Urlaubsplanung, die einen vollen Monat betrifft

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Chirurgie
Hallo zusammen,

Ich bin 16 und mache seit September ein FSJ als Gesundheits- und Krankenpfleger.

Mir stehen 27 Urlaubstage für mein FSJ zu. Davon habe ich 4 schon genommen.

Das FSJ hat im September 2011 begonnen und wird eigentlich im September 2012 enden.

Ich werde es aber mit meinem Urlaub schon im August beenden.

Das heißt: Die Restlichen 23 Tage die ich noch habe stecke ich alle in den August damit ich ende Juli gehen kann.

Nun meine Frage: Wie plant man den Urlaub auf Station richtig wenn es den vollen Monat betrifft?

Muss ich da nicht die Tage abziehen, die ich eh frei gehabt hätte? Also da mein Urlaub den ganzen Monat betrifft also sprich auch alle Arbeitstage dieses Monats füllt muss ich ja die freien Tage die mir trotzem zustehen davon abziehen, richtig? Jedoch was ist der Maßstab an freien Tagen? Ich gehe mal von 8 Tagen aus oder? Monat hat ja 4 Wochenenden...

Weil da ich 23 Tage habe + 8 ergebe 31 und der August hat 31 Tage. Sollte das mit diesen 8 Tagen nicht stimmen mache ich ja quasi 8 Tage Minus oO

LG :)
 
Vorausgesetzt Du arbeitest in der 5 Tagewoche und der 15. August ist in Eurem Bundesland KEIN Feiertag, dann brauchst genau 23 Urlaubstage für den
1. - 31. August.
Sollte der 15. August (Maria Himmelfahrt) bei Euch ein Feiertag sein, dann hast Du schon ab dem 31. Juli Urlaub.

Diese Frage sollte Dir allerdings Deine STL auch bestens beantworten können, sie muss dem Urlaub zustimmen.
 
Hallo Prettyillusion,

also am einfachsten frag man googel nach Arbeitstagen: z.b. Arbeisttage august 2012 Berlin

Dann ist es so das Du angezeigt bekommst, wieviele arbeitstage es gibt, wie in Deinem Fall stimmt Deinen Rechung (zufällig) und es sind 23 Tage
Mache Monate haben auch mal 5 Wochenende und wenn Feiertage sind, werden sie ja von den arbeitstagen auch abgezogen.

Das gilt wenn Du bei einem Arbeitgeber arbeitest der einen 5-Tage woche hat!

Also machst Du keine Minus. so wie Du es Dir geplant hast.
Allerdings kann ich DIr nur raten, mit Deiner Stationsleitung über Deinen plan zu sprechen. Denn nicht immer bekommt man Urlaub so wie man Ihn gerne hätte!

Hoffe das ist verständlich ausgedrückt.

Alles Liebe und viel Spaß bei deinem FSJ
Irina
 
Hallo, danke für die Antworten.

Also in Berlin ist der 15. August kein Feiertag, deshalb brauch ich wie ihr gesagt habt 23 Tage (hab ich ja auch).

Aber das mit der 5-Tage Woche iritiert mich ein bisschen, eine Woche hat ja 7 Tage d.h ich hab eine 5-Tage Woche wenn ich von diesen 7 Tagen nur 5 arbeite. Jedoch hat man ja im Krankenhaus auch mal beispielsweise 10 Tage am Stück? oO

Ich bin ja minderjährig und darf glaub ich eh nur 5 Tage Wochen machen, aber das ist ja ein anderes Thema...
 
Pass auf:
wenn du eine 5-Tage Woche hast, muss du in 7 Tagen 2 frei haben.
Wenn du also 10 Tage arbeitest hast du 4 Tage frei.
In 3 Wochen somit 6 Tage frei usw.
Diese müssen nicht zusammenhängend oder am WE gegeben werden. Sondern können unter der Woche gegeben werden.
 
Nun,erstens mal machst Du ein FSJ und kein "FSJ als Gesundheits-u.Krankenpfleger ! Dies ist eine geschützte Berufsbezeichnung,welche Dir nach 3-jähriger Lehre mit bestandenem Examen zuerkannt wird.
Was Deinen Urlaub angeht,solltest Du Deine Stationsleitung fragen,wieviele Tage Du noch hast,denn der Urlaub zählt anteilmäßig auf's Kalenderjahr. Somit kannste letztes Jahr die 4 Tage vergessen,denn Du hast anteilmäßigen Urlaubsanspruch vom 01.01.-31.08.2012,da kämen dann auch keine 23 Tage bei raus,so wie Du denkst.
Wenn Du im Monat durchschnittlich 21 Arbeitstage hast,diese durch die 8 Monate teilst,dann kommst auf 2,625 Tage Urlaub im Monat. Nun multiplizierst die 2,625 Tage mit 8 und kommst auf 21 Tage Urlaub für 2012 !
Der August hat aber leider 23 Arbeitstage,womit Dir 2 ganze Tage zum kompletten Monat Urlaub fehlen.
 
Bist Du Dir sicher, dass der U-Anspruch beim FSJ auch so gerechnet wird, wie bei anderen AN?
Meines Wissens hat man im FSJ einen bestimmten U-Anspruch für dieses gesamte Jahr und da gibt es keine Bestimmung, dass man diese Tage entsprechend des Kalenderjahres nehmen muss, weil er sonst verfällt. Ich bezweifele ob dieser Urlaub überhaupt verfallen darf.

Nun,erstens mal machst Du ein FSJ und kein "FSJ als Gesundheits-u.Krankenpfleger ! Dies ist eine geschützte Berufsbezeichnung,welche Dir nach 3-jähriger Lehre mit bestandenem Examen zuerkannt wird.
Da hätten wir mal wieder die Art und Weise manch Deiner Beiträge. Die TE ist gerade mal 16, wollte uns mit diesem Satz
Ich bin 16 und mache seit September ein FSJ als Gesundheits- und Krankenpfleger.
sicher nur erläutern, warum sie das FSJ macht. Muss man sie deswegen dermaßen mit erhobenem Zeigefinger und maßregelnd angehen?
 
Das FSJ fällt genauso unters Bundesurlaubsgesetz wie alle anderen Arbeitsverhältnisse auch.

Urlaubstage sollten im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Der Arbeitgeber kann dies auch verlangen. Es ist aber auch möglich, Urlaubstage ins nächste Jahr mitzunehmen, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist.

Die Frage ist, ob der TE das abgeklärt hat oder ob er einfach davon ausgeht, dass er Resturlaubstage von 2011 im August 2012 nehmen darf. Bei meinem AG dürfen zumindest die Festangestellten dies nicht tun. Ob man es bei uns mit FSJlern so streng sieht, weiß ich nicht.

Also: Beim Urlaubsantrag nachfragen, ob das so geht. Ansonsten musste halt die ersten Augusttage noch arbeiten.
 
Hallo Kalimera,
ja ich geb's zu,mein Zeigefinger ist recht schnell oben :besserwisser::roll:. Aber auch wenn der TE erst 16 ist,so weiß er doch schon ziemlich genau,daß er den letzten Monat im FSJ nicht mehr arbeiten und stattdessen Urlaub nehmen wird,ist also für ihn alles beschlossene Sache,völlig unabhängig davon,ob er überhaupt soviel Urlaub hat und ob dieser überhaupt so,wie er es beschlossen hat,genehmigt wird.
Nur im Zusammenhang mit dieser Herangehensweise kam mein Zeigefinger,denn wenn er das alles so genau weiß,dann weiß er auch,daß er ein FSJ im Bereich Pflege macht und soviel kann man auch nem 16-jährigen zutrauen,denk ich.
 
Korinthen und Wortklauberei.

Warum sollte es ein Problem sein, das er den Urlaub zum Ende hin komplett nimmt. FSJ´ler sind doch nur zusätzlich und werden nicht gezählt, oder? Dann ist es doch eigentlich egal, wann er seinen Urlaub nimmt. :o
 
Sicher sind FSJler zusätzlich da,aber zählen tun sie im Dienstplan genauso,sie werden genauso im Rahmen ihrer Aufgaben,die sie erfüllen können,geplant,ganz besonders auf Stationen,wo viel zu waschen ist.
Jetzt noch ne Korinthe : Der Sinn des FSJ besteht nicht ausschließlich darin,zu gucken,ob einem ne Ausbildung im jeweiligen Bereich zusagen könnte,sondern auch,um auf eine evtl. Ausbildung vorzubereiten. Dazu gehört auch,daß sich der Aspirant daran gewöhnt,daß er Urlaub beantragen oder Dienste bei Bedarf tauschen muß,so daß er dann hinterher nicht aus allen Wolken fällt.
Ich habe bei mir auch regelmäßig 2 FSJler und diese wollen,wenn sie erstmal kleinere Sachen selbstständig können,wie Erwachsene behandelt werden,wozu nunmal auch die Urlaubsplanung gehört. Hat alles seinen Sinn,auch wenn's wohl einigen nich paßt...
 
... Dazu gehört auch,daß sich der Aspirant daran gewöhnt,... oder Dienste bei Bedarf tauschen muß,...

Das Wort Aspirant in diesem Zusammenhang ist ja echt genial! Ich wüsste gar net, dass es beim FSJ um ein Bewerberverfahren geht. Naja man lernt nie aus!
So und dann hätte ich noch gern die gesetzliche Grundlage zu der Aussage, dass man Dienste bei Bedarf tauschen muss!
 
Ihr habt 2 FSJ´ler? Das aber eher eine Seltenheit. Die meisten Stationen haben höchstens einen und mit wem soll der dann tauschen?

Verstehe ich Dich da richtig, das man FSJ´ler, Bufdis, Praktikanten und sonstige Freiwillige, die den Beruf kennenlernen wollen, direkt mal alle möglichen Steine in den Weg legt, damit er von Anfang an weiß, wo es lang geht. Dann kann ihn hinterher nichts mehr schocken und wer dann trotzdem noch den Beruf ergreift, der erlebt dann keine Überraschungen mehr.

*kopfschüttel*
 
So, und jetzt beruhigen wir uns bitte alle mal wieder und erinnern uns daran, dass für FSJler die selben Gesetze gelten wie für alle anderen auch. Auf geltendes Recht hinzuweisen hat mit "Steine in den Weg legen" nun überhaupt nichts zu tun.

Der TE hat die Zahl der Arbeitstage im August richtig errechnet, aber nicht daran gedacht, dass Urlaub vom Vorjahr in der Regel im ersten Quartal verbraten werden muss. Fünf Tage müsste er noch von 2011 ausstehen haben. Die kann er nur mit Einverständnis des Arbeitgebers bis August mitschleppen. Fragen kostet nichts; ein Recht auf dieses Mitnehmen existiert dagegen nicht.

Da wir uns hier ja oft genug wundern, wie wenig langjährig Berufstätige über Arbeitsrecht wissen, schadet es gar nichts, wenn man sich frühzeitig damit auseinandersetzt. Zum Arbeitnehmerleben gehören zweifelsohne auch Pflichten (Dienste zu tauschen zählt allerdings nicht dazu). Und auch dies sollte man lernen.
 
Eben das meinte ich : Wenn der Plan steht,dann steht er und ich als Verantwortliche muß bei Änderungen zwischendurch die Kollegen fragen. Meistens klappt's ja auch,nur wenn nich,dann sollten die Kollegen untereinander solange tauschen,bis es jedem paßt,hauptsache die Dienste sind besetzt.
Was ist jetzt falsch daran,nen FSJler gleich mal dran zu gewöhnen ?
Und joerg,der Aspirant auf eine mögliche Ausbildungsstelle ohne Berwerberverfahren. Wo war an dieser Formulierung nun das Problem ?
 
Die ungenutzten Urlaubsatge aus 2011 müssen aber bis zu einem bestimmten Zeitpunkt genommen sein. Wenn ich mich recht entsinne, dann steht dir nach dem 31.5. nur noch eine finanzielle Abgeltung zu. Ist das geklärt?

Elisabeth
 
Hatte den Thread ganz vergessen, trotzdem

@All: Danke für eure Antworten!
@ZNA-Öse: Zu dir fehlen mir die Worte...
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@Elisabeth Denise: Das mit dem Urlaub hat sich eh erledigt, da ich eine Zusage für eine Ausbildung bekomme habe. Sprich ich kann sofort anfangen, nicht wie eigentlich erst für September beworben.

Deswegen wird meine Urlaubsplanung jetzt noch mal umgekrempelt. Ich frag morgen quasi die Pflegedirektorin ob ich meine vierwöchige Kündigundsfrist anhand meines Urlaubs verkürzen kann ;)
 
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