Fleschor_Max
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Lies dir einfach durch was im Beschluss zur Errichtung der Pflegekammer steht. Im Errichtungsausschuss, der IIRC >10Mitglieder hat, ist nur die Mindestanzahl von 3 Pflegekräften vorgeschrieben, wovon eine Kraft noch ein Pädagoge ist. Ich seh mich da nicht vertreten als Pfleger.@fleschor_max:
Wie kommst Du eigendlich darauf, dass die Pflege nur eine Minderheit in einer Landespflegekammer ist ?
GeschwurbelWas bedeutet den schwurbeln ?
Ich studiere in Salzburg Pflegewissenschaft und kenne dadurch dann doch einige österreichische Pflegekräfte.Wieviele österreischiche Schwestern kennst Du denn und arbeitest Du in Österreich als Pfleger ?
Genau das kann aber die Kammer gar nicht ändern, solange es nicht vorher Gesetzesänderungen gab. Die Gesetzesänderungen können aber völlig ausreichend sein, um genau dieses Problem zu beheben, da brauchts keine Kammer.wh erfindet kein Problem, sondern das Problem gibt es tatsächlich! Es gibt derzeit nicht in allen Bundesländern ein Weiterbildungsgesetz (dabei spreche ich, weil es mir am Bekanntesten ist für die Anästhesie- und Intensivpflege) und wenn dann sowieso niemals einheitlich. Was mich allerdings daran besonders ärgert ist, dass es selbst innerhalb eines Bundeslandes stundenmäßig und fachpraktisch viel zu große Unterschiede gibt.
Es braucht halt eine bundesweit einheitliche Festlegung, und da ist natürlich der Gesetzgeber gefragt. Oder sag mir mal wie eine Kammer ohne weiter Gesetzesänderungen diesen Mißstand beheben soll. Werd mal konkret.