- Registriert
- 12.04.2005
- Beiträge
- 3.211
- Beruf
- Hygienefachkraft, OP-Fachpfleger, Praxisanleiter (DBfK),
- Akt. Einsatzbereich
- Hygiene
- Funktion
- HFK
Das ist "mit Verlaub" unverantwortlicher Quatsch: Wird es notwendig einen solchen Sachverhalt zu untersuchen, wird in aller Regel sehr "tief gegraben". Es müssen die Verfahren offen gelegt werden, wie z.B. bei verschmutzen Instrumentarium verfahren wird. Werden dabei Ungereimtheiten offenkundig, kann es für die Beteiligten sehr ungemütlich werden!Niemand, weil ein Infekt eine " normale" Komplilation sein kann und das verschmutzte Instrument nicht dokumentiert ist.
Auserdem haben wir auch die Remonstrationspflicht: das heißt dem Operatuer ist ein schmutzige Sieb oder Instrument gar nicht anzubieten! Gibt es das Teil nur einmal muss ggf. der Patient wieder ausgeleitet oder die Wiederaufbereitung abgewartet werden!