Fallstrick bei der Urlaubsplanung?

ZN-Ator

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Hi @ all
ich mach mich gerade an die Urlaubsplanung für 2013. Bei uns im Haus arbeiten Teilzeitkräfte im elektronischen DP den Prozentualen Anteil der 5 Tage Woche. D.H um eine Woche frei zu machen benötigt ein 50% Mitarbeiter theoretisch 2,5 Tage Urlaub ( praktisch eine "Woche drei; die andere Woche 2 Tage)
Um aber tatsächliche Abwesenheit zu planen müssen alle auch TZ-Kräfte bei mir 29 Tage verplanen. Ich erhoffe mir dadurch Transparenz auf wen ich tatsächlich noch zugreifen kann!
Aber, und jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich mir mit obigem selbst nen Fallstrick plane, eigentlich könnte/und mache ich auch Teilzeit-Kräfte z.b. in einer Woche 5 Tage arbeiten lassen, in der anderen gar nicht, trotzdem erfüllt damit die 50% Kraft ihr soll in zwei Tagen. Somit könnte eine TZ-Kraft durchaus Montag + Dienstag Urlaub haben aber Mittwoch bis Freitag arbeiten, wäre dann in dieser Woche über Soll, hätte aber dann die nächste Woche komplett frei. Wie macht Ihr das? Habe ich nen Denkfehler?Oder einfach so machen bzw. mit dem Mitarbeiter besprechen?
Grüße
 
Was mir spontan auffällt:

Wenn ich nur MO+Die Urlaub benötige um mein Wochensoll zu erfüllen, dann habe ich bis So. Urlaub, nämlich eine Woche.

29Tage und das steht den Teilzeitkräften auch zu bei einer 5Tagewoche, mit der halben Sollstundenberechnung, klar wie soll man das sonst anders berechnen?

Bei einer 2Tagewoche wären es auch entsprechend weniger Urlaubstage, mit einer höheren Stundenzahl, die aber vereinbart sein müsste, wie oben geschrieben, dann wäre die Woche aber mit den 2Tagen gelaufen.
 
Das ist doch nicht so schwer!
Arbeitet eine Teilzeitkraft 2 Tage pro Woche, gibt sie auch für eine Urlaubswoche nur 2 Tage ihres Urlaubsanspruchs her.
Arbeitet sie 5 halbe Tage pro Woche ist ihr Urlaub genau so einzuplanen.

Arbeitet sie 3 Tage pro Woche gibt sie 3 Urlaubstage pro Woche her (wenn sie insgesamt beispielsweise 18 Tage Urlaub hat).
Logisch, oder?

Bei uns läuft das jetzt mit Stunden, nicht mehr mit Tagen........ist auch logisch.
 
Klar ist das logisch, danach hatte ich nur nicht gefragt :-)
Dass ne Teilzeitkraft nur prozentual anteilig ihre Urlaubstage nutzen muss weiß ich natürlich und habe ich in meinem Beispiel dargelegt, die Frage ist nur wie machst Du den Plan? Immer ne ganze Woche U eintragen um zu sehen da ist die TZ-Kraft im Urlaub auch wenn Sie nur zwei Tage nutzen muss? (nicht anwesend) Oder nur die zwei Tage wenn Sie vielleicht gar nicht die ganze Woche weg sein möchte und z.B. den Freitag arbeiten könnte/wollte (über das Soll hinaus) Praktisch gefragt, eine TZ Kraft möchte Donnerstag / Freitag Urlaub nehmen, was machst Du dann drum herum? Montag bis Freitag nicht anwesend? Sie möchte aber evtl. Donnerstag bis den darauffolgenden Mittwoch den Urlaub haben.Mir erschien logisch einfach wie ne 100% Kraft Urlaub einzutragen um solche Fälle dann klar zu haben, es würde Donnesrtag bis Mittwoch U im Plan stehen aber nur z.B. 2 Tage abgezogen vom Urlaubsguthaben. Oder mach ich mir einfach zu viel Gedanken (da bin ich manchmal etwas zu kompliziert)
 
In Deinem Beispiel hat die Teilzeitkraft 15 Urlaubstage im Jahr (2012 im Geltungsbereich des TvöDs) wegen einer 2,5-Tage-Woche und damit 6 Wochen Urlaub.

Ich plane immer die ganze Woche mit Urlaub - und im Übrigen auch die Wochenenden, die dran hängen, mit Urlaub. "Verbrauchen" lasse ich aber natürlich nur die Tage, an denen der Mitarbeiter anhand seines Schichtmodells einen Soldienst hätte. Ich trage also Montag - Sonntag ein, ziehe aber nur 2 Urlaubstage ab, weil Montag und Dienstag laut Schichtmodell ein Dienst mit 7,7 h gewesen wäre.
Hintergrund ist für mich einfach sichtbar zu machen, daß die MItarabeiter auch ihre 6 Wochen frei hatten.

Wenn ein Mitarbeiter das mal anders will, z.B. Montag und Dienstag Urlaub, dann 5 Tage Dienst und die nächste Woche frei und das im Dienstplan möglich ist, dann mache ich sowas natürlich auch.
 
Da wir mit Rahmendienstplänen arbeiten, werden die gewünschten "freien" Tage zwischen den Urlaubstagen einfach mit markiert, zählen aber nicht als Urlaubstag. Egal, ob Voll- oder Teilzeitkraft.
 
Wenn bei euch der Urlaub NICHT durchgehend eingetragen wird (sondern eben nur die 2 Tage pro Woche), wie gewährleistet ihr dann die Vorgaben ala "ein Urlaubsteil muss mindestens 12/14 aufeinanderfolgende Werktage umfassen" ?
 
Meinst Du mich?

Wenn ich Urlaub und Frei eintrage, mit den Daten vom ersten und letzten Tag, ist das ja leicht möglich.

Sowieso muss ja nicht jeder Urlaubsteil mindestens 12 Tage umfassen. Einer im Jahr sollte so aussehen; aber es will ja gar nicht jeder immer so viel am Stück frei, sondern vielleicht lieber mal ein verlängertes Wochenende oder sowas. Es gibt Festivals, Familienfeierlichkeiten usw., für die ich frei brauche, aber da muss ich doch nicht immer gleich Urlaub für eine Woche verbraten.
 
Nein, du trägst ja komplett ein, hast du gesagt.
Ich meine diejenigen, die das eben nicht machen...

Und ja, ein Teil muss so aussehen. Bei uns sogar 14d - das finde ich sehr bescheiden :-/
 
In Deinem Beispiel hat die Teilzeitkraft 15 Urlaubstage im Jahr (2012 im Geltungsbereich des TvöDs) wegen einer 2,5-Tage-Woche und damit 6 Wochen Urlaub.

Ich plane immer die ganze Woche mit Urlaub - und im Übrigen auch die Wochenenden, die dran hängen, mit Urlaub. "Verbrauchen" lasse ich aber natürlich nur die Tage, an denen der Mitarbeiter anhand seines Schichtmodells einen Soldienst hätte. Ich trage also Montag - Sonntag ein, ziehe aber nur 2 Urlaubstage ab, weil Montag und Dienstag laut Schichtmodell ein Dienst mit 7,7 h gewesen wäre.
Hintergrund ist für mich einfach sichtbar zu machen, daß die MItarabeiter auch ihre 6 Wochen frei hatten.

Wenn ein Mitarbeiter das mal anders will, z.B. Montag und Dienstag Urlaub, dann 5 Tage Dienst und die nächste Woche frei und das im Dienstplan möglich ist, dann mache ich sowas natürlich auch.
Prima, das hilft
Sind beide Wochenenden vor und nach dem Urlaub garantiert frei? Ist sonst immer das Problem bei Ferienhäusern Samstag - Samstag zu buchen.... oder wie regelt ihr das
DAnke fürs helfen!
 
Meinst Du mich?

Wenn ich Urlaub und Frei eintrage, mit den Daten vom ersten und letzten Tag, ist das ja leicht möglich.

Sowieso muss ja nicht jeder Urlaubsteil mindestens 12 Tage umfassen. Einer im Jahr sollte so aussehen; aber es will ja gar nicht jeder immer so viel am Stück frei, sondern vielleicht lieber mal ein verlängertes Wochenende oder sowas. Es gibt Festivals, Familienfeierlichkeiten usw., für die ich frei brauche, aber da muss ich doch nicht immer gleich Urlaub für eine Woche verbraten.
Es geht Aber nicht darum, wer was will, sondern darum was das Gesetz sagt und das ist da deutlich 1 mal im Jahr 12/14 Tage am Stück. Das ist keine Kann Bestimmung, sondern eine Muss-bestimmung.
 
Bei uns haben auch alle den gleichen Urlaubsanspruch, egal wieviele Tage/Woche sie arbeiten. In unserem elektr. DP ist das entsprechend hinterlegt und ich kann überhaupt nicht wählen ob ich das so oder so eintrage, da die U-Tage für jeden MA hinterlegt sind und entsprechend automatisch abgezogen werden, bzw. ich kann keinen Tag zuviel planen. Ich wundere mich gerade, das Ihr da die Wahl habt.
Beispiel: Eine MA arbeitet 1 Tag/Woche, wenn sie Urlaub nimmt braucht sie für eine Woche 5 U-Tage. Die U-Tage zeigen die Arbeitszeit entsprechend der wöchentl. Arbeitszeit dividiert durch 5 an. Daraus ergibt sich automatisch, dass sie 5 Tage braucht, weil sie sonst ins Minus rutscht.
 
Es geht Aber nicht darum, wer was will, sondern darum was das Gesetz sagt und das ist da deutlich 1 mal im Jahr 12/14 Tage am Stück. Das ist keine Kann Bestimmung, sondern eine Muss-bestimmung.

Es wird auch bei der Urlaubsplanung so berücksichtigt, das ist klar.

Dennoch: Muss die Leitung dem Arbeitnehmer zwangsweise einmal 14 Tage Urlaub am Stück aufdrücken, auch wenn der das nicht will? Und lieber öfter ein kurzes Frei hat? Wenn ich den §7 des Bundesurlaubsgesetz richtig interpretiere, gilt das nur für den Fall, dass betriebliche Gründe keinen längeren Urlaub am Stück zulassen (was z.B. in den Schulferien der Fall sein könnte).

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
 
Es muss mindestens 1x pro Jahr der Urlaub so geplant sein, dass mindestens 12 Werktage am Stück frei sind.

Weder 12 Tage, noch 14 Tage Urlaub, sondern 12 Werktage.
Tariflich gibts Unterschiede.

@Kalimera: Das kommt auf hausinterne Regelungen und auch auf die verwendete Software an...
 
Laut §13 darf man den Passus aber ausdrücklich kippen (gerade entdeckt): "Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden."
Besagter Satz 2 ist der mit den zwölf Werktagen und da darf dann ja zu Ungunsten des Arbeitnehmers entschieden werden.
BUrlG - Einzelnorm

Ich gönne jedem zwei Wochen Urlaub am Stück, nicht falsch verstehen. Ich wüsste nur nicht, warum ich dazu gezwungen werden sollte, wenn mir als Arbeitnehmerin viele kurze Urlaubsblöcke lieber sind als ein längeres Stück. Das hätte dann ja auch nichts mehr mit "zuungunsten" (saublöde neue Schreibweise, btw) zu tun, eher im Gegenteil. Man darf ja auch in Absprache mit dem Arbeitgeber Urlaube mehrerer Jahre aufsparen und dann für eine richtig große Reise verwenden - es wäre gemein, wenn der Gesetzgeber sowas untersagen würde.

Ist aber off-topic, die meisten werden sich zumindest einen längeren Urlaubsabschnitt pro Jahr wünschen.
 
Ich weiß net wo du das mit dem Aufsparen her hast, aber dürfen darf man das nur, wenn man mehr als 24 Werktage hat und die darüberliegenden aufspart.

Ich wüsste nur nicht, warum ich dazu gezwungen werden sollte, wenn mir als Arbeitnehmerin viele kurze Urlaubsblöcke lieber sind als ein längeres Stück.
Weil der Erholungseffekt nachweislich erst nach 10 Tagen eintritt und genau dazu gibt es den Urlaub, um sich zu erholen und die Arbeitsfähigkeit zuerhalten oder wiederherzustellen.
 
Laut §13 darf man den Passus aber ausdrücklich kippen (gerade entdeckt): "Im übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden."
Besagter Satz 2 ist der mit den zwölf Werktagen und da darf dann ja zu Ungunsten des Arbeitnehmers entschieden werden.
BUrlG - Einzelnorm
Nett, danke, den kannte ich auch noch nicht.
In den AVR gibts so einen Zusatz nicht...


(Ich pers. mag übrigens keine 3 WochenBlöcke ich bin lieber öfter mal raus :)
 
Ich weiß net wo du das mit dem Aufsparen her hast, aber dürfen darf man das nur, wenn man mehr als 24 Werktage hat und die darüberliegenden aufspart.
Quelle? Ich kenne mehrere Menschen, die das - in Absprache mit dem Arbeitgeber - gemacht haben. Aus anderen Bereichen, zugegeben, aber das Bundesurlaubsgesetz gilt ja für alle.

Dennoch kommen wir vom Thema ab.
 
Bei uns darf der Jahresurlaub nur im Kalenderjahr genommen werden.
Allerdings haben wir die Möglichkeit einzelne Tage, auf Antrag in der Personalabteilung, in Überstunden umzuwandeln, die dann auf dem Arbeitzeitkonto gutgeschrieben werden.

Urlaub kann nur ins nächste Jahr mitgenommen werden, wenn es aus betrieblichen Gründen nicht möglich war, diesen zu nehmen.
Trotzdem sind wir Leitungen angehalten, den Urlaub der Mitarbeiter bis zum 31.12. eines Jahres wegzuplanen.

Zum Thema:

Bei mir haben alle Mitarbeiter, egal ob TZ oder VK 30 Tage Urlaub und es muss der Urlaub entsprechend ihrer Wochenarbeitszeit : 5 verplant werden. D. h. wenn eine TZ-Kraft nur Montag und Mittwoch arbeitet, hat sie trotzdem 5 Tage Urlaub.
Das geht bei mir problemlos, weil meine TZ-Kräfte feste Tage haben, an denen sie arbeiten. Wochenende vor und nach dem Urlaub ist immer frei, weil wir am Wochenende nur Rufdienst machen.

LG opjutti
 

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