Ich habe mal zwei Fragen zum Thema Urlaub.
1. Darf mein Arbeitgeber mir von Mo.-Fr. Urlaub geben, aber das davor und dahinterliegende Wochenende Dienste eintragen?
2. Gibt es eine Regelung, wieviele Wochenenden ich hintereinander arbeiten darf.
Folgender Hintergrund. Ich wollte Mitte Juli 2 Wochen Urlaub nehmen und und habe dies zu Beginn meines Arbeitsverhältnisses (01.02.) beantragt. Da in dieser Zeit bereits 3 Kolleginnen Urlaub haben und mehr nicht erlaubt ist, wurde dies abgelehnt. Im April allerdings, hatten 3 Kolleginnen Urlaub, 1 Kollegin war zu Kur und 1 weitere Schwester hatte Groß-Frei.
Für meine erste Juliwoche habe ich zu Entschädigung von Mo.-Fr. Urlaub bekommen, mus aber die Wochenenden arbeiten. Was nützt mir das nun.
Unabhängig, dass dies ein sehr unkollegiales Verhalten ist, werden meines Erachtens auch meine Rechte verletzt. Ich habe schon mehrfach drei Wochenenden gearbeitet und im Juli geht dies bei meinen Kolleginnen nicht.
Die Liste ist lang. Ich habe eine schulpflichtige Tochter und mein Mann ist Lehrer. Wir können daher auch nur in den Ferien Urlaub machen.
Zu den Herbstferien sind die Urlaubstermin auch schon vergeben (u.a. auch wieder eine Schwester, die Juli Urlaaub hatte).
Gilt wirklich der Grundsatz: Wer zuerst kommt, malt zuerst. Ich habe halt erst dort angefangen?
1. Darf mein Arbeitgeber mir von Mo.-Fr. Urlaub geben, aber das davor und dahinterliegende Wochenende Dienste eintragen?
2. Gibt es eine Regelung, wieviele Wochenenden ich hintereinander arbeiten darf.
Folgender Hintergrund. Ich wollte Mitte Juli 2 Wochen Urlaub nehmen und und habe dies zu Beginn meines Arbeitsverhältnisses (01.02.) beantragt. Da in dieser Zeit bereits 3 Kolleginnen Urlaub haben und mehr nicht erlaubt ist, wurde dies abgelehnt. Im April allerdings, hatten 3 Kolleginnen Urlaub, 1 Kollegin war zu Kur und 1 weitere Schwester hatte Groß-Frei.
Für meine erste Juliwoche habe ich zu Entschädigung von Mo.-Fr. Urlaub bekommen, mus aber die Wochenenden arbeiten. Was nützt mir das nun.
Unabhängig, dass dies ein sehr unkollegiales Verhalten ist, werden meines Erachtens auch meine Rechte verletzt. Ich habe schon mehrfach drei Wochenenden gearbeitet und im Juli geht dies bei meinen Kolleginnen nicht.
Die Liste ist lang. Ich habe eine schulpflichtige Tochter und mein Mann ist Lehrer. Wir können daher auch nur in den Ferien Urlaub machen.
Zu den Herbstferien sind die Urlaubstermin auch schon vergeben (u.a. auch wieder eine Schwester, die Juli Urlaaub hatte).
Gilt wirklich der Grundsatz: Wer zuerst kommt, malt zuerst. Ich habe halt erst dort angefangen?