Urlaubsplanung bei Versetzung

matteo

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27.11.2009
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87
Ort
Berlin
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Psychiatrie
Hallo,

ich lasse mich bald in eine andere Klinik versetzen (Gleicher Träger - gilt als interne Versetzung). Bleibt der genehmigte Urlaubsplan vom laufenden Jahr 2012 so bestehen, bzw. habe ich ein Anrecht darauf das er bestehen bleibt? Gibt es da eine gesetzliche Grundlage zum nachlesen? TvöD / Berlin...
 
Ich glaube nicht, dass ein Anrecht darauf besteht. Betriebliche Notwendigkeit kann ja die Freiheit des Arbeitnehmers, seinen Urlaub nach seinem Gutdünken zu planen, einschränken. Wenn Du ein einklagbares Anrecht auf Deinen Urlaub hättest, dann ja auch der Kollege am neuen Arbeitsplatz, der da auch Urlaub eingetragen hat. Wenn ihr nun nicht beide gleichzeitig gehen dürft, weil die Patienten ja auch ein Recht auf Versorgung haben, muss einer seinen Urlaub ändern.

Die Urlaubstage behältst Du natürlich. Zeig einfach Deine Urlaubsplanung Deinem neuen Chef, es wird sich schon eine Lösung finden lassen.
 
Ich hatte mal eine ähnliche Situation. Der von der vorherigen Station geplante Urlaub musste auch im neuen Arbheitsbereich gewährt werden, weil es sich um den gleichen AG handelte und man intern vertreten werden könnte. Das wurde mir damals auch vom Betriebsrat bestätigt. Es war jedoch nicht nötig diesen einzuschalten, für den AG war klar dass ich meinen Urlaub nehmen konnte.

Gruß Ludmilla
 
:-? Und warum soll dann der Kollege, der ebenfalls Urlaub und nicht den Wunsch nach Versetzung hatte, seinen Urlaub umbuchen? Von den ist es doch genauso teuer.
 
:-? Und warum soll dann der Kollege, der ebenfalls Urlaub und nicht den Wunsch nach Versetzung hatte, seinen Urlaub umbuchen? Von den ist es doch genauso teuer.


Soll er doch gar nicht. Muss der AG sich etwas einfallen lassen...
 
Danke für Eure Antworten soweit! Ich werde das heute definitiv herausbekommen müssen und dann hier berichten!
 
So, der genehmigte Urlaub wird auf die neue Station mitgenommen, selbst wenn der Betriebsrat und die Vorgesetzten wechseln. Der Träger ist der gleiche. (Der Träger hat mehrere Kliniken in der Stadt) :klatschspring:
 
Gibt es da eine gesetzliche Grundlage zum nachlesen?
Das ergibt sich nicht aus dem Tarifvertrag, sondern aus Deinem Arbeitsvertrag. Du schließt den Vertrag nicht mit einem Einsatzort (Standort, Station) ab, sondern mit Deinem Arbeitgeber. Ein genehmigter Urlaub ist ein genehmigter Urlaub...
Ist auf jeden Fall sehr positiv, daß da mal einer nicht um sein Recht kämpfen mußte!
 
... Du schließt den Vertrag nicht mit einem Einsatzort (Standort, Station) ab, sondern mit Deinem Arbeitgeber. Ein genehmigter Urlaub ist ein genehmigter Urlaub...

Stimmt! So habe ich das noch nicht gesehen!
 
Hallo!

Bei uns auf Station besteht ein ähnliches Problem. Einige Kollegen sollen auf befristete Zeit auf eine andere Station versetzt werden, wie lange,das weiss noch keiner.
Im Austausch dafür kommen natürlich auch Kollegen von der anderen Station zu uns.
Unsere Urlaubsbesprechung hat im November stattgefunden,soweit wurde der Urlaub auch allen bewilligt. Mit den Versetzungen,das haben wir erst jetzt erfahren
Muss die neue Station " auf Zeit" den Urlaub,den man zusammen mit dem Lebensgefährten etc. geplant hat.zum gewünschten Zeitpunkt bewilligen?
 
Dasselbe

Urlaub ist mit dem AG geregelt, nicht mit der Station.

Dennoch sollte sich da was mit den neuen Kollegen absprechen lassen, damit die Abläufe nicht gestört werden...
 
Bei uns kommt das Häufig vor. Patient verstirbt oder aber fällt aus der Pflege raus. Mitarbeiter wird in ein anderes Taem versetzt und die Urlaube überschneiden sich. Ist aber ein Problem, welches der AG zu lösen hat und nicht der MA. Und Lösung des Problems ist es ganz sicher nicht, dem Mitarbeiter den Urlaub zu streichen (zu Mal das rechtlich auch nur in sehr eng begrenztem Rahmen möglich ist, der aber bei der Sachlage Wechsel in ein anderes Team/Station ect. eigentlich nicht greift).

Natürlich kann man mit dem Mitarbeiter reden (wenn z.B. kein Urlaub gebucht ist) ob er bereit wäre den Urlaub zu verschieben), aber etwas auf Zwang durchzusetzen (egal ob im Recht oder nicht) ist immer der falsche Weg und zieht auch meist irgendwelche Konsequenzen nach sich.
 

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