antwort in keinster Weise negativ oder aufmüpfig gemeint. Dafür: Entschuldigung. Und was das in der Schule angeht; nicht vergleichbar. Also,

Danke an Muggle. Ich habe in diesem Forum schon gesucht, um eine Antwort auf meine Frage zu bekommen! Mir ging es im ersten Moment um die Instutition an die ich mich wenden muss um eine Verlängerung zu erreichen.
Leider habe ich dazu nichts passendes oder genügend ergiebiges gefunden.
Nun denn, werde ich mich weiter im Internet umschauen und dann sehe ich weiter.

Und was meine Entscheidung angeht:
Seit 6 Wochen denke ich hin und her. Und meine Entscheidung ist jetzt von einer Verlängerung abhängig. Deshalb die dringende Frage.
Ich dachte man wäre hier etwas näher am Thema und versteht somit die Angst um die Zukunft ein wenig mehr.
Ich hoffe, dass ich von nun an vor allem andere User mit meiner Angst und Ungewissheit nicht mehr belästige, falls das so rübergekommen ist.
Sorry nochmal...

Also, falls noch irgendwer eine Ahnung hat oder einen Vorschlag, was diesen Antrag angeht, die sind herzlich Willkommen. Ich brauche jetzt jeden Strohhalm.

Vielen lieben Danke an alle...
Mauti
 
du brauchst doch deine ausb. nicht hinzuschmeissen, sondern musst einfach noch ein jahr wiederholen, so war das bei uns auch immer! ist doch vielleicht auch besser weil du ja auch viel verpasst hast.. und.. ich würde mal mit meiner kursleitung sprechen wie es denn nun weiter geht (natürlich ganz sachlich und in einem netten ton)!:wink:

lg karo


Hi Karo!!
Ja, das ist so. Ich habe schon mit meiner Kursleitung gesprochen. Mehrmals. Und ich bekomme jedes mal den Satz zu hören: Gehen sie zum Chef.
Und wenn ich mit dem spreche, dann sagt er, dass eh alles vorbei ist und er mir die Zulassung nicht unterstützen kann. Weil der Schulleiter ja die erfolgreiche Teilnahme an Praxis / Schule bescheinigt und das ist bei mir ja nun mal nicht der Fall. Deshalb glaube ich ja, dass er mich nicht mehr da haben will. Obwohl ich nie etwas negatives mit ihm hatte. Sprich ich war nicht gehässig oder habe Widerworte an den falschen Stellen gegeben. Ich denke, dass ihm einfach meine Nase nicht passt.
Das ist jedem Menschen eingeräumt, aber in seiner Position sollte er vielleicht etwas neutraler damit umgehen, oder?

Wenn du sagst, dass das eigentlich immer so ist, dass man 1 Jahr verlängert, wie kann es denn dann sein, dass mir gleich gesagt wird, dass ich kündigen soll und gehen???
Hab da irgendwas falsch verstanden?
Ich habe schon mehrmals mit meinen Lehrern und meinem Chef gesprochen und werde einfach nicht schlauer daraus.
Was kann ich denn noch fragen? Oder mit wem könnte ich noch sprechen?
Irgendwie verunsichert mich das alles.

Liebe Grüße
Mauti
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ihr,
also ich hab im Oktober 08 meine Ausbildung begonnen. Seit heute hab ich wieder Block und meine Hausbetreuerin kam eben auf mich zu ich hätte ja jetzt 13 Fehltage in der Praxis und müsste aufpassen. Ok, es ist nur ein Hinweis und ich weiß ja, dass sie recht hat, aber ich war echt krank... seufz.
BIn ich die einzige die im ersten Jahr so 13 Tage hat? Ich mein wenns nicht mehr wird in Jahr 2 und 3 ists ja ok.
Mein Pech nur das alle Tage Praxis waren, hab noch keinen einzigen Schultag gefehlt... :gruebel: Aber da kann ich doch nix zu...
Ich hab nun nur noch einen Praxis einsatz im Unterkurs (den ganzen August) wenn ich da nun gesund bleib *auf Holz klopf* dann bin ich doch im Soll, oder?

Bei uns wird 5,5 Tage Woche und 7 Stunden pro Tag gerechnet, macht also 91, ok ich darf 250 (bzw etwas mehr weil wir mehr als 2500 geplant haben, aber ich will es sicher nicht ausreizen).... Hat denn jemand Erfahrung damit, dass es am Anfang so aussah als würde es knapp werden?

Das waren eigentlich nur einmal 4 und mal 3 Tage wirklich krank mit Magen Darm und ich glaub einmal 4 weil ich nen Nerv eingeklemmt hatte. Das andere waren 2 wegen Bronchitis... Dabei bin ich wirklich bisher nie oft krank gewesen *seufz*
Ich mach mir echt Sorgen... werd wohl selbst richtig krank nun arbeiten gehen, ich will das nicht riskieren...
 
Hallo,
die Fehlstunden richten sich nach der Sollvorgabe...nicht nach den tatsächlich geplanten Stunden.
Will heissen: ab der 250. Stunde (respektive der 210. in der Theorie)bekommst Du die Zulassung nicht mehr!
Mit 91 Stunden hast Du bereits mehr als 1/3 Deiner Praxisfehlzeit erreicht...

Die Stundenangaben sind leider sehr eng bemessen; wenn Du Dich z.B. beim Sport verletzt und 4-5 Wochen ausfällst, dann liegst Du ziemlich sicher bald darüber!
 
Also ist die Aussage, dass man extra mehr Stunden macht damit man mehr Fehlzeiten "planen" kann falsch?
So haben es uns nämlich die Lehrer erklärt. Die meinten man muss eben 2250 Stunden haben, also quasi 90% von 2500.

Gut wenn es falsch ist, dann muss ich von nun an echt aufpassen, aber nun nervös werden bringt ja auch nix... einfach hoffen bzw auch krank arbeiten, anderes bleibt dann ja nicht.
 
einfach hoffen bzw auch krank arbeiten, anderes bleibt dann ja nicht.

Einige Zeit an die Ausbildung dranzuhängen geht auch noch! Bei uns hatte sich eine Mitschülerin bei einem Unfall beide Beine gebrochen. Die konnte dann erst ein halbes Jahr später Examen machen.
 
Hallo!
die Fehlstunden richten sich nach der Sollvorgabe...nicht nach den tatsächlich geplanten Stunden.
Will heissen: ab der 250. Stunde (respektive der 210. in der Theorie)bekommst Du die Zulassung nicht mehr!

Das hat mir meine Schule auch mitgeteilt. Besonders ärgerlich, da ich zwar zum Examen auf die im Gesetz geforderten Stunden kommen werde, allerdings in der Praxis schon mehr als 250 Fehlstunden habe :cry:.

Für mich ist das nicht nachvollziehbar:knockin:! Jemand mit einer 42 h Woche kommt doch viel schneller auf 250 Fehlstunden als jemand mit einer 38,5 h Woche. Im Gesetz steht unter den Zugangsvorraussetzungen auch nichts von 10%. Da stehen "mindestens" 2100 bzw. 2500 Stunden:weissnix:!

Viele Grüße
xXAggaXx:sdreiertanzs:
 
Jemand mit einer 42 h Woche kommt doch viel schneller auf 250 Fehlstunden als jemand mit einer 38,5 h Woche.
ist zwar logisch, aber Fehlstunde ist Fehlstunde, egal wann..
Im Gesetz steht unter den Zugangsvorraussetzungen auch nichts von 10%. Da stehen "mindestens" 2100 bzw. 2500 Stunden:weissnix:!
Vielleicht musst du doch mal an den Stellen nachlesen, wo es steht: § 7 des Krankenpflegegesetzes:
2.Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zu 10 Prozent der Stunden des Unterrichts sowie bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege und
 
Aber trotz des Gesetzestextes fände ich es ok wenn man quasi "Überstunden" also Mehrstunden an Praxis dann da verrechnen könnte... ich mach ja mehr, wieso zählt das dann nicht zu den 2250 Stunden die ich haben muss?
Versteht ihr was ich meine?
Das kann dem Gesetz ja egal sein ob ich nun 400 Stunden von 2500 oder von 2700 gefehlt habe... hauptsache ich hab meine 2250 (wäre jedenfalls meine Logik)

Den Text verstehe ich nun auch so, dass ich 270 von 2700 fehlen darf, sind dann ja 10%, oder? :mrgreen:
 
Den Text verstehe ich nun auch so, dass ich 270 von 2700 fehlen darf, sind dann ja 10%, oder? :mrgreen:
Ist aber so nicht richtig, denn die bezogene Ausbildungs und Prüfungsverordnung sagt ganz klar in § 1:
(1) 1Die Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege umfassen mindestens den in der Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von 2.100 Stunden und die aufgeführte praktische Ausbildung von 2.500 Stunden.
So ist nun mal die juristische gesetzliche Vorgabe!
 
Daraus lese ich jetzt aber auch wieder nur es müssen 2100 und 2500 sein MINDESTENS... und dann im anderen Zitat 10% davon... aber wovon? Von 2500? oder von mindestens 2500? Egal ich glaub euch ja, dass es so ist, aber ich find man kann es auch anders lesen, vor allem weil es bei uns einige Lehrer so erklären...
 
hey leute,
hab grad ein ziemliches problem & bin echt deprimiert deswegen :cry: ...
hab mir am sa, 27.12.08 die beugesehne im re daumen angerissen & bin etz relativ lang krank geschrieben, da ich u.a. nen daumen/unterarmgips & wahnsinnige schmerzen hab.
gibt es für solche fälle sonderregelungen bzgl der fehlstunden? hatte zwar vorher noch keine fehlstunden, aber dadurch kommen nu einige zusammen & ich hab angst, dass ich etz schon nicht mehr zum exsamen zugelassen werde bzw meine ausbildung abbrechen muss da ich noch probezeit habe :cry:

hoffe von euch kann mir jemand helfen...!
 
:eek1: nicht?! was is dann z.b. mit jemand, der sich das bein bricht? kann der seine ausbildung gleich vergessen?
das schockt mich nun echt :cry:
 

Ähnliche Themen