- Registriert
- 26.03.2012
- Beiträge
- 2
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Pflegeheim
- Funktion
- Fachkraft
Hey folks,
bin neu hier, an dieser Stelle also erstmal ein kurzes Hallo
Nun zu meiner Frage:
Ich bin Gesundheits- und Krankenpfleger und arbeite derzeit in einem Altenheim. Stehe nun vor dem Problem, dass ich heute einen Verbandwechsel durchzuführen hatte. Nach Anordnung sollte auf die Ablederung eine bekannte Fettgaze und Kompressen aufgelegt werden, anschließend Fixierung mit einer Mullbinde.
Es waren jedoch nirgends sterile Instrumente aufzutreiben, nach einiger Diskussion wurde mir dann erklärt, wie der Verband im Altenheim gemacht wird: eine Schere mit alkoholischem Händedesinfektionsmittel aus Sprühflasche "desinfizieren", damit ein Stück von der Fettgaze abschneiden, die Packung wieder in den Schrank räumen, Fettgaze auflegen und unsterile Kompresse drauf...
Meines Wissens nach ein absoluter Verstoß gegen sämtliche Hygienevorschriften, die man sich nur denken kann!
Auf meinen Einwand, dass ich sterile Verbandsmaterialien nicht offen lagern darf, dass man für einen Verbandswechsel sterile Pinzetten benötigt und ich vom Verbandsmaterial nur mit einer sterilen Schere das passende Stück abschneiden darf wurde mir entgegnet, die Hausärzte würden das halt nicht verordnen und die Verbände müssten ja gemacht werden und schließlich würden die Wunden ja heilen... Ich müsse eben vergessen, dass man es so eigentlich nicht darf...
Nun die Frage: Bin ich berechtigt, die Anweisung der Schichtleitung, den Verbandwechsel so durchzuführen zu verweigern? Meiner Erinnerung nach bin ich ja dazu verpflichtet, da ich sonst ein Übernahmeverschulden begehe...
Ich will so nicht arbeiten, es geht mir ja immerhin um die Patienten/Bewohner und nicht darum, Anordnungen zu befolgen und meinen Kopf auszuschalten.
Kann ich also in Zukunft zur Schichtleitung sagen "Mach den VW bitte selbst, unter den gegebenen Vorraussetzungen halte ich die Durchführung für fachlich falsch und möchte mich weder strafbar machen noch durch mein Handeln den Bewohnern schaden"?
Liebe Grüße,
faerie-corpse
bin neu hier, an dieser Stelle also erstmal ein kurzes Hallo

Nun zu meiner Frage:
Ich bin Gesundheits- und Krankenpfleger und arbeite derzeit in einem Altenheim. Stehe nun vor dem Problem, dass ich heute einen Verbandwechsel durchzuführen hatte. Nach Anordnung sollte auf die Ablederung eine bekannte Fettgaze und Kompressen aufgelegt werden, anschließend Fixierung mit einer Mullbinde.
Es waren jedoch nirgends sterile Instrumente aufzutreiben, nach einiger Diskussion wurde mir dann erklärt, wie der Verband im Altenheim gemacht wird: eine Schere mit alkoholischem Händedesinfektionsmittel aus Sprühflasche "desinfizieren", damit ein Stück von der Fettgaze abschneiden, die Packung wieder in den Schrank räumen, Fettgaze auflegen und unsterile Kompresse drauf...

Auf meinen Einwand, dass ich sterile Verbandsmaterialien nicht offen lagern darf, dass man für einen Verbandswechsel sterile Pinzetten benötigt und ich vom Verbandsmaterial nur mit einer sterilen Schere das passende Stück abschneiden darf wurde mir entgegnet, die Hausärzte würden das halt nicht verordnen und die Verbände müssten ja gemacht werden und schließlich würden die Wunden ja heilen... Ich müsse eben vergessen, dass man es so eigentlich nicht darf...

Nun die Frage: Bin ich berechtigt, die Anweisung der Schichtleitung, den Verbandwechsel so durchzuführen zu verweigern? Meiner Erinnerung nach bin ich ja dazu verpflichtet, da ich sonst ein Übernahmeverschulden begehe...
Ich will so nicht arbeiten, es geht mir ja immerhin um die Patienten/Bewohner und nicht darum, Anordnungen zu befolgen und meinen Kopf auszuschalten.
Kann ich also in Zukunft zur Schichtleitung sagen "Mach den VW bitte selbst, unter den gegebenen Vorraussetzungen halte ich die Durchführung für fachlich falsch und möchte mich weder strafbar machen noch durch mein Handeln den Bewohnern schaden"?
Liebe Grüße,
faerie-corpse